Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel stellt die für Kultur zuständige Verwaltung den Berliner Bezirken im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung nach Nr. 3.2 AV zu § 9 LHO gemäß dieser Richtlinie sowie der Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO im Jahr 2026 Mittel i.H.v. insgesamt bis zu 282.400 Euro für Lesungshonorare von professionellen Autorinnen und Autoren bzw. Buchillustratorinnen und Buchillustratoren mit Hauptwohnsitz
in Berlin zur Verfügung. Als professionell können Autorinnen und Autoren bzw.
Buchillustratorinnen und Buchillustratoren gelten, wenn sie eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
• Eine (nicht selbstfinanzierte) Buchveröffentlichung
• Eine Sendung oder Aufführung eines Hör- oder Fernsehspiels, Theaterstücks oder Films
• Mehrere Veröffentlichungen in literarischen Anthologien, Literaturzeitschriften, elektronischen Medien und Feuilletons, entsprechende Veröffentlichungen als literarische Übersetzerin oder Übersetzer
Diese Mittel können öffentliche und private Berliner Schulen sowie öffentliche Bibliotheken (inkl. der ZLB) und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken erhalten. Jeder Berliner Bezirk erhält einen gleichen Anteil i.H.v. bis zu 23.533,33 Euro der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel. Ein Anspruch der Antragstellerinnen und Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung/Zuweisung besteht nicht.