Verwaltungsmodernisierung im Land Berlin
Glossar
A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, X, Y, Z
A
- Adonis
Adonis ist ein landesweites, unterstützendes IT-Werkzeug zur Analyse und Darstellung von Arbeitsprozessen, das in der Berliner Verwaltung im Rahmen der Optimierung von Geschäftsprozessen angewendet wird.
- Anforderungsprofil
Das Anforderungsprofil beschreibt vorausgesetzte, gewünschte und/ oder verlangte Fähigkeiten einer Person bezogen auf eine bestimmte Stelle. Anhand des Anforderungsprofils soll man eine ausgeschriebene Stelle passgenau mit einer Person besetzen können, die die dafür benötigten Merkmale und Eigenschaften mitbringt. Die entsprechende gesetzliche Regelung dazu findet sich im § 6 Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG).
- Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
Soll mit dem Ziel der Aufgabenoptimierung und Kostensenkung die Erfüllung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe aus einer Behörde ausgegliedert werden, kommen für die neu zu gründende Institution verschiedene Rechtsformen in Frage. Eine Möglichkeit ist die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Im Gegensatz zu Privatrechtsformen können auf eine AöR hoheitliche Befugnisse übertragen werden. Die Gründung, Änderung oder Auflösung einer AöR erfolgt per Gesetz, ihr Handeln orientiert sich an unternehmerischen Grundsätzen. Beispiele für AöR’s in Berlin sind z. B. das IT-Dienstleistungszentrum Berlin
und die Verwaltungsakademie Berlin .
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B
- Back Office
Während im Front Office die Anliegen der Kundinnen und Kunden direkt entgegengenommen werden, dienen Back Offices der weiteren Bearbeitung z. B. von Anträgen oder Genehmigungen meist ohne direkten Kundenkontakt. Die Trennung zwischen Front Office (Kundenbereich) und Back Office (Bearbeitungsbereich) bietet oft Effizienzvorteile.
- Benchmarking
Durch Benchmarking wird ein Leistungsvergleich zwischen Unternehmen oder Verwaltungseinheiten möglich. Ursprünglich kommt der Begriff aus dem Bereich der Datenverarbeitung. In der Verwaltung kann durch Benchmarking ein (Leistungs-)Vergleich zwischen unterschiedlichen aber auch zwischen gleichartigen Bereichen vorgenommen werden. Allerdings lassen sich nicht alle Ebenen gleichermaßen miteinander vergleichen. Besonders auf Ebene der Städte und Kommunen müssen den regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden. Als Indikatoren für einen Vergleich können z.B. die Produkte der jeweiligen Verwaltungsebenen herangezogen werden. In Berliner Verwaltungen werden in verschiedensten Bereichen Benchmarks durchgeführt, z. B. Berliner Bürgerämter.
- Berlin.de
Mit dem Internetportal Berlin.de verfügt Berlin über einen intensiv genutzten Internet-Auftritt. Informationen, Formulare, Anträge, Ausschreibungen und Gesetzestexte können hier schnell und ohne größeren Aufwand abgerufen werden. Immer mehr Vorgänge lassen sich zudem direkt online abwickeln. Auch die Bezahlung einzelner Dienstleistungen kann z. T. bereits online erfolgen. Vermarktung und Vertrieb der Plattform erfolgen durch die BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG. Für den privaten Betreiber refinanziert sich die Plattform komplett über das Angebot kommerzieller Dienste und durch Werbung. Dadurch ist der Betrieb von Berlin.de ohne Finanzierung aus dem Landeshaushalt möglich. Diese Kooperation ist ein Beispiel für eine erfolgreiche Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP).
- Berlin-Telefon
Das Berlin-Telefon
mit der Rufnummer 900 ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern in Berlin Kontakt zu dem zentralen Auskunfts-, Beratungs- und Vermittlungsdienst der Verwaltung aufzunehmen. Fragen zum Service der Berliner Verwaltung werden hier kompetent beantwortet. Bundesweit übernimmt die Einheitliche Behördenrufnummer 115 diese Funktion, die in Berlin als eine der bundesweiten Modellregionen seit März 2009 erreicht werden kann.
- Berliner Justizreform
Seit Beginn der 15. Legislaturperiode (2001-2006) und der damit geschlossenen Koalitionsvereinbarung steht auch die technische und organisatorische Modernisierung der Berliner Justiz im Blickpunkt der Koalitionspartner. Sowohl das Schaffen von Leistungs- und Verantwortungszentren des Landgerichts, als auch die Verselbständigung der Amtsgerichte sind neben der Optimierung von Geschäftsprozessen Ziele der Berliner Justizreform.
- Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM)
Die BIM
wurde 2003 als 100prozentige Tochtergesellschaft des Landes Berlin gegründet, um die Verwaltung der Dienstgebäude der Berliner Hauptverwaltung, Finanzämter, Gerichtsgebäude und berufsbildenden Schulen sowie die Immobilien der Berliner Polizei und Feuerwehr effizienter und damit kostengünstiger zu gestalten. Zunächst hat die BIM sämtliche öffentlichen Gebäude vermessen und vermietet sie nun an die Ämter und Behörden. Damit hat bei der Nutzung von Büroflächen ein Kostendenken eingesetzt, dass letztlich zur Haushaltsentlastung beiträgt.
- Best Practice
Mit "best practice"-Beispielen werden Lösungen aufgezeigt, die bereits realisiert wurden und ihre Zielvorgaben mit den besten Ergebnissen erfolgreich erreicht haben. Es wird also ein Vergleich angestrebt, damit mögliche Fehlerquellen bei ähnlichen zu entwickelnden Lösungen von Anfang an ausgeschlossen werden können. Um eine Bewertung der best practice-Beispiele zu ermöglichen, müssen diese anhand klarer Kriterien beurteilt werden.
- Budgetierung
Das Budget sind die verfügbaren Finanzmittel, die einen Finanzrahmen darstellen, innerhalb dessen die Zielvorgaben der Verwaltung erreicht werden sollen. Das Budget wird zur Zielerreichung und -umsetzung meist dezentral in Eigenverantwortung dort eingesetzt, wo es benötigt wird. Die weitgehende Freiheit innerhalb des vorgegebenen Budgetrahmens dient dazu, die je nach Region/Bereich unterschiedlich vorhandenen Ressourcen weitestgehend nutzen zu können. Die Budgetierung der Bezirke in Berlin erfolgt über die bezirklichen Produkte.
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C
- Controlling
Unter dem Begriff Controlling (engl. für steuern oder regeln) versteht man die Erhebung und Aufbereitung wichtiger Daten bzw. Informationen, auf deren Grundlage dann zielsetzungsgerechte Entscheidungen getroffen werden können. Controlling dient also der systematischen Überwachung eines Prozesses, um ggf. Gegenmaßnahmen einleiten zu können, wenn die Zielerreichung bedroht scheint.
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D
- Demografische Entwicklung
Mit demografischer Entwicklung / demografischem Wandel sind Veränderungsprozesse innerhalb der Bevölkerung, wie z. B. der Rückgang oder die zunehmende Alterung der Gesamtbevölkerung in Deutschland gemeint. In Berlin muss sich die Verwaltung laut Bevölkerungsprognose bis 2030 auf eine Zunahme des Durchschnittsalters um drei Jahre, einen deutlichen Anstieg in der Personengruppe der über 65jährigen sowie eine Abnahme des Erwerbspersonenpotenzials einstellen. Die Bevölkerungszahl wird voraussichtlich nahezu konstant bleiben. Wie die Berliner Verwaltung auf diese Entwicklungen reagiert, geht aus dem „Demografiekonzept für Berlin“
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hervor.
- Deregulierung
Durch eine Deregulierung werden Normen, Gesetze, Vorschriften und Verordnungen reduziert, dezentrale Zuständigkeiten und Eigeninitiativen werden dagegen forciert. Das Ziel der Deregulierung ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die internen Verwaltungsvorgänge effizienter zu gestalten. Des Weiteren sollen mittels Deregulierung Behördenangelegenheiten sowohl für Bürger/innen als auch für die Wirtschaft vereinfacht werden, ohne die staatlichen Regulierungsziele (z. B. politisch, ökologisch, sozial) zu vernachlässigen.
- Dezentralisierung
Die Abgabe von Verantwortung an untergeordnete Ebenen.
Ziel:Effizienter Mitteleinsatz vor Ort mit direktem Bezug zur Problemlage mittels Dezentralisierung.
- Digital Divide
Die "digitale Spaltung" bedeutet die Teilung der Bevölkerung in den Teil der IT-Benutzer und den Teil der Nichtnutzer. Diese Art der informationstechnischen Zweiklassengesellschaft muss unbedingt vermieden werden.
- Dokumentenmanagementsystem/Vorgangsbearbeitungssystem (DMS/VBS)
Tauschen die Mitarbeiter/innen der Verwaltung aktuell meist noch papierene Schriftstücke und Akten aus, gehört die Zukunft der durchgängig medienbruchfreien, elektronischen Vorgangsbearbeitung. Grundlage hierfür ist eine entsprechende IT-Anwendung, aber auch die Schaffung entsprechender rechtlicher und organisatorischer Grundlagen
. Ein Pilotvorhaben im Hinblick auf die Bereitstellung eines DMS/VBS ist das Senatsinformations- und Dokumentationssystem (SIDOK). Mit SIDOK werden in Berlin die Sitzungen der Staatssekretärskonferenz und des Senates elektronisch gestützt vor- und nachbereitet.
