Verwaltungsmodernisierung im Land Berlin
Strukturen und Prozesse: Deregulierung
Die Vereinfachung des Normengefüges und der Abbau überflüssiger Bürokratie hat im Land Berlin auch in dieser Legislaturperiode hohe Priorität.
Der Senat verfolgt das politische Ziel, nicht (mehr) notwendige Rechtsvorschriften abzuschaffen, bürokratische Hemmnisse zu beseitigen und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Private Initiativen und Investitionen sollen gestärkt und die Berliner Verwaltung soll gezielt zu einer wirtschafts- und bürgerfreundlichen Verwaltung entwickelt werden. Auf diese Weise können gleichzeitig Kosten in Verwaltung und Unternehmen eingespart werden. Die zentralen Ziele des Bürokratieabbaus und der Rechtsvereinfachung sind:
- die spürbare Vereinfachung der Verwaltungskontakte für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen;
- die Umsetzung von Verbesserungen, die dem Wirtschaftsstandort Berlin nutzen und Investitionen und Ansiedlungen erleichtern;
- die Vereinfachung von Verwaltungsstrukturen und -prozessen;
- die nachhaltige Aufgaben- und Ausgabenentlastung der Berliner Verwaltung.
Ein erstes, vom Senat vorgelegtes, Artikelgesetz zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus im Herbst 2003 beschlossen. Einen zweiten Gesetzentwurf hat der Senat im Juni 2004 auf den Weg gebracht. Dieses Artikelgesetz zielt insbesondere auf die Erleichterung und die Beschleunigung standortrelevanter Rechtsvorschriften, u.a. auf dem Gebiet der Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes, des Denkmalschutzes sowie des Gaststättenrechts ab.
Für das Berliner Straßengesetz werden die Regeln der Antragsstellung vereinfacht. Die Anträge, z.B. für Straßenfeste, Musik- und Sportveranstaltungen sowie Umzüge, werden künftig nur noch bei einer Behörde gestellt. In der Regel sollen künftig die Genehmigungen erteilt werden, die Versagung ist nur noch in bestimmten Einzelfällen vorgesehen.
Im Bereich des Denkmalschutzes werden Verwaltungsverfahren und -fristen beschleunigt. In der (Landes-) Verordnung zum Gaststättengesetz sind Bestimmungen klarer formuliert, unnötige Regelungen gestrichen und spezialrechtliche Anforderungen wesentlich reduziert worden.
Die bisherigen Aktivitäten sind als ein erster Schritt anzusehen. Weitere Gesetzentwürfe des Senats werden folgen.
Zur systematischen Erarbeitung wurde im Rahmen des Agendaprojektes "Entbürokratisierung/Rechtsvereinfachung" in der letzten Legislaturperiode eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Senatskanzlei und der Senatsverwaltung für Finanzen und unter Mitwirkung der Senatsverwaltungen für Inneres, für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und für Stadtentwicklung eingesetzt. Die Arbeitsgruppe wird weitere Vorschläge zur umfassenden und systematischen Entbürokratisierung unter Einbeziehung des Sachverstands von IHK, Handwerkskammer, Bundesministerien, wissenschaftlichen Institutionen und weiteren Experten vorlegen.
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