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Rundschreiben Nr. 07 / 2015

Rundschreiben Nr. 07 / 2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema UN-Behindertenrechtskonvention ist wieder mal – oder immer noch – in aller Munde. Viele verbinden damit in erster Linie den Schulbereich – Sollen Kinder mit und ohne Behinderung unterrichtet werden bzw. ist die Frage eher in Richtung Umsetzung zu stellen. Aber auch in allen anderen Bereichen des täglichen Lebens soll es zu einer Inklusiven Gesellschaft kommen – Eine Welt für Alle. Eine Welt, in der es keine Rolle spielt, ob man mit einer Behinderung lebt, oder das Glück hat, Gesund zu sein.

  • Anspruch Ruhezeit vor Sitzungen

    Bei der Wahrnehmung von Amtsaufgaben als Betriebsratsmitglied handelt es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, so dass u.a. die Regelung des § 5 Abs. 1 ArbZG zur elfstündigen ununterbrochenen Ruhezeit keine direkte Anwendung findet.

    PDF-Dokument (41.9 kB)

  • SGB IX Kommentar mit aktuellen Entwicklungen und Fallbeispielen

    Im Fokus des SGB IX-Kommentars stehen die jüngsten Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht. Er geht auf die Inklusionsdebatte ein, die von der UN-Behindertenrechtskonvention ausgelöst worden ist, und berücksichtigt den Kontext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

    PDF-Dokument (66.2 kB)

  • Schriftliche Anfrage – Präventive Barrierebeseitigung in Mietwohnungen

    Der Senat hält den Neubau und die Herrichtung von barrierearmen Mietwohnungen durch die Eigentümer/innen für eine vorrangige Aufgabe.

    PDF-Dokument (159.2 kB)

  • Rehabilitation und Partizipation

    Deutschland ist von den Zielvorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention noch weit entfernt. Menschen sollen, unabhängig von einer Behinderung gleichberechtigt leben und an der Gesellschaft teilhaben können. Eine Differenzierung ist im Idealfall nicht mehr notwendig.

    PDF-Dokument (185.6 kB)

  • UN Behindertenrechtskonvention - Leitlinien für Berlin

    Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Angelehnt an die UN-Konvention hat die Bundesregierung im Sommer 2011 mit dem Nationalen Aktionsplan einen Prozess angestoßen, der bis zum Jahr 2020 das Leben der rund 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland maßgeblich beeinflussen soll. Leitgedanke und zentrales Handlungsprinzip ist die Idee der Inklusion.

    DOC-Dokument (46.0 kB)

  • Kündigungsausschuss - Kündigungsrecht

    Viele Arbeitnehmer sind der Meinung, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber während der Krankschreibung nicht zulässig sei. Doch ist dies tatsächlich so? Darf ein Arbeitnehmer während der Krankschreibung nicht gekündigt werden?

    PDF-Dokument (41.8 kB)

  • Fairness beim Parken

    Mobilitätsbehinderte Menschen sind auf freie Parkplätze angewiesen. Sehr interessant! Hier sehen Sie einen Flyer, der Falschparkern an die Windschutzscheibe geheftet wird. Wir finden, das ist eine klasse Idee!

    PDF-Dokument (2.8 MB)