Gemeinsame Erklärung der Obergerichtspräsidentinnen und -präsidenten sowie der Generalstaatsanwälte der Länder Berlin und Brandenburg Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes (Landtagsdrucksache 6/10010) (PM7/2019)

Pressemitteilung vom 21.02.2019

Die Unterzeichner sehen mit großer Sorge, dass die beabsichtigten Änderungen des Richtergesetzes des Landes Brandenburg mit Geist und Wortlaut des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg aus dem Jahr 2004 in Konflikt geraten. In dem Staatsvertrag, den die Parlamente beider Länder jeweils als Gesetz beschlossen haben, um eine effizientere Justizstruktur in der Region Berlin-Brandenburg aufzubauen, verpflichten sich Berlin und Brandenburg, ihre richterrechtlichen Vorschriften zu vereinheitlichen. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung haben die beiden Länder im Jahr 2011 nach einem langen Abstimmungsprozess ihre Richtergesetze weitgehend vereinheitlicht. Durch die nun beabsichtigten Änderungen in zentralen Punkten, insbesondere betreffend die Übertragung eines weiteren Richteramtes, den Wahlmodus im Richterwahlausschuss und die Besetzung des Präsidialrats, verlässt Brandenburg den eingeschlagenen gemeinsamen Weg mit Berlin und setzt sich über seine Verpflichtung aus dem Staatsvertrag hinweg.

Berlin und Brandenburg, den 14. Februar 2019

Joachim Buchheister
Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg

Dr. Bernd Pickel
Präsident des Kammergerichts

Klaus-Christoph Clavée
Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts

Sabine Schudoma
Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

Margarete Koppers
Generalstaatsanwältin in Berlin

Prof. Dr. Thomas Stapperfend
Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg

Eugen Larres
Stellv. Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg

Dr. Ursula Hantl-Unthan
Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg