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Rundschreiben Nr. 12 / 2011

Rundschreiben Nr. 12-2011

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Jahresende wollen wir uns für ihre Arbeit als Vertrauenspersonen und somit die tat-kräftige Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung bedanken. Mit ihrem Engagement haben wir es geschafft, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein Stück weiter voranzutreiben. Es sind kleine Schritte, aber jeder davon zählt. Ich wünsche ihnen allen ein besinnliches Fest und einen guten Rutsch ins Jahr 2012.

Themen des heutigen Rundschreibens:

  • Weltbericht über Behinderung jetzt in deutscher Sprache
    Im Juni 2011 wurde der erste globale Bericht zu Behinderung veröffentlicht. Auf initiative des Abgeordneten Ilja Seifert hat der Bundestag die Übersetzung des Berichtes in die deutsche Sprache in Auftrag gegeben. Am 28.11. 2011 wurde nun mitgeteilt, dass der 312 Seiten starke Bericht nun auch in Deutsch veröffentlicht wurde.
  • Aus dem Jahresbericht des Integrationsamtes 2010
    Im Integrationsamt gibt es das Referat Schwerbehindertenrecht. Dieses Referat bearbeitet die Anträge, Feststellungen und Widersprüche der Bürgerinnen und Bürger mit Behinde-rung, damit diese dann ihre Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen können. Im Jahresbericht können sie nun alle Zahlen zum Integrationsamt in Erfahrung bringen. Beginnen sie doch mit unserem Auszug.
  • Gewalt gegen Frauen mit Behinderung
    Bundesfamilienministerium legt Studie zu Gewalt gegen Frauen mit Behinderung vor. Damit gibt es zum ersten Mal repräsentative Daten über Umfang und Ausmaß von Gewalt bei einer bisher wenig beachteten Gruppe. Die Ergebnisse zeigen, dass diese Gruppe viel öfter in ihrem Leben Gewalt erfahren, als andere Frauen und Mädchen.
  • Job-Win-Win: ein neuer Ansatz für die Arbeitswelt
    Job-Win-Win ist ein Projekt, das aus dem Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert wird. Es soll mit einem neuen Ansatz die die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessert werden. MentorInnen sollen andere ArbeitgeberInnen von dem (Mehr) Wert der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung überzeugen.
  • Das neue Familienpflegezeitgesetz
    Ab 01. Januar 2012 gilt das neue Familienpflegezeitgesetz. Das bisherige Pflegezeitgesetz bleibt daneben ebenfalls in Kraft und gilt parallel. Sie können also auch weiterhin eine Kurzzeitpflege und eine Pflegezeit von bis zu 6 Monaten ohne Anspruch auf Arbeitsvergütung nehmen. Lesen Sie hier, was es mit dem Familienpflegezeitgesetz auf sich hat.
  • Dies und Das
    • Aufzug U-Bhf. Weberwiese in Betrieb genommen
    • Bundesagentur für Arbeit muss Kosten für Gebärdendolmetscher tragen
    • Broschüre zu Barrierefreies Bauen und Wohnen
    • Die Leistungsfähigkeit erhalten – Das Leben bewusst gestalten
    • Kommunale Behindertenbeauftragte
    • Siemens: Jobs ohne Barrieren

Weltbericht über Behinderung jetzt in deutscher Sprache

Weltbehindertenbericht © WHO

Berlin Anfang Juni 2011 haben die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf und die Weltbank in New York den ersten globalen Bericht zu Behinderung veröffentlicht. Auf Initiative des Abgeordneten Ilja Seifert hat der Bundestag die Übersetzung des Berichtes in die deutsche Sprache in Auftrag gegeben und finanziert. Wie der behindertenpolitische Sprecher der Linken am 28.11.2011 mitteilte, ist der 312 Seiten starke Bericht auf seiner Webseite www.iljaseifert.de/2011/11/1-weltbericht-behinderung-der-who/ als PDF-Dokument zu finden.

