«Die Härtefallkommission unterstützt Menschen, für die eine Ausreiseverpflichtung aus humanitären oder persönlichen Gründen nicht tragbar ist», sagte Spranger. «Es geht darum, Menschen, die zum Beispiel ihr gesamtes Leben in Deutschland verbracht haben, Menschen, die sozial und wirtschaftlich in die Gesellschaft unserer Stadt integriert sind, eine verlässliche Chance und wirkliche Perspektive zu geben.» Das Aufenthaltsgesetz bietet in Paragraf 23 die Möglichkeit, bei dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das für das Aufenthaltsrecht zuständige Senatsmitglied ein Härtefallersuchen der Härtefallkommission aufgreift.