Aktuell führen wir Anpassungen an unserem Internetauftritt durch, um den aktuellen Senatsumbildungen gerecht zu werden. Wir arbeiten daran, Ihnen in Kürze eine aktualisierte Webseite präsentieren zu können.

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Das Referat “Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm (GPR), Öffentlichkeit, Digitalisierung” (ehemals Geschäftsstelle Gleichstellung) der Abteilung Frauen und Gleichstellung bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.berlin.de/gleichstellung-weiter-denken/.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 10.01.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere: Ausgewählte Seite nicht ausgezeichnet

  • Beschreibung: Aria-Attribut für ausgewählte Seite nicht vorhanden.
  • Maßnahmen: Aria-Attribut wird ergänzt.
  • Zeitplan: Behebung in 2025

Barriere: Deaktivierte Elemente

  • Beschreibung: Deaktivierte Elemente sind teilweise nicht ausgezeichnet.
  • Maßnahmen: Deaktivierte Elemente werden ausgezeichnet.
  • Zeitplan: Behebung in 2025

Barriere: Grafiken und Bedienelemente

  • Beschreibung: Einige Logos und Bedienelemente werden nicht kontrastreich dargestellt, wenn die Farbe im Browser angepasst wird.
  • Maßnahmen: Anpassung der Logos und Bedienelemente.
  • Zeitplan: Behebung in 2025

Barriere: Memory-Spiel - Köpfe verdrehen

  • Beschreibung: Die URL für das Memory-Spiel wird per I-Frame in die Seite eingebunden.
  • Maßnahmen: Maßnahmen werden momentan geprüft.
  • Zeitplan: Der Zeitplan kann erst nach Prüfung der Maßnahmen genannt werden.

Barriere: Glücksrad

  • Beschreibung: Die URL für das Glücksrad wird per I-Frame in die Seite eingebunden.
  • Maßnahmen: Maßnahmen werden momentan geprüft.
  • Zeitplan: Der Zeitplan kann erst nach Prüfung der Maßnahmen genannt werden.

Barriere: Umfrage - Einen Punkt machen

  • Beschreibung: Die URL für die Umfrage wird per I-Frame in die Seite eingebunden.
  • Maßnahmen: Maßnahmen werden momentan geprüft.
  • Zeitplan: Der Zeitplan kann erst nach Prüfung der Maßnahmen genannt werden.

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin.

Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen:

Barriere: PDF-Dokumente

  • Beschreibung: PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden.
  • Rechtsgrundlage: Die Dateien gehören nicht zum aktiven Verwaltungsverfahren, sind also gemäß § 4 BIKTG Bln als Archiv-Dateien anzusehen.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Susanne Langhammer
E-Mail: barrierefreiheit@senasgiva.berlin.de
Telefon: (030) 9028-1210

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit