Bebauungsplan 2-48

Entwurf B-Plan 2-48

Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein stark formalisiertes Verfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB). Der Bebauungsplan ist die Grundlage, auf der Bauanträge für das Dragonerareal im Rathausblock genehmigt oder abgelehnt werden können. Er ist rechtlich verbindlich und muss im Zweifelsfall auch gerichtlich standhalten.

Mit dem Bebauungsplan 2-48 für das sogenannte Dragonerareal schafft die Bauleitplanung die rechtliche Grundlage für die bauliche Entwicklung des Areals. Momentan sind dort planungsrechtlich nur gewerbliche Nutzungen zugelassen. Um die Nutzungen aus dem städtebaulichen Konzept zu realisieren, ist die Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen notwendig. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat deshalb am 26. Mai 2015 die Aufstellung des Bebauungsplans 2-48 für das Dragonerareal beschlossen.

Grundlage des Bebauungsplans ist das in einem kooperativen Werkstattverfahren 2019-2020 entwickelte und anschließend noch bis 2022 überarbeitete städtebauliche Konzept. Dabei werden unter anderem Aussagen zur Verteilung der Nutzungen auf dem Areal, zur Dichte und Höhe der Bebauung, zur Erschließung und zu den Freiräumen getroffen. Neben den schon vorliegenden Untersuchungen für den Rathausblock wurden im Bebauungsplanverfahren weitere notwendige Fachgutachten auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts erarbeitet und vertieft.

Ein wichtiger Meilenstein wurde im Oktober 2024 mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren erreicht. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in das Planverfahren eingeflossen. Die von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange erhalten parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in diesem Verfahren schon statt. 2019 konnten die Entwürfe der drei Planungsteams sowie erste Ergebnisse von Fachgutachten eingesehen sowie Äußerungen und Hinweise zu allen drei Entwürfen abgegeben werden. Die eingereichten Stellungnahmen wurden im weiteren Verfahren in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange einbezogen.

Öffentliche Auslegung beendet

Weitere Verfahrensschritte

Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit und der eingeschränkten erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ausgewertet sowie die öffentlichen und privaten Belange mit- und gegeneinander abgewogen. Das Ergebnis wird der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Entscheidung vorgelegt. Die Einsender*innen werden schriftlich über das Ergebnis informiert.

Nach der abschließenden Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen kann der neue Plan durch die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen werden.

Die planerische Vorbereitung für die Neubauten des neuen Stadtquartiers hat bereits begonnen: Sobald nach den Beteiligungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit keine Bedenken gegen die geplanten Festsetzungen bestehen, kann der Bebauungsplan die sogenannte „Planreife“ erreichen. Auf Grundlage der Planreife kann das Bezirksamt Baugenehmigungen erteilen, wenn diese den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen (§ 33 BauGB). Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH und die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH können damit bereits vor abschließender Festsetzung durch die Bezirksverordnetenversammlung mit der Planung und Errichtung neuer Wohnungen, Gewerbeflächen und Gemeinschaftseinrichtungen beginnen. Das Konzeptverfahren zur Vergabe des Baufeld West oder ggf. Bestandsgebäude an Gemeinwohlorientierte Dritte (z.B. Genossenschaften oder Stiftungen) können erst ab Festsetzung des Bebauungsplans, durch die BIM gestartet werden.