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Kooperation

Kooperationsabkommen “Geschlechtergerechte Bildung” (2015-2020)

Im Maßnahmenplan der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zum GPR II wurde die Erarbeitung eines Kooperationsabkommens zur Entwicklung geschlechtergerechter Perspektiven im Bereich der frühkindlichen, schulischen, beruflichen und Hochschulbildung als Vorhaben formuliert. Bildung ist ein Schlüssel für Verwirklichungschancen in fast allen Lebensbereichen und in der gesamten Lebensverlaufsperspektive. Geschlechtergerechte Bildung bedeutet, dass Mädchen wie Jungen, Frauen wie Männer gleichermaßen Bildungsmöglichkeiten wählen und nutzen können – und zwar in allen Phasen ihres Lebens.

Zur Umsetzung dieses Auftrags wurde mit Verabschiedung des GPR II im April 2014 die Arbeitsgruppe Geschlechtergerechte Bildung (AG Bildung) einberufen, in der die damaligen Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie für Arbeit, Integration und Frauen mit ihren jeweiligen Fachreferentinnen und Fachreferenten vertreten waren. Die AG Bildung erarbeitete in einem intensiven inhaltlichen Austausch das Kooperationsabkommen, das am 29. Juni 2015 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung von den beiden zuständigen Senatorinnen unterzeichnet wurde.

Die Zusammenarbeit wurde für den Zeitraum 2015-2020 vereinbart, so dass die Arbeit der AG und die Umsetzung der im Abkommen beschriebenen Maßnahmen auch in der 18. Legislaturperiode weitergeführt werden. Neben den beiden zuständigen Senatsverwaltungen – Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – ist nun auch die Senatskanzlei durch das Ressort Wissenschaft involviert. Ziel des Abkommens war und ist es, die Gleichstellungsperspektive in der Bildungspraxis auf allen Stufen des Bildungssystems nachhaltig zu verankern.

Berichtlegung

Mit dem vorliegenden Bericht zum Kooperationsabkommen „Geschlechtergerechte Bildung“ wird aufgezeigt, wie die zahlreichen Maßnahmen in den Bereichen frühkindliche Bildung, schulische Bildung, berufliche Bildung und Hochschulbildung in den vergangenen Jahren angestoßen und umgesetzt wurden. Die kontinuierliche Weiterplanung und Fortführung der vielfältigen Ansätze in Berlin wird dazu beitragen, den Handlungsspielraum für Ideen zur schulischen und beruflichen Entwicklung zu erweitern und so zu mehr Gerechtigkeit zwischen Jungen und Mädchen, Frauen und Männern beitragen.

Der Bericht ist Teil der Berichterstattung zum Gleichstellungspolitschen Rahmenprogramm (GPR III) und wird im Teil B (Seiten 161-189) des Dokuments dargestellt: