- Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt (§§ 31, 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG).
- Jeder Staatsbürger ist zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichtet.
- Über die Möglichkeit der Entbindung von dem Schöffenamt entscheidet das Gericht nach Anhörung der Staatsanwaltschaft (vgl. Nr. 8 Abs. 5, Nr. 9 Abs. 3).
Energie
Informationen zu dem Themenkosmos Energie/Energieversorgung/Energiekrise finden Sie unter berlin.de/energie/
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine
Schöffen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter
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Merkblatt für Schöffen
(Vordruck 124)
PDF-Dokument (128.6 kB) - Stand: 9/2021
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Unterweisung zum Arbeitsschutz
für ehrenamtliche Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Tiergarten
PDF-Dokument (152.3 kB) - Stand: 11/2021
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Merkblatt zur Information ehrenamtlicher Richterinnen und Richter
über sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen ihrer Tätigkeit und über die Möglichkeit weiterer Nutzung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (StP 267)
PDF-Dokument (16.2 kB) - Stand: 6/2010
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Antrag auf Entschädigung
online ausfüllbar (KS 2)
PDF-Dokument (111.3 kB) - Stand: 1/2015
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Bescheinigung über Verdienstausfall
online ausfüllbar (AVR 16)
PDF-Dokument (99.5 kB) - Stand: 1/2015