Der Zukunftsrat ist das zentrale Gremium, das die gemeinwohlorientierte Entwicklung des Modellprojektes Rathausblock vorantreibt, in gemeinsamen Vereinbarungen konkretisiert und das Verfahren steuern soll. Der Zukunftsrat ist aus allen im Verfahren aktiven Akteur*innen – den Kooperationspartner*innen besetzt. Die Gründung des Zukunftsrates wurde im Zuge der Kooperationsvereinbarung durch den Gründungsrat vorbereitet. Dabei war der nicht-öffentliche Gründungsrat ein Übergangsgremium, das im September 2018 gegründet wurde, um die zukünftigen Strukturen der Zusammenarbeit im Modellprojekt Rathausblock vorzubereiten und eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Akteur*innen zu verabschieden.
Die Aufgaben des Zukunftsrates sind in der Kooperationsvereinbarung dargelegt, die im Juni 2019 vom Gründungsrat verabschiedet und unterzeichnet wurde.
- Der Zukunftsrat besitzt zentrale Steuerungs- und Entscheidungsfunktion für die Entwicklung des Rathausblocks. Er hat gesetzte sowie gewählte Mitglieder aus Institutionen und Interessensvertretungen, die mit Entscheidungsrechten ausgestattet sind.
- Der Zukunftsrat hat die Entscheidungs- und Empfehlungsfunktion, er gibt ein Votum für die Art von Entscheidungen ab, die von den Verwaltungsstellen, weiteren Gremien, der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) oder dem Abgeordnetenhaus (AGH), der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH getroffen und verantwortet werden müssen.
- Der Zukunftsrat bestimmt und überprüft die Ziele der Entwicklung, verabschiedet weiterführende Projektvereinbarungen zur Kooperationsvereinbarung und begleitet deren Umsetzung. Die Kooperationsvereinbarung wurde im vorangegangenen Gründungsrat (Oktober 2018 – Juli 2019) verabschiedet und legt die künftigen Arbeitsstrukturen fest.
Der Zukunftsrat passt je nach Erfordernis *Prozess-, Arbeits- und Abstimmungsstrukturen an, kann Arbeitsgruppen, Projekte, Werkstätten oder andere Arbeitsformate einberufen bzw. auch aufheben oder in andere Formate überführen. Der Zukunftsrat tagt ungefähr zweimonatlich. Der Zukunftsrat wird durch eine Geschäftsstelle betreut. Eine Vorbereitungsgruppe, deren Zusammensetzung den Institutionen und Interessensvertretungen des Zukunftsrats entspricht, trifft sich alle 14 Tage, um diesen vorzubereiten und erforderliche Entscheidungsgrundlagen aufbereitet in angemessener zeitlicher Frist vorzulegen.