Er freue sich, unmittelbar vor dem Welttag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember den 1. Weltbericht Behinderung der WHO in deutscher Sprache zur Verfügung stellen zu können, so Seifert. Der Bericht sei eine wichtige Hilfe für die Behindertenbewegung in ihrer internationalen Zusammenarbeit, die nach Artikel 32 der UN-Behindertenrechtskonvention von den Staaten zu fördern sei.

In seiner Pressemitteilung fasst der Bundestagsabgeordnete den Inhalt des Dokuments zusammen: Der Bericht soll Regierungen und der Zivilgesellschaft auf Basis einer wissenschaftlichen Basis eine umfassende Beschreibung und Analyse von Behinderung weltweit geben. Darauf aufbauend werden Empfehlungen für nationale und internationale Akteure gegeben. Aufbauend auf einer aktuellen Definition von Behinderung und den Bezügen zu Armut, Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte (1. Kapitel) führt der Bericht über Ausführungen zur Häufigkeit von Behinderung weltweit (2. Kapitel) hin zu speziellen Themen wie Gesundheit (3. Kapitel), Rehabilitation (4. Kapitel) und unterstützende Dienste (5. Kapitel). Die folgenden Kapitel gehen auf umweltbezogene Aspekte sowie Barrierefreiheit (6. Kapitel), Bildung und Erziehung (7. Kapitel) sowie Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (8. Kapitel) ein. Abschließend werden Empfehlungen und praktische Aspekte diskutiert.

15 Prozent aller Menschen haben eine Behinderung. Somit ist jeder 7. Mensch weltweit von Behinderung betroffen. Bisher ist man von 10 % ausgegangen. Armut und Behinderung sind weltweit ein Kreislauf: Der Großteil aller Menschen mit Behinderungen lebt in Entwicklungsländern. Kinder und Frauen sind am stärksten betroffen. In Afrika sind 6,4 % aller Kinder unter 14 Jahren behindert. Das sind wesentlich mehr als in den Ländern mit hohem Einkommen (2,8 %).

Die zwei wichtigsten Empfehlungen des World Reports on Disability lauten: Zugang zu medizinischer Versorgung und Schulbildung schaffen sowie Menschen mit Behinderungen in das Gemeindeleben gleichberechtigt einbeziehen.

Aus dem Jahresbericht des Integrationsamtes 2010

Im Integrationsamt gibt es u.a. das Referat Schwerbehindertenrecht. Die Aufgabe des Referats besteht in der Durchführung des Feststellungsverfahrens nach dem Schwerbehindertengesetz. Menschen mit Behinderung sollen Rechte und Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen können, damit ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben erleichtert wird.

Laut dem Amt für Statistik gab es 2009 in Berlin 342.968 und in Brandenburg 221.629 Menschen mit Behinderung, also insgesamt 564.597. Für 2010 liegen leider noch keine Daten vor.
Die Zahl der Bestandsfälle die im Referat Schwerbehindertenrecht aktenkundig sind, belief sich Ende 2010 auf 583.523. Im Jahre 2009 waren es 572.500 Menschen mit Behinderung.
2010 war ein Eingang von 34.349 (2009: 34.753) Anträgen auf Erstfeststellung sowie 37.632 (2009: 38.567) Anträgen auf Neufeststellung der Behinderung zu verzeichnen.
Die Gesamtzahl der Antragseingänge betrug 2010 genau 71.981 und ist damit im Vergleich zum Vorjahr mit 73.320 Anträgen leicht zurückgegangen (1.339 bzw. 1,8%).
Einschließlich der in 2010 bearbeiteten 8.696 Neufeststellungen von Amts wegen (2009 waren es nur 7.171) ergab sich eine Arbeitsmenge von 80.677 Vorgängen und ergibt somit einen Zuwachs von 0,2 % im Vergleich zu 2009 mit 80.491 Vorgängen.
Die Widerspruchseingänge erhöhten sich um 11,3 %, von 13.768 auf 15.347. Die Widerspruchserledigungen konnten im Vergleich zu 2009 von 5.151 auf 5.616 bzw. um ca. 9 % gesteigert werden.
124.383 Befundberichte haben im Jahr 2010 Ausgaben in Höhe von 2.890.629 Mio. Euro verursacht. Diese Zahl wird sich aufgrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung mit zunehmenden gesundheitlichen Einschränkungen in den nächsten Jahren noch weiter erhöhen.