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E
- Effektivität
= Grad der Wirksamkeit
Die Effektivität sagt aus, wie gut ein Ziel erreicht wird. Es muss darauf geachtet werden, in welchem Verhältnis das Output und der tatsächliche Grad der Zielerreichung stehen. Die effiziente Erfüllung (ausgewogenes Input-Output-Verhältnis) von Aufgaben (z.B. Bürgerbüro) muss nicht bedeuten, dass es effektiv ist, d.h. es ist möglich, dass es das eigentliche Ziel (z.B. Bürgernähe, Bündelung von Verwaltungsabläufen) verfehlt.
- Einheitliche Behördenrufnummer 115
Die Beteiligung Berlins an der Einheitlichen Behördenrufnummer 115 ist eines von fünf Leitprojekten des Senatsprogramms ServiceStadt Berlin. Mit der Behördenrufnummer verbessert sich bundesweit der Informationsservice der Verwaltung. So erhalten Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 115 Auskünfte über die Serviceleistungen der Verwaltung, wie z. B. die Verlängerung eines Personalausweises. Mühsames Suchen nach den korrekten Ansprechpartnern innerhalb der Verwaltung entfällt somit. In zahlreichen Modellregionen – darunter Berlin – ist die 115 bereits erreichbar.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Die Schaffung des „Einheitlichen Ansprechpartners“ (EA) für Unternehmen im Dienstleistungsbereich ist ein Kernstück der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU DLR). Mit dem EA werden grenzüberschreitende Investitionen erleichtert, indem er Unternehmen gegenüber als einziger Ansprechpartner für die Einholung hierzu notwendiger Genehmigungen etc. auftritt. Statt mehrerer Verwaltungsstellen muss mit dem EA also nur noch eine einzige Stelle kontaktiert werden. In Berlin wurde der EA bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft
angesiedelt. Sobald das Unternehmen alle benötigten Unterlagen erbracht hat, tritt die Genehmigungsfiktion in Kraft. Aufgrund der immensen Bedeutung auch für die Verwaltungsmodernisierung – potenziell ist nach Beschaffung der notwendigen IT-Infrastruktur für den EA eine Ausdehnung des One-Stop-Serivce auf weitere Bereiche denkbar – ist der EA eines von fünf Leitprojekten des Modernisierungsprogramms ServiceStadt Berlin.
- Electronic Government
E-Government umfasst den „Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Änderungen und neuen Fähigkeiten, um öffentliche Dienste und demokratische Prozesse zu verbessern und die Gestaltung und Durchführung staatlicher Politik zu erleichtern.“ (Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über „Die Rolle elektronischer Behördendienste (E-Government) für die Zukunft Europas“ vom 26.09.2003, KOM (2003) 567, Seite 8.)
Bisher angewandte Speyerer Definition: "Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien."
E-Government hat nicht zuletzt durch das Projekt "Bund Online 2005" in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und bildet somit einen aktuellen Schwerpunkt im Rahmen der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, auch im Land Berlin. Electronic-Government umfasst alle unter Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik stattfindenden Prozesse der öffentlichen Willensbildung, der Entscheidungsfindung und Leistungserstellung in Politik, Staat und Verwaltung. Der Begriff E-Government ist sehr vielschichtig und geht weit über die bloße Elektronifizierung der Verwaltung bzw. die medienbruchfreie Abwicklung von Verwaltungsleistungen hinaus. Vielmehr bietet sich hier die Notwendigkeit und Chance für eine Optimierung der verwaltungsinternen Arbeitsabläufe. Die Nutzungsmöglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologien reichen von der internen Verwaltungsmodernisierung bis hin zu Internetportalen der Gemeinden und Kommunen.
E- Government findet auf den folgenden Interaktionsformen Anwendung: Information, Kommunikation und Transaktion.
Auf Ebene der Information, können Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung im Internet abgebildet werden.
Durch Kommunikationsmöglichkeiten über das Internet mit Verwaltung und Politik werden neue Formen der Bürgernähe entwickelt.
Transaktionsprozesse (E-Beschaffung; Formulare) sowohl im Intranet der Verwaltung als auch im Internet sind komplex und erfordern spezielle Sicherheitspakete zwecks Datenschutz.
- E- Democracy:
Durch E-Democracy sollen durch neue Möglichkeiten der Partizipation und Willensbildung die Gestaltung demokratischer Prozesse gefördert werden. Die Durchführung einer Online-Wahl ist dabei ein langfristiges Ziel. Vorrang haben bislang Kommunikations- und Informationsmaßnahmen, mit deren Hilfe die Vorgänge in Verwaltung und Politik an Transparenz und Akzeptanz in der Bevölkerung gewinnen sollen.
- E-Information:
Im Rahmen von E-Government gibt es verschiedene Ausprägungen der E-Information, so z.B. als Bürgerinformationssystem aufgebaut nach dem Lebenslagen-Prinzip, Touristinformations- und Wirtschaftsinformationssysteme, sowie interne Informationssysteme in der Verwaltung.
- E-Kommunikation:
Bietet Bürgern und Verwaltungsangestellten Partizipationsmöglichkeiten bei Entscheidungsprozessen in der Verwaltung und der Politik.
