Vorschlagslisten für Jugendschöffinnen und -schöffen im Rathaus ausgelegt

Pressemitteilung vom 13.04.2023

In diesem Jahr werden für die Amtszeit 2024 bis 2028 für das Landgericht und das Amtsgericht Tiergarten ehrenamtliche Jugendschöffinnen und -schöffen gewählt. Die dafür nach § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) aufgestellte Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und -schöffen wurde vom Lichtenberger Jugendhilfeausschuss in der 15. Sitzung am 4. April 2023 beschlossen.

Die für die Auswahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aufgestellte Vorschlagsliste wird vom 17. bis 21. April 2023, jeweils in der Zeit von 9 bis 18 Uhr öffentlich zur Einsicht ausgelegt: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Pförtnerloge im Rathaus in der Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin.

Nach § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden dürfen oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Tiergarten entscheidet anschließend über zulässig erhobene Einsprüche und wählt aus der Vorschlagliste für die nächsten fünf Jahre die Jugendschöffinnen und -schöffen.

Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Jugendamt
Miranda Lehnert
Telefon: (030) 90296-4028
E-Mail