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Rundschreiben Nr. 08 / 2011

Rundschreiben Nr. 08-2011

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hoffe, sie hatten alle ein paar schöne Ferientage und sind mit frischem Schwung und viel Energie zurückgekehrt. Die neuen Schwerbehindertenvertretungen haben sich mittlerweile bestimmt auch schon an die neuen Aufgaben gewöhnt und ihr „Klientel“ ein wenig kennen gelernt. In dem Zusammenhang möchte ihnen allen noch einmal den Hinweis geben, dass es ihnen einmal im Kalenderjahr zusteht, eine Versammlung der schwerbe-hinderten Kolleginnen und Kollegen durchzuführen (§ 95 Abs. 6). Lassen sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen.

Themen des heutigen Rundschreibens:

  • Urlaubsübertragung nach § 26 TV-L
    Urlaubsübertragung auch künftig ohne Antrag und Begründung
    Lesen sie hier das Rundschreiben von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom Mai 2011.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
    Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf der Einführung von gesundheitsfördernden Programmen. Beschäftigte, die mit Organisations- und Personalentwicklungsaufgaben betreut sind, sowie Führungskräfte, Mitarbeitervertretungen und Beauftragte für Gesundheitsförderung erhalten Informationen darüber, wie sie nachhaltig die Gesundheit der Beschäftigten durch verhaltensorientierte Maßnahmen stärken können.
  • Dies und Das
    • Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen
    • Rechtsprechung: Nicht jede Lüge rechtfertigt Anfechtung
    • Neues Softphone für Gehörlose und hörgeschädigte BürgerInnen
    • Tag der offenen Tür beim SoVD Landesverband Berlin

Urlaubsübertragung nach § 26 TV-L

hier: Urlaubsübertragung auch künftig ohne Antrag und Begründung

Im Einvernehmen mit der für übertarifliche Regelungen zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen bin ich mit einer Übertragung des (Rest-) Erholungsurlaubs nach § 26 Abs. 2 Buchstabe a) TV-L aus dem laufenden in das folgende Kalenderjahr (bis zum 31.03) ohne Antrag und Begründung analog dem alten Tarifrecht (§ 47 Abs. 7 BAT/BAT-O), einverstanden.

Verwaltungsvorschrift über die Zuordnung von Beschäftigten zum Personalüber-hang (VV Auswahl) in der Fassung 2010/2011

Verwaltungsvorschrift über die Zuordung von Beschäftigten zum Personalüberhang (VV Auswahl) in der Fassung 2010/2011
Aktuelle Hinweise aufgrund der Tarifrechtsumstellung; Aufhebung meines Schreibens II C – P 5030 – 1/2009 vom 01.06.2011

“Nach dem neuen Tarifrecht (TV-L / TVÜ-L) ist die Bezahlung der Beschäftigten nach demselben Entgeltgruppe kein Indiz dafür, dass gleichwertige Aufgaben wahrgenommen werden. Aufgrund der Übergangsvorschriften nach TVÜ-L können Beschäftigte gemäß Anlage 2 in eine höhere Entgeldgruppe übergeleitet worden sein als es der Wertigkeit ihres Arbeitsgebietes gemäß Anlage 4 entspricht. Die Vergleichbarkeit muss sich demnach – wie grundsätzlich bisher auch – an der Wertigkeit des wegfallenden Arbeitsgebietes messen lassen. Vergleichbar sind daher alle Arbeitnehmer/innen, die unabhängig von der persönlichen Entgeltgruppe, in die sie möglicherweise besitzstandswahrend übergeleitet worden sind.

Solange eine neue Entgeltgruppe nicht in Kraft ist und Eingruppierungen weiterhin gemäß § 22 Absatz 2 BAT/BAT-O bzw. nach den entsprechenden Regelungen für Arbeitnehmer/innen vorgenommen wreden, kann sich die Vergleichbarkeit nur nach Anlage 4 TVÜ-L richten.”