- E-Transaktion:
Durch E-Transaktion können wichtige Daten an die Verwaltung und innerhalb der Verwaltung übertragen werden. Ein erster Schritt sind elektronische Formulare, die von Webportalen oder aus dem Intranet bezogen werden können. Eine digitale Übermittlung ausgefüllter elektronischer Formulare gibt es bereits auf einigen Internetportalen, allerdings nur begrenzt, da viele Formulare/Anfragen eine (digitale) Signatur voraussetzen.
- Digitale Signatur:
Möglichkeiten einer digitalen Signatur gibt es in Deutschland bisher nur vereinzelt bzw. befinden sich im Testlauf. Eine digitale Signatur macht es möglich, wichtige Anträge vollständig medienbruchfrei auf digitalem Weg zu übertragen. Digitale Signaturen werden bisher in Verbindung mit sogenannten smartcards erprobt, auf welchen die Signatur gespeichert ist, gleichzeitig jedoch auch andere Funktionen ermöglicht werden, wie z.B. die einer EC-Karte. Mit der Digitalen Signatur eng verknüpft ist das Problem des Datenschutzes. Die Sicherheitskonzepte müssen hohen Standards entsprechen und Angriffen von Unbefugten standhalten können.
- Elektronische Baugenehmigung
Die Schaffung einer „elektronischen Baugenehmigung“ ist eines von fünf Leitprojekten des Senatsprogramms ServiceStadt Berlin. Über elektronische Kommunikations- und Informationsmedien sollen Baugenehmigungen künftig beantragt und der Weg bis zur Genehmigung nachvollzogen werden können. Dabei wird die Bearbeitungszeit aufgrund der wegfallenden Transport- und Liegezeiten auf ein Minimum reduziert.
- Entbürokratisierung
Unter Entbürokratisierung versteht man zum einen das Auffinden und Streichen nicht mehr als notwendig erachteter (Berichts)Pflichten gegenüber dem Staat bzw. der Verwaltung, zum anderen die möglichst effiziente und kundenfreundliche Gestaltung und ggf. Bündelung von Genehmigungsprozessen. Beides zielt vornehmlich auf eine Entlastung der Wirtschaft, aber auch der Bürgerinnen und Bürger ab. In Berlin trugen mehrere Gesetze zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung zum Abbau unzeitgemäßer Vorschriften bei. Weitere Fortschritte sind durch die Messung der Bürokratiekosten für Unternehmen mittels des Standard-Kosten-Modells (SKM) zu erwarten. Des Weiteren sollen mittels Deregulierung Behördenangelegenheiten sowohl für Bürger/innen als auch für die Wirtschaft vereinfacht werden, ohne die staatlichen Regulierungsziele (z. B. politisch, ökologisch, sozial) zu vernachlässigen.
- Expertenkommission Staatsaufgabenkritik
Der Senat beschloss im März 2000 die Einsetzung einer Expertenkommission Staatsaufgabenkritik mit dem Ziel, Umsetzungsvorschläge für strukturelle Veränderungen der Berliner Verwaltung im Hinblick auf die sich verändernden staatlichen und kommunalen Aufgaben zu erhalten. Es wurde insbesondere geprüft, ob bisherige Aufgaben weiterhin wahrgenommen oder verändert werden sollen. Zudem sollte die Expertenkommission Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung durch den Abbau von Aufgaben des Landes Berlin unterbreiten. Eingehend untersucht wurden unter anderem die Bereiche Personal, Verkehr, Bauen, Wirtschaft, IT und Soziales.
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F
- Facility Management
Facility Management (FM) bezeichnet die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen. Dabei stehen Arbeitsplatzgestaltung, Werteerhalt und Kapitalrentabilität im Fokus des Facility Managers
. Die Richtlinie GEFMA 100-1 definiert den Begriff des FM nach dem Stand von Wissenschaft und Forschung sowie dem Verständnis der mitwirkenden Marktteilnehmer.
Allgemeine Anforderungen an das FM können sein:
- Unterstützung von Unternehmens-Kernprozessen
- Erhöhung der Leistungsfähigkeit betrieblicher Arbeitsplätze
- Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter
- Erhaltung baulicher und anlagentechnischer Werte
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Erhöhung von Nutzungsqualitäten
- Reduzierung von Nutzungskosten
In der Praxis müssen diese allgemeingültigen Anforderungen an individuelle Zielvorgaben angepasst werden.
Für die Verwaltung/ Bewirtschaftung von öffentlichen Gebäuden in Berlin ist seit 2003 die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zuständig, die eine 100prozentige Tochtergesellschaft des Landes ist. Für die IT-Infrastruktur im Land Berlin ist zu weiten Teilen das IT-Dienstleistungszentrum zuständig.
- Formularservice
Der Formularservice unter Berlin.de bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Formulare online abzurufen. Unnötige Wege in eine der stationären Einrichtungen werden so vermieden.
