Bebauungsplan 2-48

Entwurf B-Plan 2-48

Hintergrund zum Bebauungsplan 2-48 Dragonerareal

Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein stark formalisiertes Verfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB). Der Bebauungsplan ist die Grundlage, auf der Bauanträge für das Dragonerareal im Rathausblock genehmigt oder abgelehnt werden können. Er ist rechtlich verbindlich und muss im Zweifelsfall auch gerichtlich standhalten.

Mit dem Bebauungsplan 2-48 für das sogenannte Dragonerareal schafft die Bauleitplanung die rechtliche Grundlage für die bauliche Entwicklung des Areals. Momentan sind dort planungsrechtlich nur gewerbliche Nutzungen zugelassen. Um die Nutzungen aus dem städtebaulichen Konzept zu realisieren, ist die Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen notwendig. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat deshalb am 26. Mai 2015 die Aufstellung des Bebauungsplans 2-48 für das Dragonerareal beschlossen.

Grundlage des Bebauungsplans ist das in einem kooperativen Werkstattverfahren 2019-2020 entwickelte und anschließend noch bis 2022 überarbeitete städtebauliche Konzept. Dabei werden unter anderem Aussagen zur Verteilung der Nutzungen auf dem Areal, zur Dichte und Höhe der Bebauung, zur Erschließung und zu den Freiräumen getroffen. Neben den schon vorliegenden Untersuchungen für den Rathausblock wurden im Bebauungsplanverfahren weitere notwendige Fachgutachten auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts erarbeitet und vertieft.

Öffentliche Auslegung beendet

Im Frühjahr 2026 fand die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs zum Bebauungsplan 2-48 für das sogenannte Dragonerareal samt Begründung und Fachgutachten statt. Über den Planungsstand und die Möglichkeit der Stellungnahme wurde beim 40. Forum Rathausblock am 27.01.2026 im Kiezraum durch das Bezirksamt und die beteiligten Fachplaner*innen informiert.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Ein wichtiger Meilenstein wurde im Oktober 2024 mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren erreicht. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in das Planverfahren eingeflossen. Die von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange erhielten im Frühjahr 2026 parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in diesem Verfahren schon statt. 2019 konnten die Entwürfe der drei Planungsteams sowie erste Ergebnisse von Fachgutachten eingesehen sowie Äußerungen und Hinweise zu allen drei Entwürfen abgegeben werden. Die eingereichten Stellungnahmen wurden im weiteren Verfahren in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange einbezogen.