Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat zur Einrichtung des Zentralen Personalüberhangmanagements das Stellenpoolgesetz (StPG) vom 09.12.2003 beschlossen.
Auf der Grundlage des Stellenpoolgesetzes (StPG) wurde am 1. Januar 2004 das Zentrale Personalüberhangmanagement, kurz das ZeP gegründet!





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