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Übersicht über tarifliche Ausbildungsvergütungen in den Ländern Berlin und Brandenburg
Die nachfolgende Übersicht enthält wesentliche, im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg vorliegende und in der Region geltende tarifvertraglich geregelte Ausbildungsvergütungen.
Obwohl tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen grundsätzlich nur für tarifgebundene Arbeitgeber und Auszubildende gelten, können die angegebenen Ausbildungsvergütungen auch für nicht tarifgebundene Ausbildungsverhältnisse zur Orientierung herangezogen werden. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat das ausbildende Unternehmen den Auszubildenden eine „angemessene Vergütung“ zu gewähren. Nach einschlägiger Rechtsprechung gilt im Allgemeinen eine Vergütung als noch angemessen, wenn sie tarifvertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütungen nicht um mehr als 20 Prozent unterschreitet.
Die Übersicht enthält in der Regel keine Ausbildungsvergütungen für bestimmte Berufe, da auch die ihnen zugrunde liegenden Tarifverträge grundsätzlich nicht nach Berufen, sondern nach Branchen bzw. Wirtschaftsbereichen abgeschlossen worden sind.
Allgemeinverbindliche Ausbildungsvergütungen gibt es zur Zeit für Sicherheitsdienstleistungen und für das Elektrohandwerk in Berlin und Brandenburg sowie bundesweit für das Bäckerhandwerk. In diesen Fällen gelten die Ausbildungsvergütungen auch dann, wenn Arbeitgeber und Auszubildende nicht tarifgebunden sind.
In einigen Fällen gibt es – zumindest nach dem fachlichen Geltungsbereich – mehrere nebeneinander existierende Tarifverträge. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, welcher der Tarifverträge fachlich näher liegt.
Branchenübersicht zu tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen
Stand: Januar 2021
Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert.
Für Hinweise und Anregungen zur Ergänzung des Verzeichnisses sind wir allen Nutzerinnen und Nutzern sehr dankbar.
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