- Fortschrittsbericht
Der Fortschrittsbericht zum Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin dokumentiert den Verlauf der über 100 Projekte und Vorhaben des Programms. Zweimal jährlich erhalten Senat und Abgeordnetenhaus den Fortschrittsbericht, der unter http://www.berlin.de/verwaltungsmodernisierung/publikationen/ abgerufen werden kann.
- Front office
Unter Front Office versteht man jenen Bereich einer Verwaltung, in dem ein direkter Kundenkontakt stattfindet. Die dort ablaufenden Arbeitsprozesse sind für die Bürgerinnen und Bürger ersichtlich. Sofern ihre Anliegen weiter bearbeitet werden müssen (zum Beispiel beim Ausstellen von Bescheiden), wird das Back Office aktiv. Die Trennung zwischen Front Office (Kundenbereich) und Back Office (Bearbeitungsbereich) bietet oft Effizienzvorteile.
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G
- Gender Budgeting
Gender Budget dokumentiert die zunehmende Erkenntnis, dass öffentliche Haushalte nur scheinbar geschlechtsneutral und die unterschiedlichen Lebensbedingungen und -chancen von Männern und Frauen mit wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidungen eng verknüpft sind. Gender Budget gilt als neues und wirkungsvolles Konzept, um Geschlechtergerechtigkeit auch über eine veränderte Haushalts- und Finanzpolitik herzustellen.
- Gender-Kompetenz
Gender-Kompetenz zielt auf die Beachtung geschlechtsspezifischer Unterschiede ab. Ziel ist es, dass niemand aufgrund seines Geschlechts benachteiligt wird. Für die Verwaltungsmodernisierung ergeben sich sowohl Ansätze in Bezug auf die Personalentwicklung als auch auf die Gestaltung von Serviceleistungen der Verwaltung.
- Gender Mainstreaming
Gender Mainstreaming ist "die systematische Einbeziehung der jeweiligen Situation, der Prioritäten und der Bedürfnisse von Frauen und Männern in allen Politikfeldern, wobei mit Blick auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sämtliche allgemeinen und politischen Konzepte und Maßnahmen an diesem Ziel ausgerichtet werden und bereits in der Planungsphase wie auch bei der Durchführung, Begleitung und Bewertung der betreffenden Maßnahmen und deren Auswirkungen auf Frauen und Männer berücksichtigt werden." (Definition der Europäischen Kommission)
- Genehmigungsfiktion
Eine beantragte Genehmigung gilt nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist als erteilt (Genehmigungsfiktion), wenn dies durch Rechtsvorschrift angeordnet und der Antrag hinreichend bestimmt ist. Die Vorschriften über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und über das Rechtsbehelfsverfahren gelten entsprechend. Die Frist beträgt drei Monate, soweit durch Rechtsvorschrift nichts Abweichendes bestimmt ist. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen. (siehe § 42 a Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG) Anwendung findet die Genehmigungsfiktion z. B. beim Einheitlichen Ansprechpartner.
- Geschäftsprozesse
Als Geschäftsprozess bezeichnet man die Abfolge einzelner Tätigkeiten (z. B. die Annahme eines Antrags, die Prüfung eines Antrags, die Erstellung eines Bescheids und die Dokumentation), um ein bestimmtes Ziel zu erreichen (in diesem Fall z. B. die Erteilung einer Genehmigung). Optimierte Geschäftsprozesse sind eine wichtige Grundlage für effizientes Arbeiten.
- Geschäftsprozessmanagement
Unter Geschäftsprozessmanagement wird die Anpassung strategisch relevanter Geschäftsabläufe an sich verändernde Rahmenbedingungen verstanden. Das Ziel ist die Optimierung der Prozessorganisation, -steuerung und –führung.
- Geschäftsprozessoptimierung
Die Gesamtheit aller Aktivitäten und Entscheidungen zur Verbesserung von Geschäftsprozessen in einem Aufgabenbereich wird als Geschäftsprozessoptimierung bezeichnet.
- Gesundheitsmanagement
Das Gesundheitsmanagement ist ein von der Verwaltung ausgehender Aufgabenbereich, der die Verbesserung der physischen, aber auch psychischen Situation der Beschäftigten zum Ziel hat. Das betriebliche Gesundheitsmanagement ist Teil der in der Berliner Verwaltung praktizierten Verwaltungsmodernisierung.
- Globalsummenprinzip
Die Berliner Bezirke verfügen über keine eigenen Steuereinnahmen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten sie aus dem Berliner Haushalt stattdessen eine jährlich neu zu verhandelnde Globalsumme. Die Höhe der Globalsumme richtet sich dabei nach den Durchschnittskosten, die in den zwölf Bezirken für die Bereitstellung ihrer Serviceleistungen (Produkte) anfallen. Wendet ein Bezirk mehr Mittel z. B. für die Pflege von Grünanlagen auf als der Durchschnitt, hat er für andere Produkte entsprechend weniger als die hierzu durchschnittlich aufgewendeten Mittel zur Verfügung.
