Der Senat sieht in der Aufgabenkritik ein zentrales Mittel, um politische Handlungsfähigkeit zurück zu gewinnen. Durch die weiterhin kritische Haushaltssituation und die Notwendigkeit, Verwaltungsstrukturen und Prozesse zu optimieren, ist das Land Berlin gezwungen, den breiten Aufgabenbestand des öffentlichen Dienstes zu hinterfragen. Es ist grundsätzlich zu klären, ob eine Aufgabe noch wahrgenommen werden muss, wie sie wahrgenommen werden sollte und durch wen sie wahrgenommen werden sollte. In Zukunft wird die Prämisse des "Gewährleistens" von Aufgaben im Vordergrund stehen. Wer diese Aufgaben tatsächlich durchführen wird, ist dann nach sorgfältiger Abwägung von Fall zu Fall zu entscheiden.
Der Senat nutzt dazu die umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Hochschulen und die Ergebnisse der konkreten Untersuchungen, die in der Vergangenheit von Experten durchgeführt wurden. So bildet der Abschlussbericht der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik (siehe rechten Informationsblock), der die Strukturen der Berliner Verwaltung vom März 2000 bis zum November 2001 überprüfte, eine wichtige Grundlage für viele der Projekte der
Neuordnungsagenda 2006 der vergangenen Legislaturperiode. Seit 2007 ist im Rahmen des Senatsprogramms
ServiceStadt Berlin in der Senatskanzlei unter dem Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters ein Steuerungskreis zur Aufgabenkritik eingerichtet worden. Mit dessen Hilfe sollen Aufgabenkritik und -abgrenzung definiert sowie klare Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen implementiert werden.
Die Beschränkung auf staatliche Kernaufgaben kann nur mit der Neuordnung der Berliner Verwaltung einhergehen. Die vorhandenen Ressourcen (insbesondere das Personal) müssen nach Beendigung des aufgabenkritischen Prozesses optimal eingesetzt werden, damit die erforderlichen Aufgaben bewältigt werden können. Auch mittelfristig muss das Land Berlin die durch natürliche Fluktuation entstehende Personalreduzierung in allen Bereichen der Verwaltung zum Stellenabbau nutzen. Um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu erhalten, d.h. mit weniger Personal die vorher definierten Aufgaben erfüllen zu können, müssen entsprechende aufgabenkritische Untersuchungen durchgeführt werden.