Anlaufstellen bei Beschwerden im Pflegebereich

Pflege ist ein sensibler Bereich, in dem es leicht zu Konflikten kommen kann. Ob ambulanter Pflegedienst, Pflegeheim oder betreute Wohngemeinschaft: Betroffene und Angehörige werden organisatorische, vertragliche und inhaltliche Probleme sowie Beschwerden normalerweise erst einmal mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprechen. Wenn aber nach angemessener Zeit keine Veränderung eintritt, Unterstützung bei der Lösung des Konfliktes benötigt wird oder gar unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, sollten die Betroffenen nicht zögern, sich Hilfe zu holen.
Beschwerden über ambulante Pflegedienste
Eine wichtige Anlaufstelle bei Problemen mit ambulanten Pflegediensten ist die Beratungs- und Beschwerdestelle von Pflege in Not des Diakonischen Werks Stadtmitte e. V. (Adresse siehe ‘Beratung und Hilfe bei Konflikten und Gewalt in der Pflege’). Je nach Thema kann auch die Verbraucherzentrale weiterhelfen. Bei Vertragsverstößen, Pflegemängeln und Pflegefehlern sowie Problemen mit der Abrechnung sollte die Pflegekasse informiert werden; falls die/der Betroffene Sozialhilfeempfänger/in ist, auch das zuständige Sozialamt. Die Pflegekasse wird gegebenenfalls den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder einen Gutachter beauftragen, eine anlassbezogene Qualitätsprüfung des Pflegedienstes vorzunehmen.
Die Broschüre ‘Häusliche Pflege. Was tun bei Pflegefehlern, Abrechnungsmanipulation und Gewalt?’ beschreibt anhand von Fallbeispielen mögliche Missstände und gibt Hinweise zum Umgang mit vertragswidrigem oder sogar strafrechtlich relevantem Verhalten im Bereich der häuslichen Pflege.
Häusliche Pflege - Was tun bei Pflegefehlern, Abrechnungsmanipulation und Gewalt?
Was tun bei Pflegefehlern, Abrechnungsmanipulation und Gewalt?
PDF-Dokument (2.4 MB)
Beschwerden über Pflegeheime und betreute Pflege-Wohngemeinschaften
Mit Beschwerden über Pflegeheime und betreute
Wohngemeinschaften können sich Betroffene und ihre
Angehörigen an die Berliner Heimaufsicht wenden. Sie ist trotz
ihres Namens auch für Pflegewohngemeinschaften zuständig.
Wenn z. B. der Pflegedienst und der Vermieter nicht
unabhängig voneinander sind und ohne angemessene Beteiligung
der Bewohner/innen oder ihrer Angehörigen einseitig Absprachen
miteinander treffen, ist der Weg zur Heimaufsicht angezeigt.
Sie ist auch der Ansprechpartner, wenn der Pflegedienst das
Geschehen in der Wohngemeinschaft dominiert, eine
Verständigung der Angehörigen untereinander verhindert oder
deren Hausrecht nicht respektiert. Weitere Informationen
enthält die Broschüre “Wohngemeinschaften für Menschen
mit Demenz”.
Beratung und Hilfe bei Konflikten und Gewalt in der Pflege
Pflege in Not
Bergmannstraße 44
10961 Berlin
Telefon: (030) 6959-8989
Kommissariat für Delikte an Schutzbefohlenen
LKA 125
Keithstraße 30, Zimmer 214
10787 Berlin
Telefon: (030) 4664-912-500
Telefax: (030) 4664-912-599
E-Mail
Koordinierungsstelle für Beschwerden im Pflegebereich
Eine koordinierende Funktion bei Beschwerden im Pflegebereich
übernimmt die Ombudsstelle der Berliner
Patientenbeauftragten.