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H
- Haushaltskonsolidierung
Die Haushaltskonsolidierung ist ein hervorgehobenes Ziel der Berliner Landespolitik der letzten Jahre. Angestrebt werden die Herstellung eines stabilen Gleichgewichts zwischen Haushaltseinnahmen und –ausgaben sowie der Abbau der Gesamtverschuldung. Erreicht werden soll dies in Berlin u. a. durch eine schlankere, effizientere und damit kostengünstiger arbeitende Verwaltung. Der Stellenbestand in der Verwaltung wurde von rd. 207.000 im Jahr 1990 um rd. 97.000 auf rd. 110.000 Stellen im Jahr 2008 abgesenkt.
Nach einem stetigen Anwachsen der Verschuldung seit der Wiedervereinigung konnten in den Jahren 2007 und erneut 2008 aufgrund eines jeweils positiven Saldos im Berliner Haushalt erstmals Schulden getilgt werden. Bedingt vor allem durch die Weltwirtschafts- und finanzkrise, stieg die Verschuldung seither jedoch wieder an.
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I
- Interkulturelle Kompetenz / Diversity Kompetenz
Gesellschaften setzen sich zusammen aus Menschen verschiedenen Alters und Geschlechts, Menschen mit und ohne Behinderung, verschiedener Herkunft, Religion, Weltanschauung und sexueller Orientierung. Die Vermittlung von Interkultureller bzw. Diversity Kompetenz schafft für diese Vielfalt ein Bewusstsein und ermöglicht dem Einzelnen und der Behörde als Ganzes einen produktiven und fördernden Umgang damit.
- Investitionsbank Berlin (IBB)
Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist die Förderbank des Landes Berlin. Ihr Aufgabenschwerpunkt ist die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen. Durch Unterstützung insbesondere innovativer Ansätze sollen zukunftsfähige Arbeitsplätze für Berlin entstehen und die Attraktivität als Wirtschafts- und Technologiestandort erhöht werden. Das bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen angesiedelte Projekt „Weiterentwicklung der Investitionsbank Berlin zu einem unbürokratischen Dienstleister der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes. Feinjustierung der Förderinstrumente und Strukturen“ konzentriert sich auf qualitative Verbesserungen innerhalb der landeseigenen Investitionsbank Berlin (IBB). Es ist ein Projekt aus dem Programm „ServiceStadt Berlin“.
- ISO 9000
Normvorschrift (International Standard Organisation) für zertifizierbares Qualitätsmanagement. Die ISO 9004 bezieht sich auf Dienstleister und öffentiche Einrichtungen.
- IT Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin)
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin)
unterstützt die Berliner Verwaltung als zentraler Dienstleister beim Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IuK). Als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ist das ITDZ Berlin unter anderem zuständig für die Beschaffung, Beratung und Projektierung im Bereich der IuK. Zudem betreibt das ITDZ Berlin das Berlin-Telefon
.
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J
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K
- Kennzahlen
Kennzahlen haben eine besondere Aussagekraft für bestimmte Zustände, Eigenschaften oder Leistungen eines Systems oder dessen Umwelt. Die aussagekräftigeren Verhältniszahlen sind ein wichtiges Element wirksamen Managements, z.B. Grundlage für Controlling und Leistungsvergleiche (Benchmarking).
- Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt)
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)
ist eine von Staat und politischen Organisationen unabhängige Einrichtung zur Verbesserung des kommunalen Managements. Der 1994 in Köln gegründete Fachverband befasst sich mit der Organisation, Steuerung und Führung der Kommunalverwaltung. Mehr als 1600 Kommunalverwaltungen und Träger öffentlicher Aufgaben arbeiten in der KGSt mit dem Ziel zusammen, ihre Leistungsfähigkeit zu optimieren und so einen Beitrag zur stärkeren kommunalen Selbstverwaltung zu leisten. Auch Berlin ist Mitglied der KGSt.
- Kontraktmanagement
siehe auch Zielvereinbarungen.
- Kostenrechnung
Die Kostenrechnung ist das innerbetriebliche Rechnungswesen zur Kalkulation der Kosten und Erlöse, basierend auf der Finanzbuchhaltung. Die Kostenrechnung gliedert sich in drei Bereiche:
1. Kostenartenrechnung:
Die Kostenartenrechnung ist eine Form der Kostenrechnung. Sie erfasst und gliedert die Kosten nach ihrer Kostenart, so z.B. Personalkosten.
2. Kostenstellenrechnung:
Bereich der Kostenrechnung, die aussagt in welchem Bereich welche Kosten angefallen sind, wie z.B. Abteilungen. In der Berliner Verwaltung übernehmen die Kostenstellen (LuV-"Leistungs- und Verantwortungszentrum"), selbst die Verantwortung für ihre Leistungen.
