Viele Menschen werden im Laufe ihres Berufslebens schwerbehindert.
Menschen mit einem Handicap haben schlechte Jobchancen. An fehlender Qualifikation kann es nicht liegen. Arbeitslose mit Behinderung sind sogar überdurchschnittlich gut ausgebildet.
Menschen mit einem Handicap haben kaum vom Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre profitiert. So betrug im Jahr 2009 die Arbeitslosenquote unter schwerbehinderten Menschen 14,6 Prozent. Bis 2012 sank die Quote nur leicht auf 14,1 Prozent. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (Linkspartei) hervor, die der Berliner Zeitung vorliegt.
Insgesamt ist die Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum deutlich stärker zurückgegangen, und zwar von 10,5 auf 8,8 Prozent. Die BA hat diese Quote mit der gleichen Methode berechnet wie die Arbeitslosenrate unter Schwerbehinderten, damit die Angaben vergleichbar sind.
Staatliche Hilfen
An der Ausbildung liegt es nicht, dass Rollstuhlfahrer oder sehbehinderte Menschen schlechte Jobchancen haben. Arbeitslose mit Handicap sind sogar überdurchschnittlich gut qualifiziert. Laut BA hatten im vorigen Jahr 56,4 Prozent der arbeitslosen Schwerbehinderten eine betriebliche, schulische oder akademische Ausbildung. Bei den Jobsuchenden ohne Handicap waren es dagegen nur 51,5 Prozent.
Unternehmen tun sich offenbar weiterhin oft schwer, Menschen mit Handicap einzustellen. Das Bremer Institut Arbeit und Wirtschaft hat bereits vor zwei Jahren größere Betriebe befragt, in denen relativ viele behinderte Menschen arbeiten. Dabei zeigte sich, dass auch dort kaum schwerbehinderte Bewerber eingestellt werden. Vielmehr erklärte sich die hohe Quote damit, dass Mitarbeiter im Laufe ihres Berufslebens schwerbehindert wurden. Dabei, benötigen keineswegs alle schwerbehinderten Beschäftigten eine besondere Unterstützung. Wenn der Arbeitsplatz ungestaltet werden muss, gibt es staatliche Hilfen.
Laut Gesetz sind Unternehmen ab 20 Beschäftigten verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Laut Bundesagentur betrug 2011 die tatsächliche Beschäftigungsquote lediglich 4,6 Prozent, bei Privatfirmen waren es nur vier Prozent, bei öffentlichen Arbeitgebern dagegen 6,5 Prozent.
Die vorgeschriebene Beschäftigungsquote „muss wieder auf sechs Prozent erhöht werden, wie es vor 2001 der Fall gewesen ist“, fordert die linke Abgeordnete Zimmermann. Auch die Ausgleichsabgabe müsse erhöht werden.