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Berufsbildung in der Landwirtschaft

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Zuständigkeit
Für die Berufsbildung in den Ausbildungsstätten der Berufsfelder der Landwirtschaft ist die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zuständig. Sie überwacht die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung der Grünen Berufe in Berlin.
- Ausbildungsberuf Fischwirtin und Fischwirt (Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei, Küstenfischerei und kleine Hochseefischerei)
- Ausbildungsberuf Forstwirtin und Forstwirt
- Ausbildungsberuf Gärtnerin und Gärtner (Fachrichtung Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Garten- und Landschaftsbau, Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau)
- Fachwerkerinnen und Fachwerker im Gartenbau (Behindertenberufe nach §66 Berufsbildungsgesetz)
- Ausbildungsberuf Pferdewirtin und Pferdewirt (Fachrichtung Klassische Reitausbildung, Pferdezucht, Pferdehaltung und Service, Pferderennen, Spezialreitwesen)
- Ausbildungsberuf Tierwirtin und Tierwirt (Fachrichtung Imkerei, Schäferei, Geflügelhaltung, Schweinehaltung, Rinderhaltung)
Aufgaben
- Anerkennung von Ausbildungsstätten
- Anerkennung der fachlichen Eignung von Ausbilderinnen und Ausbildern
- Überwachung und Kontrolle der Ausbildung in den Ausbildungsstätten
- Beratung aller an der Ausbildung Beteiligten
- Führung des Verzeichnisses der eingetragenen Ausbildungsverträge
- Organisation und Durchführung aller Prüfungen im landwirtschaftlichen Bereich (berufliche Aus- und Fortbildung)
- Geschäftsführung der Prüfungsausschüsse, des Berufsbildungsausschusses und des Schlichtungsausschusses
- Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen, Berufs- und Fachschulen und Bundesministerien sowie Mitarbeit im Arbeitskreis der zuständigen Stellen im Verband der Landwirtschaftskammern
Weitere Informationen
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Arbeit und Berufliche Bildung
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Abteilung II
- Tel.:
- (030) 9028-0
- Fax:
- (030) 9028-1516
Kontakt
Berufsbildung in der Landwirtschaft
II D 4
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