Die gesamte Verwaltungsvorschrift über die Zuordnung von Beschäftigten zum ZeP (VV Auswahl) in der Fassung 2010/2011

Medien in Leichter Sprache in der Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin

Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin bietet eine Auswahl an Medien in Leichter Sprache an. Im Institut in Berlin gibt es zurzeit 73 Publikationen in Leichter Sprache.

Die Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte erwirbt Publikationen in Leichter Sprache und arbeitet diese in den Bestand ein. Dabei handelt es sich um gedruckte und Online-Publikationen, CD-ROMs, Hörbücher, DVDs und Spiele.
Die Sammlung umfasst Themenbereiche wie Rechte von Menschen mit Behinderungen, Inklusive Bildung, Rechte von Frauen und Gleichbehandlung.
Für eine barrierefreie Zugänglichkeit im Institut ist gesorgt. Besucherinnen und Besuchern mit Behinderungen steht ein Parkplatz vor dem Gebäude zur Verfügung, der Fahrstuhl ist durchfahrbar, die Zugänge zum Institut haben keine Schwellen, es gibt eine rollstuhlgerechte Toilette, die Institutstür im 7. Stock öffnet sich automatisch (nach außen) und in der Bibliothek gibt es einen PC-Arbeitsplatz für blinde und sehbehinderte Menschen. Der Arbeitsplatz hat Zugang zum Internet und zu allen elektronischen Angeboten der Bibliothek.

Die Veröffentlichungen in Leichter Sprache werden im Eingangsbereich der Bibliothek in einem Regal präsentiert. Auch gibt es eine Literaturliste in einfacher Sprache und alle Titel können im Online-Katalog unter dem Schlagwort “Leichte Sprache” gefunden werden.

Anschrift:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin
Weitere Informationen und Liste der verfügbaren Publikationen in Leichter Sprache unter
www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/bibliothek/medien-in-leichter-sprache.html

Barrierefrei leben, wohnen und arbeiten in Berlin: Start der Plakatkampagne „Berlin barrierefrei 2011“

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung – teilt mit:

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung startet heute eine berlinweite Plakatkampagne zur Aktion „Berlin barrierefrei 2011“. Fünf Jahre nach Deutschlands Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bekennt sich Berlin zu seinem Engagement für eine barrierefreie Stadt und für eine umfassende Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Der Berliner Außenwerber Wall unterstützt die Aktion mit insgesamt 1.000 City Light Plakaten in ganz Berlin. Sie sollen das Bewusstsein für eine barrierefreie Stadt in der Öffentlichkeit stärken.

Das Plakatmotiv der Aktion stellt Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt. Von „barrierefrei arbeiten“ über „barrierefrei denken“ bis „barrierefrei wohnen“ – mit 18 konkreten Qualitätsmerkmalen werden wichtige Lebensbereiche in den Fokus gerückt. Das Symbol der Aktion ist ein schwarz umrandeter weißer Pfeil auf gelbem Grund, der auf den Schriftzug „Berlin barrierefrei“ gerichtet ist. Er fungiert als Wegweiser und kennzeichnet Einrichtungen und Gebäude in Berlin, die von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können. In Berlin wurde das Signet “Berlin barrierefrei” bisher mehr als 800 mal vergeben. Die Aktion “Berlin barrierefrei 2011” wird mit neuen, an dem Anspruch der UN-Behinderten-Rechtskonvention orientierten Qualitätsmerkmalen, vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in Zusammenarbeit mit Mobidat, einem Projekt der Albatros gGmbH, durchgeführt.

