Alleinstehend/ Alleinerziehend
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine
Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu den Leistungen beim Jobcenter finden Sie hier
Hilfe für Menschen aus der Ukraine im Bezirk Lichtenberg
Informationen: COVID-19 (Coronavirus)
Hinweis: Wir empfehlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Dienstgebäuden des Jobcenters.
Leistungen
Inhaltsverzeichnis

Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Der Regelbedarf umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt.
Allgemeine Hinweise:
Anspruch haben alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und ihren Bedarf nicht aus eigenen Einkommen oder Vermögen decken können.
Erwerbsfähigkeit liegt dann vor, wenn Sie nicht wegen Krankheit oder Behinderung außer Stande sind, mindestens drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes tätig zu sein. Nicht erwerbsfähige Personen, die mit anspruchsberechtigten Antragstellern in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Sozialgeld.
Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als Ausländer können Sie Leistungen erhalten, wenn Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder diese Erlaubnis möglich wäre, und Sie sich nicht nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten (diese Ausnahme gilt dann auch für die Familienangehörigen).
Sind Sie nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz anspruchsberechtigt, so schließt das Ansprüche nach dem SGB II aus.
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449,00 Euro
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Paare je Partner/ Bedarfsgemeinschaften
404,00 Euro
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Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern
360,00 Euro
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Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
376,00 Euro
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Kinder von 6 bis unter 14 Jahren
311,00 Euro
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Kinder 0 bis 5 Jahre
285,00 Euro
Erklärung zum Wohnungswechsel und Flyer zum Umzug
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Erklärung Wohnungswechsel mit Flyer
Hier haben wir eine zusammenfassende Information für Sie bereitgestellt, wenn Sie sich über Fragestellungen zu einem möglichen Umzug informieren wollen.
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