Coronavirus in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie unter: berlin.de/corona
Tagesaktuelle COVID-19 Fallzahlen und weiterführende Auswertungen finden Sie im Online-COVID-19-Lagebericht des Landes Berlin.
Der Dienstbetrieb der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist aufgrund des Einsatzes von vielen Beschäftigten im Krisenstab des Landes Berlin weiterhin eingeschränkt.
Inhaltsspalte
Rechtliche Grundlagen der Pflegeausbildung

Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) zur Pflegeberufereform
In der Erprobungszeit wird es drei neue Abschlüsse geben:
Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann
- generalistisch einsetzbar und EU-rechlich anerkannt
Altenpflegerin bzw. Altenpfleger (nach PflBG)
- generalistisch weitermachen oder
- im dritten Ausbildungsjahr weiter, wie bisher, als Altenpflegerinnen/Altenpfleger ausgebildet werden wollen.
Die Entscheidung haben die Auszubildenden frühestens sechs und spätestens vier Monate vor dem dritten Ausbildungsjahr bekannt zu geben.
Wahlmöglichkeiten haben die Auszubildenden nur, wenn Sie auch einen entsprechenden Vertiefungseinsatz gewählt haben. Der Vertiefungseinsatz ist beim Träger der praktischen Ausbildung durchzuführen. Das heißt, wer mit einer Altenpflegeeinrichtung den Ausbildungsvertrag abschließt und dort entsprechend seinen Vertiefungseinsatz absolviert, kann ausschließlich die Spezialisierung in der Altenpflege oder die Generalistik wählen.
Die Spezialisierung ist nicht automatisch EU-rechlich anerkannt. Die Altenpflegerin bzw. der Altenpfleger muss das bisher übliche Anerkennungsverfahren durchlaufen.
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (nach PflBG)
- generalistisch weitermachen oder
- im dritten Ausbildungsjahr weiter, wie bisher, als Kinderkrankenpflegerinnen/Kinderkrankenpfleger ausgebildet werden wollen.
Die Entscheidung haben die Auszubildenden frühestens sechs und spätestens vier Monate vor dem dritten Ausbildungsjahr bekannt zu geben.
Wahlmöglichkeiten haben die Auszubildenden nur, wenn Sie auch einen entsprechenden Vertiefungseinsatz gewählt haben. Der Vertiefungseinsatz ist beim Träger der praktischen Ausbildung durchzuführen. Das heißt, wer einen Ausbildungsvertrag mit entsprechendem Vertiefungseinsatz z.B. in einer Kinderkrankenpflegestation abschließt, hat ausschließlich die Wahlmöglichkeit zwischen der Kinderkrankenpflege und der Generalistik.
Die Spezialisierung ist nicht EU-rechlich anerkannt. Die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger muss das bisher übliche Anerkennungsverfahren durchlaufen.
Ausbildung in Teilzeit
Teilzeitausbildung ist eine wochenstundenreduzierte Ausbildung mit einer Höchstdauer von 5 Jahren.
Die Teilzeitausbildung soll der besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf dienen.
Auszubildende mit z.B. familiären Sorgeverpflichtungen oder anderweitigen persönlichen Gründen, haben besondere Bedarfe an zeitlichen und finanziellen Ressourcen.
Hinsichtlich der zeitlichen Ressourcen ermöglicht die Teilzeitausbildung, durch die Streckung der Ausbildungszeit auf fünf Jahre, eine wöchentliche Stundenreduzierung, so dass z.B. die Betreuung von Kindern oder Angehörigen ermöglicht werden kann.
Interessante Links
- Wegweiser Pflegeberufe – Einstieg, Ausbildung, Karriere
- Handbuch für die Praxis :“Ausbildung in der Pflege nach dem Pflegeberufereformgesetz”
- Förderprogramme für die Pflegeausbildung. Weiterbildung und Umschulung zur Pflegefachperson
- Bildungsserver Berlin-Brandenburg
- www.pflegeausbildung.net – Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Atlas Ausbildung Gesundheit in Berlin und Brandenburg stellt unter anderem Ausbildungsberufe in Pflege und Threapie vor
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Abteilung Pflege
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