Barrierefreiheit ist sowohl für behinderte Menschen als auch für eine immer älter werdende Bevölkerung eine lebensnotwendige Voraussetzung im täglichen Leben. Jürgen Schneider, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung: „Der demografische Wandel ist in unserer Gesellschaft angekommen. Wir gehen aktuell davon aus, dass zehn Prozent der Bevölkerung auf Barrierefreiheit zwingend angewiesen sind und 30 bis 40 Prozent sie als notwendige Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigen. Der vorhandene, teilweise denkmalgeschützte, Altbaubestand hindert viele Menschen daran, in ihrem täglichen Leben dorthin zu gelangen, wo nichtbehinderte Menschen kaum davon Notiz nehmen, dass Zugänglichkeit ein Privileg sein kann. Neueröffnungen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie zum Beispiel Bibliotheken, Geschäften und Gaststätten sind auch heute noch möglich, ohne dass Barrierefreiheit gewährleistet ist. Umso wichtiger ist es, dass wir unser Engagement für einen für alle Menschen zugänglichen Lebensraum verstärken und so allen ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben ermöglichen.“

Für den Stadtmöblierer und Außenwerber Wall ist Barrierefreiheit bei der Entwicklung neuer Produkte ein wichtiges Kriterium. Die öffentlichen Toiletten der Wall AG wurden 2008 für ihre gleichberechtigte Nutzerfreundlichkeit mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ ausgezeichnet. Daniel Wall, Vorstandsvorsitzender der Wall AG: „Wir verstehen uns als Partner der Städte und Menschen. Da ist es nur konsequent, innovative und benutzerfreundliche Stadtmöbel zu entwickeln, die für alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – zugänglich sind. In Berlin leisten wir mit unseren 180 behindertengerechten öffentlichen Toiletten, die auch den neuen Kriterien entsprechen, einen wichtigen Beitrag für eine barrierefreie Stadt. Wir möchten auch andere Unternehmen, Einrichtungen und die Öffentlichkeit für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren. Daher unterstützen wir die Aktion „Berlin barrierefrei 2011“ mit 1.000 aufmerksamkeitsstarken City Light Plakaten an Premium-Werbestandorten in ganz Berlin.“

Rückfragen: Heike Weineck-Schwarz, Telefon: 9028-2838

kurz & bündig – Informationen von ver.di Berlin-Brandenburg

2% Besoldungs- und Versorgungserhöhung aus 2010 ab 1.8.2011

Die schon im vergangenen Jahr verabschiedete Besoldungserhöhung um 2% ist am 1.8.2011 in Kraft getreten (siehe „Ausgangstabelle“ im PDF).

Gleichzeitig tritt mit dem Berliner Besoldungsneuordnungsgesetz (BerlBesNG) eine grundlegende Reform der Besoldungsstruktur in Kraft: Ähnlich der Besoldungsstruktur des Bundes gibt es nur noch 8 Erfahrungsstufen mit veränderten Erfahrungszeiten. Die Beträge der ersten und der Endstufe entsprechen den bisherigen Beträgen. Neu eingestellte Beamtinnen und Beamte werden grundsätzlich in der Erfahrungsstufe 1 eingereiht; ein Besoldungsdienstalter (BDA) wird nicht mehr berechnet.

Wie bisher werden Familienzuschläge und Stellenzulagen zum Grundgehalt gezahlt. Die Sonderzahlungen nach dem Berliner Sonderzahlungsgesetz (SZG) sind nicht berührt.

Besoldungs-Überleitung kurz erklärt:
Teilzeitbeschäftigte und beurlaubte Beamtinnen und Beamte werden zur Überleitung so behandelt, als wären sie in den Monaten Juli beziehungsweise August 2011 vollbeschäftigt. Zunächst ist der Grundgehaltsbetrag in der „Ausgangstabelle“ aufzusuchen. Maßgeblich dafür sind die Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe, auf die nach bisherigem Recht Anspruch im Monat Juli 2011 bestand. Die Beträge enthalten bereits die 2% Besoldungserhöhung. Der gefundene Betrag ist auf volle Euro aufzurunden (z.B.: BesGr A 8, Stufe 9: 2.350,11€, gerundet 2.351€).

Der so ermittelte gerundete €-Betrag (z.B. 2.351€) ist in der „Überleitungstabelle“ (siehe PDF) nun mit den Beträgen bei derselben Besoldungsgruppe zu vergleichen. Der aus der „Ausgangstabelle“ ermittelte Betrag ist in der „Überleitungstabelle“ in der Zeile der Besoldungsgruppe, auf die schon im Juli 2011 Anspruch bestand, mit den dort stehenden Beträgen zu vergleichen. Die Überleitung erfolgt nun in die Erfahrungs- oder Überleitungsstufe, mit dem
gleichen beziehungsweise dem nächst höheren Betrag (z.B. 2.351€ bei BesGr A8 -> Überleitungsstufe 6 oder BesGr A10/Stufe 7 -> 2.657€ -> Erfahrungsstufe 5).

Nun gibt es eine erhebliche Rechtsfolge, je nachdem, ob die Überleitung in eine Überleitungs- oder eine (reguläre) Erfahrungsstufe erfolgt:
Aus einer Überleitungsstufe wird die nächst Erfahrungsstufe erreicht, wenn nach bisher geltendem Recht die nächste Stufe erreicht worden wäre, spätestens aber nach 2 Jahren. In einer neuen (regulären) Erfahrungsstufe beginnt jedoch die Bewährungszeit neu und zwar nach neuem Recht. Nach altem Recht schon abgeleistete Bewährungszeiten werden nicht mehr berücksichtigt. Neu eingestellte Beamtinnen und Beamte beginnen immer in der Erfahrungsstufe 1, sofern nicht „förderliche Zeiten“ anerkannt werden. Nach zwei Jahren ist die „Überleitung“ dadurch weitgehend abgeschlossen und es gilt dann
die “ZIeltabelle” (siehe PDF) der Grundgehälter.

kurz&bündig erscheint jeweils aus aktuellem Anlass – weitere Beamteninformationen unter: www.beamte.bb.verdi.de
V.i.S.d.P. ver.di Berlin-Brandenburg, Beamtensekretariat, Andreas Splanemann, Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin

Betriebliche Gesundheitsförderung

Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf der Einführung von gesundheitsfördernden Programmen. Beschäftigte, die mit Organisations- und Personalentwicklungsaufgaben betreut sind, sowie Führungskräfte, Mitarbeitervertretungen und Beauftragte für Gesundheitsförderung erhalten Informationen darüber, wie sie nachhaltig die Gesundheit der Beschäftigten durch verhaltensorientierte Maßnahmen stärken können.

Inhalte:

  • Gesundheit – Was bedeutet Gesundheit bei der täglichen Arbeit
  • Betriebliche Einflussfaktoren auf die Gesundheit
  • Gesundheitsförderung und Präventionsansätze
  • Belastungs- und Beanspruchungsmodell
  • Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention
  • Aus der Praxis für die Praxis; Maßnahmen der Gesundheitsförderung

Weitere Informationen zur Veranstaltung, Ansprechpartner sowie die Anmeldeunterlagen finden Sie in den folgenden PDF-Dokumenten

Dies und Das oder in Kürze mitgeteilt

  • Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem jetzt veröffentlichen Urteil vom 24.02.2011 entschieden, dass behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar sind (Az VI R 16/10).

Der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden, ob die Kosten für den behinderungsgerechten Umbau eines Hauses nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden können. Nach § 33 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag in bestimmten Umfang ermäßigt, wenn einen Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen.

