
GPR III
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist zentrales politisches Anliegen des Berliner Senates. GPR III
Aktuell führen wir Anpassungen an unserem Internetauftritt durch, um den aktuellen Senatsumbildungen gerecht zu werden. Wir arbeiten daran, Ihnen in Kürze eine aktualisierte Webseite präsentieren zu können.
Auf den folgenden Seiten werden Sie über ein zentrales Instrument der Berliner Gleichstellungspolitik informiert:
Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm.
Mit der Umsetzung der Ziele des ersten Rahmenprogramms von 2008 bis 2011 hat Berlin eine Pionierrolle in Deutschland eingenommen, die in den letzten Jahren durch dessen Fortsetzung und das neue Leitbild weiter gefestigt und ausgebaut wurde. Auch in der 18. Legislaturperiode (2016-2021) wird das GPR fortgeschrieben.
Informieren Sie sich hier über die wesentlichen Inhalte der Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramme:
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist zentrales politisches Anliegen des Berliner Senates. GPR III
Berlin als Stadt der Chancengleichheit. Mit dem zweiten Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm (GPR II) engagierte sich Berlin weiter für die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen. GPR II
Der Senat von Berlin hat mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm für fünf Politikbereiche – Bildung, existenzsichernde Beschäftigung, demografischer Wandel, soziale Gerechtigkeit und Integration – Inhalte und Ziele seiner Gleichstellungspolitik festgeschrieben. GPR I