Mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung werden neben der Neuordnung der Ausbildung eine einheitliche Finanzierung und einheitliche Finanzierungsgrundsätze eingeführt.
Die Finanzierung der Ausbildung erfolgt erstmals durch einen Ausgleichsfonds.
An der Finanzierung nehmen teil:- Krankenhäuser
- stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen
- das Land Berlin
- die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegeversicherung
Ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen werden an den Ausbildungskosten beteiligt. Ausgleichszuweisungen erhalten nur ausbildende Einrichtungen. Am Ende des Finanzierungszeitraumes (Kalenderjahr) erfolgt eine Abrechnung durch die ausbildenden Einrichtungen.
Finanziert werden die Kosten der Pflegeausbildung. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Mehrkosten der Ausbildungsvergütung, den Kosten der praktischen Ausbildung und den Ausbildungskosten der Pflegeschulen.
Die Finanzierungsregelungen beziehen sich auf die berufliche, nicht jedoch auf die hochschulische Ausbildung. Für die hochschulische Ausbildung gelten die allgemeinen Grundsätze (z.B. BAföG).