Zahlen über Zahlen. Wir sagen: Hut ab vor der Leistung des Integrationsamtes. Und das ist ja auch nicht das einzige Aufgabengebiet, was es zu bewältigen hat.
Den ganzen Jahresbericht können sie sich unter www.berlin.de/hvp/rundschreiben/archiv/rundschreiben-2011/mdb-lageso-presse-jahresbericht_2010.pdf als PDF herunterladen.

Gewalt gegen Frauen mit Behinderung

Pressemitteilung Nr. 103/2011, Veröffentlicht am 22.11.2011, Thema: Gleichstellung

Bundesfamilienministerium legt Studie zu Gewalt gegen Frauen mit Behinderung vor Wenige Tage vor dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November legt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ergebnisse der Studie “Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderung und Beeinträchtigung in Deutschland” vor. Damit gibt es erstmalig repräsentative Daten über Umfang und Ausmaß von Gewalt bei einer bisher wenig beachteten Gruppe. Auf der Fachtagung “Nein zu Gewalt gegen Frauen mit Behinderung in Einrichtungen” werden diese Ergebnisse heute (Dienstag) in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.

“Die Ergebnisse zeigen, dass Frauen mit Behinderungen viel öfter in ihrem Leben Gewalt erfahren, als andere Frauen und Mädchen”, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, bei der Eröffnung der Fachtagung. “Besonders alarmierend ist, dass Frauen mit Behinderung und Beeinträchtigung zwei- bis dreimal häufiger sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend ausgesetzt waren als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt. Auch im Erwachsenenleben erfahren sie überdurchschnittlich häufig sexuelle Übergriffe und Gewalt. Frauen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben und arbeiten, sind in hohem Maße Gewalt ausgesetzt.”

Mit der Studie konnten erstmals repräsentative Daten zu Lebenssituation, Belastungen, Diskriminierungen und Gewalterfahrungen von Frauen mit Behinderungen erfasst werden. Die Befragung umfasste insgesamt 1.561 Frauen im Alter von 16 bis 65 Jahren, die in Haushalten und in Einrichtungen leben und starke, dauerhafte Beeinträchtigungen und Behinderungen haben.
Wesentliche Ergebnisse sind:

  • Frauen mit Behinderungen haben ein stark erhöhtes Risiko Opfer von Gewalt zu werden: Mit 58 bis 75 Prozent haben fast doppelt so viele Frauen im Erwachsenenalter körperliche Gewalt erlebt als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt (mit 35 Prozent).
  • Von sexueller Gewalt im Erwachsenenleben waren die Frauen der Befragung etwa zwei- bis dreimal häufiger betroffen als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt (21 bis 44 Prozent versus 13 Prozent).
  • Gewalterfahrungen in Kindheit und Jugend tragen maßgeblich zu späteren gesundheitlichen und psychischen Belastungen im Lebensverlauf bei: Sexuelle Übergriffe in Kindheit und Jugend durch Erwachsene gaben 20 bis 34 Prozent der befragten Frauen. Sie waren damit etwa zwei- bis dreimal häufiger davon betroffen als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt (zehn Prozent).
  • Psychische Gewalt und psychisch verletzende Handlungen in Kindheit und Jugend durch Eltern haben etwa 50 bis 60 Prozent der befragten Frauenerlebt (im Vergleich zu 36 Prozent der Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt).

“Die Studie macht deutlich, dass Frauen mit Behinderungen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt besonders stark ausgesetzt sind und vielfältige Formen von Diskriminierung und Gewalt erleiden müssen”, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Kues. “Wir müssen diesen Frauen deshalb besonderen Schutz und besondere Unterstützung geben.”

