Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung: Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-116 VE gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Pressemitteilung vom 19.11.2018

In der Zeit vom 19. November bis einschließlich 20. Dezember 2018 liegt im Bezirksamt Lichtenberg der aktuelle Bebauungsplanentwurf 11-116 VE „Landsberger Allee 315/319“ öffentlich aus.

Interessierte können die Pläne und Entwürfe einsehen. Ziel der Planung ist die Sicherung eines Wohnstandorts.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus. Hinsichtlich der Arten der umweltbezogenen Informationen beachten Sie bitte auch die Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin vom 9. November 2018.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf kann auch ab dem 19. November 2018 im Internet auf der zentralen Beteiligungsplattform des Landes Berlin eingesehen werden: https://www.mein.berlin.de oder https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/bauen/bebauungsplaene/

Ort:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin, Haus 2, Raum 2.1135, Tel. 90296-6116 oder -6491, Fax 90296-6409

Zeit:
19. November 2018 bis einschließlich 20. Dezember 2018, jeweils Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Die Einsichtnahme ist am 12. Dezember ganztägig nicht möglich

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3
Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Wenn Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die vor Ort bereitgehalten wird.

Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit
Birgit Monteiro
Telefon: (030) 90296 8000
E-Mail