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ServiceStadt Berlin 2016

Der Auftrag ...


Die Verwaltungsmodernisierung in Berlin braucht auch in der 17. Legislaturperiode einen umfassenden strategischen Ansatz. Sie steht u. a. vor den Aufgaben

  • bestehende Initiativen und Projekte einzubinden und nach Möglichkeit fortzuführen und weiterzuentwickeln
  • politische Schwerpunktsetzungen und Agenda-Themen (z.B. Open Data, Open Source, Bürgerbeteiligung) zu integrieren
  • bestehende Insellösungen einzubinden und durch landesweite Standards neue Insellösungen zu vermeiden
  • große gesellschaftliche Trends wie die zunehmende und partizipative Nutzung des Internets, die wachsende Bedeutung gesellschaftlicher Vielfalt oder den zu erwartenden Nachwuchskräftemangel mitzudenken.


In den vom Abgeordnetenhaus gebilligten Richtlinien der Regierungspolitik wurde dazu ausgeführt: „Die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen Berlins haben Anspruch auf eine effizient arbeitende und bürgernahe Verwaltung. Moderne, transparente und technologisch zeitgemäße Verwaltungsstrukturen und -prozesse sind ein wichtiger Standortfaktor für Berlin. Der Senat wird die Modernisierungsvorhaben … in einem Regierungsprogramm „Service-Stadt Berlin 2016“ bündeln.“

Im Modernisierungsprogramm ‚ServiceStadt Berlin 2016’ sollen ab Sommer 2012 unter dem Motto „ServiceStadt Berlin: bürger-/wirtschaftsnah, transparent, partizipativ, effizient“ erneut Modernisierungsprojekte aus sämtlichen Bereichen der Berliner Verwaltung in einer berlinweiten Modernisierungsstrategie gebündelt, koordiniert und zentral über Finanzmittel der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (co-)finanziert. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird dem Berliner Senat eine entsprechende Vorlage unterbreiten.

Projekte und Vorhaben im Modernisierungsprogramm

Bereits jetzt können Senats- und Bezirksverwaltungen Projekte und Vorhaben für das Modernisierungsprogramm ‚ServiceStadt Berlin 2016’ anmelden. Hierbei sind bestimmte Kriterien zu erfüllen. Die Kriterien orientieren sich an den politischen Schwerpunkten der Regierungskoalition: „Die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen Berlins haben Anspruch auf eine schlanke, effizient arbeitende und bürgernahe Verwaltung.

Transparenz, Partizipation und eine flexible Anpassung an eine sich schnell wandelnde Gesellschaft sind ein wichtiger Standortfaktor für Berlin. (…) Die Verwaltung ist Dienstleister für die Wirtschaft und Investoren, Unternehmen und Betriebe sind Kunden. Dazu gehören der Einsatz moderner und technologisch zeitgemäßer Verwaltungsstrukturen und Verwaltungsprozesse, die sich an den Bedürfnissen der Unternehmen, Selbstständigen und Bürger orientieren.“

Die Entscheidung, welche Projekte in das Modernisierungsprogramm aufgenommen und ggf. aus den zentralen Mitteln für die Verwaltungsmodernisierung (co-)finanziert werden, obliegt dem Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung. Die federführenden Verwaltungen müssen anhand der Kriterien darlegen, inwieweit ihr Projekt zur landesweiten Modernisierungsstrategie passt („inhaltliche Kriterien“) und verpflichten sich zur Mitwirkung bei Berichtspflichten, Öffentlichkeitsarbeit etc. („formale Kriterien“).

Bei der Aufnahme von Projekten in das aktuelle Modernisierungsprogramm wird zwischen (co-)finanzierten Projekten und nicht finanzierten Projekten und Vorhaben unterschieden.


Verfahren und Aufnahmekriterien

Für finanzierte und nicht finanzierte Projekte oder für Vorhaben, die nicht unter den Begriff 'Projekt' zusammengefasst werden können, gelten unterschiedliche Aufnahmekriterien.

Der Ablauf:

Bei positivem Aufnahmebeschluss durch den StS-A Aufnahme des Projekts oder Vorhabens in das webbasierte Controllingverfahren und ggf. Zuweisung der Mittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung und Controlling der Mittelverwendung durch SenInnSport.

Die Finanzierung von Projekten

Grundsätzlich können nur Projekte (co-)finanziert werden. Projekte sind einmalige Maßnahmen mit Anfangs- und Endtermin, die mit begrenzten Ressourcen ein klar definiertes Ziel verfolgen. Die Verantwortung für ein Projekt liegt bei der federführenden Behörde. SenInnSport behält sich insbesondere bei Projekten von besonderer Bedeutung für den Fortschritt der Modernisierung vor, im Rahmen der Projektstruktur mitzuwirken.

Den Beschluss zur (co-)Finanzierung von Projekten fällt der StS-Ausschuss jeweils in der letzten Sitzung des Jahres für das kommende Haushaltsjahr sowie anlassbezogen in einer der drei weiteren jährlichen Sitzungen.

Die (co-)Finanzierung unterliegt der Jährlichkeit, so dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ins Folgejahr übertragen werden können. Eine darüber hinausgehende verbindliche Zusage von Finanzmitteln ist nicht möglich. Die Mittel können aus den Kapiteln 0500 oder 0505 zur auftragsweisen Bewirtschaftung zugewiesen werden.

SenInnSport wird die Verausgabung der Mittel auf Grundlage des vorgelegten Finanzplans regelmäßig durch das webbasierte Berichtswesen auswerten und dem StS-Ausschuss berichten.Der StS-Ausschuss kann auf Empfehlung der SenInnSport mit Mehrheit beschließen, nicht verausgabte Mittel zurückzuführen. Er kann ferner mit Mehrheit beschließen, die (co-)Finanzierung eines Projekts einzustellen, wenn der Zeitplan eines Projekts um mehr als sechs Monate überschritten wird. In die Entscheidung wird neben der Beurteilung des bisherigen Verlaufs auch eine Prognosebetrachtung des weiter geplanten Verlaufs einbezogen. Eine weitere Finanzierung ist erneut zu beantragen.

Projektkriterien 2012

Kriterien für die Aufnahme und (co)Finanzierung von Projekten laden »

(2012; Projektkriterien 2012, 47028 Bytes)

Nichtfinanzierte Projekte und Vorhaben

Nicht-finanzierte Vorhaben (und ggf. Projekte) liegen in der Verantwortung der federführenden Behörde, müssen keine Projektstruktur gemäß dem Projektmanagementhandbuch aufweisen und können auch in Linienorganisation wahrgenommen werden. Es müssen jedoch klare und messbare Ziele benannt und ein grober Zeitplan mit bezifferbarem Ende vorgewiesen werden. Außerdem müssen auch nicht-finanzierte Projekte und Vorhaben an dem Berichtswesen der ServiceStadt Berlin teilnehmen (Projekte haben ihre Daten zusätzlich in das Projektportal[.intern] einzustellen und zu pflegen).

Zudem sollen sie eines der vier strategischen Ziele der ServiceStadt Berlin - Bürger-/Wirtschaftsnähe, Transparenz, Partizipation oder Effizienz - verfolgen.


Kontakt

Verwaltungsmodernisierung im Land Berlin
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Klosterstraße 47
10179 Berlin

Ansprechpartner:
Franziska Mahlow
ZS C 4 Mw

Tel.: (030) 90223 1504
PC-Fax: (030) 9028 4388

Hinweis

Die mit [.intern] gekennzeichneten Seiten führen in das Intranet der Berliner Verwaltung.