- Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt (§§ 31, 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG).
- Jeder Staatsbürger ist zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichtet.
- Über die Möglichkeit der Entbindung von dem Schöffenamt entscheidet das Gericht nach Anhörung der Staatsanwaltschaft (vgl. Nr. 8 Abs. 5, Nr. 9 Abs. 3).
Einführung einer neuen Software für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen in der Berliner Verwaltung
Aufgrund der Einführung eines neuen Kassenprogramms können im Zeitraum vom 09. – 29. Juni 2026 keine Auszahlungen erfolgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese vorübergehende Einschränkung. Unsere Mitarbeitenden sind bemüht, die anfallenden Rückstände im Anschluss zeitnah abzuarbeiten. Für eventuell entstehende Unannehmlichkeiten wird um Entschuldigung gebeten.
Schöffen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter
-
Merkblatt für Schöffen
(Vordruck 124)
PDF-Dokument (128.6 kB) - Stand: 9/2021
-
Unterweisung zum Arbeitsschutz
für ehrenamtliche Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Tiergarten
PDF-Dokument (152.3 kB) - Stand: 11/2021
-
Merkblatt zur Information ehrenamtlicher Richterinnen und Richter
über sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen ihrer Tätigkeit und über die Möglichkeit weiterer Nutzung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (StP 267)
PDF-Dokument (16.2 kB) - Stand: 6/2010
-
Antrag auf Entschädigung
online ausfüllbar (KS 2)
PDF-Dokument (111.3 kB) - Stand: 1/2015
-
Bescheinigung über Verdienstausfall
online ausfüllbar (AVR 16)
PDF-Dokument (99.5 kB) - Stand: 1/2015