Diese Frage lässt sich nicht pauschal, sondern nur auf Einzelfälle bezogen beantworten.
Um als Anbau im Sinne des SolarG Bln zu gelten, muss ein neues Gebäude mit einem bestehenden Gebäude baulich und funktional verbunden sein. Als eine solche Verbindung werden beispielsweise direkte Durchgänge, Durchbrüche, gemeinsame Ver- und Entsorgung mit Medien, eine gemeinsame Hausnummer etc. angesehen.
Liegen keine solche Verbindungen vor, ist das Gebäude als eigenständiges Gebäude zu betrachten und gilt somit als Neubau. (Es muss dann geprüft werden, ob dieses Gebäude eine Nebenanlage darstellt, siehe Frage 3.7.)
Liegt hingegen ein verbundenes Gebäude vor, kann grundsätzlich auch nur dieses insgesamt betrachtet werden. Dann ist zu prüfen, welche Teildachfläche die größere Bruttodachfläche hat. Wenn das Bestandsgebäude die größere Bruttodachfläche hat, ist das gesamte Gebäude als Bestandsgebäude einzustufen. Wenn die Dachfläche des Anbaus dominiert, ist das gesamte Gebäude als Neubau einzustufen.