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Verwaltungsmodernisierung im Land Berlin

Strukturen und Prozesse: Dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung

Ein wesentliches Reformelement, in Anlehnung an das von der KGSt entwickelte Neue Steuerungsmodell, ist die Schaffung dezentraler Strukturen mit Ergebnisverantwortung und die Steuerung über Ziel-, Service- und Projektvereinbarungen. Der Kerngedanke der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung ist eine umfassende Zuständigkeit dezentraler Organisationseinheiten sowohl für ihre fachliche Leistungserbringung als auch für die dafür erforderlichen Ressourcen, in Form von Personal-, Sach- und gegebenenfalls Investitionsmitteln.

Im Mai 1999 verabschiedete das Abgeordnetenhaus das Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG - siehe rechten Informationsblock) mit der Zielsetzung, für die Berliner Verwaltung einen einheitlichen organisatorischen Rahmen in Hinblick auf Bürgerorientierung, Führung und Steuerung sowie Personalmanagement herzustellen. Dreh- und Angelpunkt des VGG und der weiteren Verwaltungsmodernisierung ist die Umsetzung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung. Deshalb muss innerhalb der Verwaltung die Verantwortung für Geld und Personal dort verankert sein, wo die fachliche Arbeit geleistet wird.

Auf Grundlage der Bestimmungen des VGG sind in Berlin die Leistungs- und Verantwortungszentren (LuV) gebildet worden. Sie sollen selbständig über die von ihnen erbrachten Leistungen und die dafür benötigten Ressourcen verfügen. Entsprechend sollen die Kompetenzen der bisherigen Querschnittsämter (z.B. Personalamt) den LuV übertragen werden.

"Einzelheiten zur Aufgabenerfüllung und zu Umfang und Art der personellen und sächlichen Mittel werden in Zielvereinbarungen zwischen der Behördenleitung und den Leistungs- und Verantwortungszentren festgelegt." (§ 2 VGG)

Das VGG wurde im Jahr 2005 nach eingehender Evaluation den realen Bedürfnissen angepasst. Diese Überprüfung soll auch in Zukunft bei Bedarf durchgeführt werden.

Den Bestimmungen des VGG und den Vorgaben des Senates zum Trotz gibt es vor allem verwaltungsintern Vorbehalte gegenüber einer Umsetzung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung. Als Argument für eine Beibehaltung der getrennten Fach- und Ressourcenverantwortung wird häufig das Problem der Geldknappheit angeführt.

Dabei sind massive, zentral vorgegebene Einsparziele und dezentrale Umsetzungsverantwortung kein Gegensatz. Gerade wenn die Verwaltung - und zwar alle Bereiche - den zentralen Vorgaben des VGG folgt und das Instrument der Zielvereinbarung konsequent zur Anwendung kommt, sind bessere Voraussetzungen dafür gegeben, die Gründe für etwaige Budgetüberschreitungen zu ermitteln und geeignete Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

Kontakt

Verwaltungsmodernisierung im Land Berlin
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Klosterstraße 47
10179 Berlin

Ansprechpartner:
Franziska Mahlow
ZS C 4 Mw

Tel.: (030) 90223 1504
PC-Fax: (030) 9028 4388

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