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Wohnungslose: Eintragung ins Wählerverzeichnis möglich

Wahlen

Wohnungslose Menschen können bei der Wiederholungswahl in Berlin am 12. Februar einen Stimmzettel abgeben.

Wahlberechtigte ohne Meldeadresse, die sich in den drei Monaten vor dem Wahltag in Berlin aufgehalten haben, können sich bis zum 20. Januar um 13 Uhr in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe am Mittwoch mit. Betroffene müssen dazu in das Wahlamt des jeweiligen Bezirks gehen, in dem sie die Nacht vom 7. auf den 8. Januar verbracht haben. Dort können sie einen schriftlichen Antrag ausfüllen. Voraussetzung dafür ist ein Lichtbildausweis.

Wahlteilnahme für wohnungslose Menschen

«Auf den ersten Blick scheinen die formalen Anforderungen zur Wahlteilnahme nicht hoch, jedoch stellen sie für viele wohnungslose Menschen ohne Meldeadresse durchaus eine Hürde dar», sagte Werena Rosenke, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Daher müssten wohnungslose Wahlberechtigte in den Wahlämtern bestmöglich unterstützt werden. Außerdem müsse es in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe umfassende Informationen und Hilfe zur Teilnahme an der Berlin-Wahl geben, so Rosenke.

Autor:in: dpa
Weiterführende Informationen: Informationen zur Wiederholungswahl 2023
Veröffentlichung: 11. Januar 2023
Letzte Aktualisierung: 11. Januar 2023

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