Nr. 06/2020 – 15. Mai 2020
Bundestag und Bundesrat haben heute, am 15.05.2020, das Sozialschutzpaket II beraten und verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I beschlossen. Das Gesetz wird in der kommenden Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.