Grundstückspacht nach BGB

Information

Pachtverträge für Grundstücke werden wie Mietverträge privatrechtlich ohne Beurkundung vor einem Notar abgeschlossen. Somit erhält die Geschäfsstelle auch keine Abschrift des Pachtvertrages für die Aufnahme in die Kaufpreissammlung. Es ist somit sehr aufwendig Pachten in Erfahrung zu bringen.

So ist der Bestand der Pachten in der Kaufpreissammlung sehr gering und für Auskünfte und Untersuchungen nicht ausreichend.

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