Um behinderte Mädchen und Frauen besser zu schützen, hat das Bundesfamilienministerium bereits vor drei Jahren gemeinsam mit dem Verein “Weibernetz” und mit “Mensch zuerst” das Projekt von “Frauenbeauftragten” ins Leben gerufen. Die Frauenbeauftragten haben selbst Behinderungen und haben gelernt, Mitbewohnerinnen oder Kolleginnen in Werkstätten oder Wohnheimen zur Seite zu stehen und ihnen als Ansprechpartnerin zu dienen, wenn diese Gewalt erlebt haben oder fürchten. Ergebnisse dieses Projekts werden ebenfalls auf der Fachtagung präsentiert.

Das Bundesfamilienministerium wird darüber hinaus gewaltbetroffene behinderte Frauen mit dem im Aufbau befindliche Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” unterstützen, das Ende 2012 starten soll. Das kostenlose Hilfeangebot ist täglich 24 Stunden zu erreichen und bietet kompetente Erstberatung und Weitervermittlung an das Unterstützungssystem vor Ort. Frauen mit Behinderung, die oftmals einen erschwerten Zugang zu den örtlichen Hilfeeinrichtungen haben, können von diesem Hilfeangebot besonders profitieren.

Durchgeführt wurde die Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums von der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Interdisziplinären Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung der Universität Bielefeld.
Die Kurzfassung der Studie, die erst zu Beginn 2012 vollständig veröffentlicht wird, sowie Weiterführende Informationen finden Sie unter www.uni-bielefeld.de/IFF/for/zentrale_ergebnisse_kurzfassung.pdf

Informationen zum Projekt Frauenbeauftragte gibt es unter http://www.weibernetz.de/frauenbeauftragte

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bmfsfj.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: www.bmfsfj.de
Servicetelefon: 01801 90 70 50 (montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr]

Job-Win-Win: ein neuer Ansatz für die Arbeitswelt

Job-Win-Win ist ein Projekt, das aus dem Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert wird. Es soll mit einem neuen Ansatz die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Vor allem die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in kleinen und mittleren Betrieben (KMU) sollen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewonnen werden. Das zentrale Element des Projekts ist die Bildung eines überregionalen Arbeitgeber-Netzwerks mit regionalen Untergruppierungen.

Die Mitglieder dieses Netzwerks sollen als ehrenamtliche MultiplikatorInnen auf der Peer-Ebene (= Mentorinnen und Mentoren) andere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von dem (Mehr)Wert der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen überzeugen und ihnen die Ängste davor nehmen.

Sehen Sie sich dazu die PowerPointPräsentation von Job-Win-Win an: www.job-win-win.de/attachments/article/72/JobWinWin-Final.ppt

Was Job-Win-Win antrreibt:
Behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt – das sind die Fakten:
180.394 Menschen mit Behinderungen waren im Mai 2011 arbeitslos!
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl um 6.191 Menschen (=3,5%) gesteigen, während sie bei Menschen ohne Behinderungen gesunken ist Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter sind oft nicht beruftstätig, auch wenn sie nicht als arbeitslos gemeldet sind. Dies betrifft insbesondere Frauen mit Behinderungen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren.
In 38.000 der 135.500 beschäftigungspflichtigen Betriebe arbeitet kein einziger schwerbehinderter Mensch
Bei der intensiven Diskussion über den Fachkräftemangel wird das Potenzial von Fachkräften mit Behinderungen bislang übersehen.

Arbeitsgruppe Barrierefreiheit zu Artikel 9 Zugänglichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention gegründet

Die gegenwärtige Praxis in Berlin zeigt, dass es für den Bereich des Barrierefreien Bauens vor allem Defizite in der von der UN-Konvention geforderten Überwachung und Kontrolle gibt.
Vor dem Hintergrund von erfolgten und anstehenden Gesetzesänderungsverfahren wird die von vielen Seiten gewünschte Entbürokratisierung und Deregulierung thematisiert und kritisiert.
Um das barrierefreie Berlin voran zu bringen, wurde auf Initiative des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung daher eine Arbeitsgruppe aus Experten für barrierefreies Planen und Bauen gebildet, die ihn bei seiner Arbeit zukünftig unterstützen werden.

