Senat lehnt Gesetzentwurf für eine autofreie Innenstadt ab
Der Berliner Senat lehnt den von der Bürgerinitiative «Volksentscheid Berlin autofrei» vorgelegten Gesetzesentwurf ab.
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Zahlreiche Autos fahren über den Kaiserdamm in Richtung Stadtzentrum.
Nach ihren Vorstellungen sollen fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings zu autoreduzierten Bereichen werden. Die grundsätzlichen Ziele des Volksbegehrens, den Autoverkehr zu verringern, teile der Senat zwar, sagte Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) nach der Senatssitzung am Dienstag. Er empfehle dem Abgeordnetenhaus aber, den Gesetzentwurf nicht anzunehmen. Jarasch plädierte dafür, bei der Verkehrswende die ganze Stadt in den Blick zu nehmen.
Gesetzentwurf wird dem Landesverfassungsgerichtshof vorgelegt
Die Innenverwaltung hatte in der vergangenen Woche bereits juristische Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert. Nach ihrer Einschätzung verstößt er gegen das Grundgesetz, weil er mit unverhältnismäßigen Eingriffen in die allgemeine Handlungsfreiheit verbunden sei. Die Innenverwaltung werde den Gesetzentwurf dem Landesverfassungsgerichtshof vorlegen, sagte Jarasch. Bis ein Ergebnis vorliegt, werde das Volksbegehren nicht in die nächste Phase gehen.
Abgeordnetenhaus muss über Gesetzesprojekt beraten
Außerdem muss das Abgeordnetenhaus noch über das Gesetzesprojekt beraten. Wenn die Abgeordneten das Anliegen der Initiative ganz ablehnen oder die wesentlichen Inhalte nicht für ein entsprechendes Gesetz übernehmen, kann die Initiative auf der Durchführung des Volksbegehrens bestehen. Sie müsste dann rund 175.000 Unterschriften sammeln, um eine Abstimmung über ihr Anliegen durchzusetzen.
Veröffentlichung: 17. Mai 2022
Letzte Aktualisierung: 18. Mai 2022