3. Kostenträgerrechnung:
Die Kostenträgerrechnung ermittelt die Kosten des jeweiligen Produktes/Dienstleistung, baut auf Kostenarten- und Kostenstellenrechnung auf.
- Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
KLR ist ein betriebswirtschaftliches Instrument, das die Kosten (Kostenarten, -stellen, -trägern) und die Leistungen (Produkte/Dienstleistungen) systematisch erfasst und die Kosten den Leistungen zuordnet. Die aus der KLR gewonnen Kosteninformationen sind für das Controlling notwendig, vor allem um Vergleiche zu erstellen und Budgetplanungen vorzunehmen. Die KLR ist zentrales Element des Neuen Steuerungsmodells und Grundlage von Controlling und Benchmarking.
Die öffentliche Verwaltung kann nach dem klassischen Haushaltsrecht die Leistungen und den Ressourcenverbrauch nicht systematisch erfassen.
Weiterer zentraler Bestandteil der KLR ist neben der Kostenrechnung (nach Kostenarten, -stellen, -trägern) die Leistungsrechnung, die durch die Erfassung und Bewertung der Wirkungen (Output) ergänzt wird.
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L
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) in Berlin ist eine nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Als klassische Ordnungsbehörde hat das LABO einen vielfältigen Zuständigkeitsbereich und ist unter anderem für zentrale Einwohnerangelegenheiten, Kraftfahrzeugzulassung, Fahrerlaubnisse, Zuwanderung und Entschädigung von Verfolgten des Nationalsozialismus zuständig. Selbst gesetztes Ziel bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben ist eine durchgängige Kunden- und Dienstleistungsorientierung. Ein Beispiel für die Transparenz im LABO ist der jährlich erscheinende Geschäftsbericht.
- Legislaturperiode
Eine Legislaturperiode beschreibt den Zeitraum, in dem die gesetzgebende Volksvertretung (das Parlament) im Amt ist. Die Amtsperiode ist gesetzlich geregelt und beläuft sich in den meisten Fällen auf einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren. Die aktuelle 16. Legislaturperiode in Berlin umfasst den Zeitraum von 2007 bis 2011.
- Leistung
Leistung als Begriff der KLR bezeichnet den Wert der innerhalb eines Zeitraums erzeugten Güter und Dienstleitstungen.
In der öffentlichen Verwaltung gibt es allerdings Leistungen, die kostenlos sind und keine Einnahmen erbringen. Daher ist der wahre Wert für manche Leistungen schwer zu erfassen.
- Leistungs- und Verantwortungszentrum
Leistungs- und Verantwortungszentren (LuV) werden in den Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei als Abteilungen, in den Bezirksämtern als Ämter bezeichnet. Mit dem Ziel einer ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung werden zusammengehörende oder mehrere kleine Aufgabenbereiche in einem LuV gebündelt. Ihnen sind die personellen und sächlichen Mittel zur Aufgabenerfüllung zugeordnet. Damit sind sie auch für den wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel selbst verantwortlich.
- Leistungsvereinbarungen
Im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells zwischen Akteuren, die einander gleich geordnet sind, getroffene Vereinbarungen über die Erbringung von Leistungen und Gegenleistungen. Eine Leistungsvereinbarung entspricht inhaltlich einer Zielvereinbarung zwischen Akteuren in einem hierarchischen Verhältnis.
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M
- Medianzuweisung
Die einzelnen bezirklichen Produktionskosten bilden die Grundlage für die Ermittlung des Berlineinheitlichen Zuweisungspreises nach dem Medianprinzip. Der Median ist dabei der mittlere Wert aus der sortierten Reihe der Stückkosten (bei 12 Bezirken das Mittel aus dem sechsten und dem siebten Wert, die Extremwerte (besonders hohe und besonders niedrige) gehen nicht in die Ermittlung des Mittelwertes ein). Durch das Medianprinzip stehen die Bezirke quasi untereinander im Wettbewerb: Je kostengünstiger der einzelne Bezirk im Vergleich zu den anderen bei der Produkterstellung ist (möglichst weit unterhalb des Medians), desto günstiger schneidet er bei der Budgetzuweisung ab.
- Medienbruchfrei
Medienbrüche entstehen, wenn Vorgänge auf verschiedene Weise oder mit nicht kompatiblen Instrumenten innerhalb eines Arbeitsprozesses bearbeitet werden. Müssen beispielsweise elektronisch eingehende Dokumente zur Weiterbearbeitung ausgedruckt werden, spricht man von einem Medienbruch. Medienbruchfreiheit ist z. B. hergestellt, wenn ein online versandter Antrag innerhalb einer Behörde auch elektronisch bearbeitet und archiviert werden kann. Ziel der Berliner Verwaltung ist eine medienbruchfreie und IT-gestützte Abwicklung der wichtigsten Geschäftsprozesse.