Eine Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung von Vorschlägen zur Überarbeitung der Bauordnung Berlin mit dem Ziel die Barrierefreiheit und eine Zertifizierung darin zu verankern.
Ebenso sollen Vorschläge zur Überarbeitung des Landesgleichberechtigungsgesetzes erfolgen, um das durch die BauO stark beschnitte Klagerecht der im Landesbehindertenbeirat vertretenen Verbände wieder zu gewährleisten.

Die Mitglieder:
  • Hilke Groenewold, Barrierefreiheit und Architektur
  • Beate von Zahn und Signe Stein, frp frei I raum I planen
  • Dipl. Ing. Monika Holfeld, Architektur und Farbgestaltung
  • Peter Woltersdorf, Barrierefreies Bauen
  • Michael Reichenbach, Barrierefrei Bauen

Mehr zu den Mitgliedern und Informationen zu ihren Arbeitsschwerpunkten finden Sie auf der Seite Initiativen unter www.berlin.de/lb/behi/berlin-barrierefrei/sachverstaendige/index.php

Das neue Familienpflegezeitgesetz ab 01.01.2012

Ab dem 01.01.2012 gilt das neue Familienpflegezeitgesetz. Das bisherige Pflegezeitgesetz bleibt daneben ebenfalls in Kraft und gilt parallel. Sie können also auch weiterhin eine Kurzzeitpflege und eine Pflegezeit von bis zu 6 Monaten ohne Anspruch auf eine Arbeitsvergütung nehmen.

Das neue Familienpflegezeitgesetz

Eine Familienpflegezeit bedeutet:
  • die Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit, um einen pflegebedürftigen, nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen,
  • bei mindestens 15 Stunden Arbeit pro Woche und längstens 24 Monaten
  • bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Kein Anspruch auf Familienpflegezeit
Möchte ein Arbeitnehmer in Familienpflegezeit gehen, hat er einen Antrag an seinen Arbeitgeber zu richten. Wenn dieser zustimmt, kann der Arbeitnehmer in Pflegezeit gehen. Einen Anspruch gibt es nicht. Natürlich kann man in Betriebsvereinbarungen solche Ansprüche festschreiben! Der Antrag auf eine Familienpflegezeit kann frühestens 2 Monate vor und muss spätestens 1 Monat vor dem gewünschten Beginn gestellt werden. Die gewünschte Dauer der Familienpflegezeit und die Arbeitszeiten sind mitzuteilen.

Die Dauer
Die Familienpflegezeit kann für maximal zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Die Arbeitszeit kann auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden.
Kündigungsschutz
Während der Familienpflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann nur aus wichtigem Grund mit behördlicher Genehmigung kündigen, ähnlich wie in der Elternzeit. Betriebsräte sind natürlich auch weiterhin vor der Kündigung anzuhören.

Das Entgelt
Wird die Arbeitszeit reduziert, gibt es natürlich auch weniger Geld. Um hier faire Lösungen für die Arbeitnehmer zu entwickeln, soll der Arbeitgeber nach dem Gesetz das Arbeitsentgelt aufstocken. Es ist die Differenz zwischen Verdienst ohne Pflegezeit und Verdienst mit Pflegezeit zu bilden. Das Ergebnis ist durch zwei zu dividieren. Dies ist der Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer reduziert seine Arbeitszeit auf 50 %. Ohne Pflegezeit hat er 1.000 Euro verdient, jetzt grundsätzlich nur noch 500 Euro. Der Arbeitgeber hat nun den Lohn um 50 % geteilt durch 2 aufzustocken, also um 25 %. Der Arbeitnehmer erhält dann also 75 % seines bisherigen Gehalts, in dem Beispiel also 750 Euro.

