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Rundschreiben Nr. 01 / 2015

Rundschreiben Nr. 01-2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem die Wahlen der örtlichen Schwerbehindertenvertretungen abgeschlossen und die neuen bzw. wiedergewählten Vertrauenspersonen ihr Amt engagiert ausüben, steht nun auch die Wahl der Hauptvertrauensperson und ihre Stellvertretungen ins Haus.
Die Hauptvertrauensperson wird von allen örtlichen Schwerbehindertenvertretungen des öffentlichen Dienstes im Land Berlin gewählt.
Die Wahl findet im förmlichen Wahlverfahren (Briefwahl) statt. Der wahlberechtigte Personenkreis muss im Vorfeld nichts unternehmen, sondern wird rechtzeitig vom Wahlvorstand über die Wahl informiert und mit den nötigen Wahlunterlagen versorgt.
Die Auszählung findet am 13. März 2015 statt. Wir werden Sie dann natürlich hier über das Wahlergebnis informieren.

  • Aufklärungspflicht Des Integrationsamtes

    Will das Integrationsamt wegen Nichtmitwirkung des Betroffenen nachteilige Schlüsse für die Beweiswürdigung ziehen, muss sie ihn zuvor auf die Erheblichkeit bestimmter tatsächlicher Umstände hingewiesen haben. Er muss wissen, worauf die Behörde ihre Entscheidung maßgeblich stützt und welche Konsequenzen sie aus einer Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit zu ziehen beabsichtigt.

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  • Fettleibigkeit Kann Als Behinderung Angesehen Werden

    Adipositas kann bei deutlicher Einschränkung bei der Teilhabe am Berufsleben als Behinderung angesehen werden
    Adipositas, sogenannte “Fettleibigkeit”, kann eine “Behinderung” im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sein. Zwar gibt es keinen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, der als solcher Diskriminierungen wegen Adipositas verböte, doch fällt Adipositas unter den Begriff “Behinderung”, wenn sie unter bestimmten Bedingungen den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindert.

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  • Posttraumatische Belastungsst _rung Durch Lesen Eines Schreibens Aus Personalakte

    Schreiben mit nur allgemeiner Einschätzung ohne beleidigenden Inhalt ist nicht dazu geeignet psychische Erkrankung hervorzurufen
    Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Beamter, der nach dem Lesen eines Schreibens in seiner Personalakte so bestürzt war, dass er sich in psychiatrische Behandlung begeben musste, keinen Dienstunfall erlitten hat.

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  • Info Des Ah _ Ber Das E Goverment Gesetz

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  • Dies Und Das

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