Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Barriere-Freiheit ist ein Recht

Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen. Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können. Zum Beispiel:
  • Menschen mit einer Seh-Behinderung
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

Barriere-Freiheit ist ein Recht.
Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin.
Die Abkürzung ist BIKTG Bln.

Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV.

Darum gibt es auch diese Seite:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?
  1. Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
  2. Im hellgrauen Feld steht: Erklärung zur Barrierefreiheit.
  3. Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:

Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?

Es gibt 3 Möglichkeiten. Eine Internet-Seite ist:
  1. barrierefrei
  2. zum Teil barrierefrei
  3. nicht barrierefrei

Unser Internet-Angebot ist zum Teil barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.
Wählen Sie: Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?

Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden. Das gilt auch für diese Erklärung.

Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 06.12.2024.
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht. Zum Beispiel für:
  • die Polizei
  • das Ordnungsamt
  • die BVG

Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.
Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,
dann können Sie sich beschweren.

Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:
  • etwas nicht lesen können
  • etwas nicht verstehen
  • die Bedienung zu schwer ist

Wir unterstützen Sie gerne.

Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:
Unten auf der Seite im hellgrauen Feld.
Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Im Abschnitt 5 stehen E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer.

Ihre Meldung war ohne Erfolg?

Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet-Auftritt gemeldet.
Wir brauchen bis zu 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung.

Bitte warten Sie diese 4 Wochen ab.

Sie können sich weiter beschweren:
  • wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
  • wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind

Wenden Sie sich dann an diese Stelle:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei –

Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin
Telefon: 030 90 223 15 15
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de