Diesen Gehaltsvorschuss hat der Arbeitnehmer später wieder auszugleichen. Im Anschluss an die Familienpflegezeit kommt die Nachpflegephase. Hier arbeitet der Arbeitnehmer wieder zu 100 %, erhält jedoch lediglich weiterhin 75 % des Entgelts.
Existiert ein Wertguthabenkonto, bspw. aus Langzeitarbeitskonten, kann das Konto auch durch die Lohnzahlungen während der Familienpflegezeit ausgeglichen werden.
Arbeitgeber benötigt Sicherheit

Der Arbeitgeber kann sich durch zinslose Darlehen die Entgeltvorschüsse refinanzieren. Außerdem haben sich Arbeitnehmer in einer besonderen Familienpflegezeitversicherung zu versichern. Diese Versicherung tritt dann ein, wenn in der Nachpflegephase der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten kann, bspw. durch eine Berufsunfähigkeit.

Ersatzkräfte
Der Arbeitgeber kann einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Ersatzkraft eingehen. Es handelt sich dabei um eine Befristung mit Sachgrund, nämlich zur Vertretung des Arbeitnehmers, der sich in der Familienpflegezeit befindet.

Dies und Das

  • Aufzug U-Bhf Weberwiese in Betrieb genommen
    Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben am 4. November 2011 eine weitere Aufzugsanlage in Betrieb genommen: Der U-Bahnhof Weberwiese der Linie U 5
    wurde heute mit dem 130. Berliner U-Bahn-Aufzug ausgestattet. Damit kann allen Fahrgästen ein weiterer barrierefreier Zugang zwischen U-Bahnbereich und Straßenlandschaft angeboten werden.
    Der U-Bahnhof Weberwiese ist der 84. Bahnhof, welcher im Rahmen des barrierefreien Ausbaus ausgerüstet wurde. Der Aufzugseinbau erfolgte innerhalb von 10 Monaten parallel zur Erneuerung der Tunnelabdichtung.
    Damit ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum kompletten barrierefreien Ausbau der U-Bahnhöfe getan. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 alle U-Bahnhöfe zu 100% barrierefrei erreichbar zu gestalten.
    Der neugebaute Aufzug befindet östlich in Fahrtrichtung Hönow und führt direkt vom U-Bahnsteig auf die Mittelinsel der Karl-Marx-Allee. Um die Auffindbarkeit des Aufzuges im Straßenland bei Dunkelheit zu verbessern, wird das Aufzugshaus blau beleuchtet.
    Die Baukosten für den Aufzug lagen bei rund 880.000 Euro.
  • Bundesagentur für Arbeit muss Kosten für Gebärdendolmetscher tragen
    Pressemitteilung Nr. 65/2011
    Die Bundesagentur für Arbeit muss die Kosten für den Gebärdendolmetscher eines Auszubildenden tragen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
    Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bewilligte einem schwerbehinderten, gehörlosen jungen Mann für seinen Berufsschulbesuch im Rahmen der Ausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker die Übernahme von Kosten eines Gebärdendolmetschers. Mit seiner Klage verlangt das Landesamt von der Bundesagentur für Arbeit die Erstattung der für den Gebärdendolmetscher bisher aufgewandten Mittel in Höhe von rund 7.500,00 € sowie die Übernahme der entsprechenden zukünftigen Kosten. Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben, das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
    Bei der Bereitstellung eines Gebärdendolmetschers für einen gehörlosen Auszubildenden handele es sich um eine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation im Rahmen der Arbeitsförderung. Dies gelte nicht nur für die Tätigkeit des Gebärdendolmetschers während der praktischen Berufsausbildung, sondern auch während des Besuchs der Berufsschule. Als Träger solcher Rehabilitationsmaßnahme müsse folglich die Agentur für Arbeit die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zunächst vorläufig übernommenen Aufwendungen für den Gebärdendolmetscher tragen.
    Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

_Urteil vom 27. Oktober 2011, Aktenzeichen: 7 A 10405/11.OVG, Datum: 09.11.2011 , Herausgeber: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz_ ■