_Bundesfinanzhof Urteil vom 24.02.2011 VI R 16/10_

  • Rechtsprechung: Nicht jede Lüge rechtfertigt Anfechtung
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch nur dann einen Grund für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung darstellt, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war.
    Eine Arbeitnehmerin hatte bei ihrer Einstellung im März 2007 die Frage nach einer Schwerbehinderung verneint, obwohl sie seit 1998 als Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50 anerkannt ist. Als ihr der Arbeitgeber im Oktober 2008 nahe legte, gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, informierte sie ihn über ihre Schwerbehinderung. Der Arbeitgeber erklärte daraufhin die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung und eine fristlose, Hilfsweise ordentliche Kündigung. Die Arbeitnehmerin klagte auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis weder durch die Anfechtung noch durch die Kündigung beendet worden sei.

Die Klage hatte Erfolg. Nach Meinung des Gerichts sei das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die Anfechtungserklärung noch durch die Kündigung des Arbeitgebers aufgelöst worden. Zwar könne die falsche Beantwortung einer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage den Arbeitgeber grundsätzlich zur Anfechtung des Arbeitsvertrags berechtigen. Wirke sich die Täuschung im Arbeitsverhältnis weiterhin aus, komme zudem auch eine Kündigung in Betracht. Dies gelte aber jeweils nur, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich gewesen sei. Im Streitfall sei dies nicht der Fall gewesen, denn der Arbeitgeber habe ausdrücklich erklärt, dass er die Arbeitnehmerin auch dann eingestellt hätte, wenn diese die Frage wahrheitsgemäß beantwortet hätte.

_BAG, Az.: 2 AZR 396/10_

  • Neues Softphone
    Gehörlose und hörgeschädigte Bürgerinnen und Bürger können die Informationsangebote von Behörden und Verwaltungen jetzt einfacher erreichen. Grundlage ist ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Unterstützung des Deutschen Gehörlosenbundes entwickelte Software-Programm. Das Programm ist auf die Bedürfnisse von Gehörlosen und Hörgeschädigten zugeschnitten. Es bietet die Möglichkeit, ohne Hilfe Dritter mittels Gebärdensprache und Videotelefonie Auskünfte der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Eine Kommunikation in der Deutschen Gebärdensprache wird, direkt und ohne Dolmetscher, möglich. Speziell ausgebildete gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices beantworten die Fragen. Zur Nutzung des neuen kostenlosen Softphones benötigen gehörlose und hörgeschädigte Bürgerinnen und Bürger nur einen Computer mit Kamera und einen Internetanschluss.

Nach dem Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind weitere Behörden über das Gebärdentelefon erreichbar: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (allgemeine Auskünfte zum Banken-, Versicherungs- und Wertpapierbereich), Bundesministerium für Gesundheit (Fragen zur Gesetzlichen Krankenversicherung und deren Grundlagen), Service D115 (allgemeine Informationen der teilnehmenden Kommunen und Behörden).
Das Programm kann auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: www.telemark-rostock.de/gebaerdentelefon

  • Tag der offenen Tür im Landesverband –es ist wieder so weit!
    Sie alle sind recht herzlich eingeladen, am 02.09.2011 in die Kurfürstenstraße 131 Eingang Einemstraße 12, in 10785 Berlin, zu kommen, um sich über die Angebote und Leistungen sowohl der ehren- als auch hauptamtlichen Bereiche zu informieren. Für Fragen und interessante Gespräche stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle zur Verfügung. Sie lernen außerdem viele Menschen aus dem Verband kennen, die sich in speziellen Gremien und Projekten freiwillig engagieren. Als Interessenvertretung sozial benachteiligter Menschen steht der Sozialverband Deutschland seinen bundesweit über 500.000 Mitgliedern zur Verfügung. Wir beraten und vertreten die Mitglieder zu sozialrechtlichen Themen wie
    • Schwerbehinderung
    • Gesetzliche Rentenversicherung
    • Gesetzliche Krankenversicherung
    • Gesetzliche Pflegeversicherung
    • Gesetzliche Unfallversicherung
    • ALG I und ALG II
    • Sozialhilfe

Wir würden uns freuen, Sie am 2. September, in der Zeit von 11.00 – 15.00 Uhr begrüßen zu dürfen.