«Test to stay»: Neue Testregeln auch an Berliner Schulen

Corona und Schule

An Berlins Schulen greifen nach dem Ende der Winterferien ab Montag neue Regeln für Corona-Tests und für die Abläufe nach einer festgestellten Infektion.

Keine Quarantäne für Kontaktpersonen

Wie die Bildungsverwaltung am Freitag (04. Februar 2022) mitteilte, muss ein Schüler nach einem positiven Ergebnis bei den regelmäßigen Schnelltests an den Schulen in die häusliche Isolation, wird an das Gesundheitsamt gemeldet und bekommt von dort eine Bescheinigung. Diejenigen Schüler, mit denen er Kontakt hatte, werden nicht an das Gesundheitsamt gemeldet. Die betroffene Lerngruppe wird aber an fünf Unterrichtstagen getestet (statt im Regelfall drei Mal wöchentlich) und wird weiter in Präsenz in der Schule unterrichtet, solange ihre Testergebnisse negativ sind und keinerlei Symptome auftreten. Wird in der fraglichen Klasse erneut ein positiver Corona-Fall festgestellt, beginnt die Fünftage-Frist für die täglichen Tests von vorn.

«Test to stay-Strategie» gilt ebenfalls in Kitas

Aus der Isolation freitesten könne sich infizierte Schülerinnen und Schüler in der Regel nach fünf Tagen durch einen PCR-Test im Testzentrum oder einen Schnelltest in der Schule. Im direkten Anschluss an Ferienzeiten soll das nach sieben Tagen möglich sein. Lehrkräfte als Kontaktpersonen müssen den Angaben zufolge nur dann in Quarantäne, wenn sie weder geimpft noch genesen sind. Sind sie geimpft oder genesen, ist das nicht nötig. Das neue Vorgehen bezeichnet die Bildungsverwaltung als «test to stay-Strategie». Ähnlich wie an den Schulen wird ab Montag auch an den Kitas verfahren.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 5. Februar 2022
Letzte Aktualisierung: 5. Februar 2022

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