Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein stark formalisiertes Verfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB). Der Bebauungsplan ist die Grundlage, auf der Bauanträge für das Dragonerareal im Rathausblock genehmigt oder abgelehnt werden können. Er ist rechtlich verbindlich und muss im Zweifelsfall auch gerichtlich standhalten.
Mit dem Bebauungsplan 2-48 für das sogenannte Dragonerareal schafft die Bauleitplanung die rechtliche Grundlage für die bauliche Entwicklung des Areals. Momentan sind dort planungsrechtlich nur gewerbliche Nutzungen zugelassen. Um die Nutzungen aus dem städtebaulichen Konzept zu realisieren, ist die Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen notwendig. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat deshalb am 26. Mai 2015 die Aufstellung des Bebauungsplans 2-48 für das Dragonerareal beschlossen.
Grundlage des Bebauungsplans ist das in einem kooperativen Werkstattverfahren 2019-2020 entwickelte und anschließend noch bis 2022 überarbeitete städtebauliche Konzept. Dabei werden unter anderem Aussagen zur Verteilung der Nutzungen auf dem Areal, zur Dichte und Höhe der Bebauung, zur Erschließung und zu den Freiräumen getroffen. Neben den schon vorliegenden Untersuchungen für den Rathausblock wurden im Bebauungsplanverfahren weitere notwendige Fachgutachten auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts erarbeitet und vertieft.
Ein wichtiger Meilenstein wurde im Oktober 2024 mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren erreicht. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in das Planverfahren eingeflossen. Die von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange erhalten parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.