  • Broschüre zu Barrierefreies Bauen und Wohnen
    Auf über 130 Seiten werden wichtige Begriffe der DIN-Norm 18040-1 anhand leicht verständlicher Grafiken und Beispiele erklärt. Jeder mit einem Bauvorhaben kann nach einer kurzen Lektüre Lebensräume gestalten, die ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Auch in der Vielzahl von Finanzierungsmöglichkeiten gibt die Broschüre Aufschluss darüber, wer Fördermittel erteilt und welche für den Leser in Frage kommen. Um die eigene Planung auf die Schnelle zu überprüfen, liegt hinter der letzten Seite eine handliche Checkliste bei, welche die wichtigsten Punkte der Broschüre knapp zusammenfasst.
    Die Broschüre ist beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. erhältlich (Schutzgebühr 5 Euro). Tel.: 062 94 42 81-70, E-Mail an: info@bsk-ev.org , Fax: 062 94 42 81-79
    Mehr im Internet unter: www.bsk-ev.org/news/3992/abc-barrierefreies-bauen-und-wohnen
  • Die Leistungsfähigkeit erhalten – Das Leben bewusst gestalten
    Zu viel Arbeit, zu viel Stress, zu wenig Schlaf. Seit ein paar Jahren steigt die Zahl der Krankheitstage mit der Diagnose Burnout stetig an. Nach Erkenntnissen deutscher Betriebskrankenkassen ist jeder zweite Arbeitnehmer gefährdet.
    Matthias H. W. Braun ist seit mehr als zwölf Jahren erfahrener Coach und Berater bei Überlastung, Überforderung sowie Burnout. In seinem Handbuch stellt er bewährte Methoden zur Überwindung und Vermeidung von Burnout vor.
    Burnout-Watcher
    Die Leistungsfähigkeit erhalten / Das Leben bewusst gestalten / Die Drei-Schritt-Methode aus der Burnout-Falle mit Audio-CDs
    Zusatz-Vorteil: Kostenlose App / Kostenlose 12-monatige Online-Mitgliedschaft bei Burnout-Watchers®.de mit weiterführenden Informationen, / Selbsthilfe-Test und Online-Seminaren
    Die Kombination aus Fachbuch, App und Mitgliedschaft ermöglicht es dem Leser zu jeder Zeit und an jedem Ort gegen die individuelle Bedrohung durch Burnout erfolgreich vorzugehen.
  • Kommunale Behindertenbeauftragte
    Suchen Sie einen lokalen Ansprechpartner, der sich für die Belange behinderter Menschen einsetzt? Der über Teilhabe, Barrierefreiheit, Wohnungssuche, Arbeitsgelegenheiten oder Persönliche Budgets Bescheid weiß? Dann sollten Sie mal in REHADAT nachsehen, denn die Adress-Sammlung ist um die Gruppe der kommunalen Behindertenbeauftragten erweitert worden.
    Mit dem Schlagwort “kommunaler Behindertenbeauftragter” findet man jetzt bundesweit 113 Links auf kommunale Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte der größten oder wichtigsten Städte bzw. Kommunen. Tipp: Schränken Sie die Suche durch Ort, Postleitzahl oder Bundesland ein!
    www.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS?SORT=A06&State=340&Db=5&BEG=kommunaler+Behindertenbeauftragter&Dok=0&OptDisp=false&Index=-1&Reset=0
  • Siemens: Jobs ohne Barrieren
    Die Siemens AG wirbt offensiv um Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit, insbesondere der technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen. Mit dem Projekt “Jobs ohne Barrieren” bietet das Unternehmen Studierenden vielfältige Möglichkeiten des beruflichen Einstiegs: sei es durch ein Praktikum, ein Traineeprogramm oder als Werkstudent. Auch im Rahmen einer Abschlussarbeit zum Bachelor, Master, Diplom oder einer Promotion können Studierende mit Unterstützung rechnen.
    Mehr Informationen: www.siemens.de