Das Stellenpoolgesetz sieht vor, dass alle dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte der unmittelbaren Landesverwaltung zum ZeP versetzt werden.
Mit der Versetzung der Personalkraft zum Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) übernimmt das ZeP die vollständige Personalverantwortung.
Das ZeP ist somit ab dem Zeitpunkt der Versetzung die neue Dienstbehörde der Personalkraft und nimmt sowohl die Arbeitgeberfunktion anhand der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse als auch die Verantwortung für die Zahlung der Löhne und Gehälter sowie anderer Bezüge wie Kindergeld wahr.
Ansprechpartner für die Personalüberhangkräfte sind in erster Linie die Fachbereiche Vermittlung, Personalstelle, Akquisition, Qualifizierung sowie die Spezialberatung.




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