- Messe Moderner Staat
Die Messe Moderner Staat
ist eine Fachmesse für Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen. Jährlich etwa 3.600 Besucher informieren sich hier über neueste Entwicklungen im Bereich der Verwaltungsmodernisierung. Auch Berlin ist auf der Messe mit einem Stand und Kongressbeiträgen regelmäßig vertreten.
- Mitarbeitergespräch
= Personalführungsgespräch
Allgemein: Gespräch der Führungskraft mit einem/einer Mitarbeiter/in, insbesondere zur Erörterung der Lage, der weiteren Vorgehensweise etc.
Das regelmäßig zu führende Gespräch kann als Bestandteil von Reformmaßnahmen, auch vorab definierte Inhalte haben. Dient auch der Beratung über vorherige und geplante Zielvereinbarungen und über den Stand der Realisierung beschlossener Ziele.
- Mobiles Bürgeramt
Das "Mobile Bürgeramt" bietet mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnik Leistungen der Bürgerämter ortsunabhängig beispielsweise in Einkaufszentren, Altersheimen oder Bibliotheken an. Angeboten wird das mobile Bürgeramt bereits in verschiedenen Bezirken. Damit kommt die Berliner Verwaltung dem Anliegen nach, flexibler, schneller und kundenorientierter für die Bürger/innen und ihre Anliegen da zu sein.
- Monitoring
Unter Monitoring versteht man einen Überbegriff für die Arten der systematischen Erfassung von Informationen, die insbesondere mittels technischer Hilfsmittel beobachtet und überwacht werden. In der Berliner Verwaltung wurde erstmals im Jahr 2005 das Monitoring der Berliner Bürgerämter unter Begleitung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement in Köln (KGSt) und dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer durchgeführt.
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N
- Neues Steuerungsmodell
Umfassendes Modell zur Steigerung von Effektivität, Bürgerorientierung und Effizienz in der Verwaltung u.a. durch Deregulierung, Dezentralisierung, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Benchmarking.
Das "Neue Steuerungsmodell" (kurz: NSM) ist ein 1991 von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) entwickeltes ganzheitliches Konzept zur Verwaltungsmodernisierung. Ausgehend von einem übergreifenden Steuerungsansatz hat es folgende Ziele:
- die Weiterentwicklung und Anpassung der Verwaltung an die gestiegenen Qualitätserwartungen und Serviceansprüche,
- die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Verwaltung,
- eine Verstärkung der Dienstleistungs- und Kundenorientierung.
Die Bausteine des Neuen Steuerungsmodells sind:
- Strategisches Management auf der Ebene von Politik und Verwaltungsführung,
- Wirksames Steuerungssystem mit den dazu passenden Steuerungsinstrumenten (Kontraktmanagement, Verantwortungsabgrenzung),
- Wettbewerb und Qualitätssicherung (Budgetierung, KLR, Berichtswesen, Controlling, Produkte),
- "schlanke", dezentrale und flexible Organisationsstrukturen (Kosten- und Ergebniszentren, Dezentralisierung, Projektmanagement),
- Personalmangement, Qualitätsmanagement
Wesentliche Elemente des Neuen Steuerungsmodells sind die Leistungs- oder Outputorientierung, Zielvereinbarungen, Budgetierung sowie die Einführung einer Kosten-Leistungsrechnung. Ausführliche Informationen zum "Neuen Steuerungsmodell" erhalten Sie auf den Seiten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle.
- Neuordnungsagenda 2006
Der Senat hat 2003 zur Erreichung des politischen Schwerpunktvorhabens „Mehr Leistung - weniger Kosten“ die Neuordnungsagenda 2006 beschlossen, welche alle wichtigen politischen Neuordnungsprojekte und -vorhaben enthält, die den öffentlichen Sektor Berlins strukturell verändern. Sie umfasste Ende Februar 2004 über 50 Projekte und Vorhaben und war Teil der Finanzplanung von Berlin 2003 bis 2007 und damit ein Teil des Sanierungsprogramms des Landes Berlin. Die Neuordnungsagenda 2006 wurde zum Ende der 15. Legislaturperiode abgeschlossen.
- New Public Management
Das „New Public Management“ ist ein Konzept, das versucht, Verwaltungsgrundsätze der Privatwirtschaft in die öffentliche Verwaltung zu integrieren. Leitgedanke ist die ergebnisorientierte Steuerung der Verwaltung, welche beispielsweise durch die Trennung von strategischer (Politik) und operativer (Verwaltung) Verantwortung gekennzeichnet ist. Dahinter stehendes Ziel ist die stärkere Orientierung an ökonomischen Kriterien und damit eine effizientere Verwaltungsstruktur.
- Normenscreening
Unter Screening (englisch, u.a. für: Auswahlprüfung, Sichten, Sieben, Klassieren, Sortieren, Trennen) versteht man ein systematisches Prüfverfahren, mit dem innerhalb eines festgelegten Prüfbereichs bestimmte Eigenschaften von Prüfobjekten festgestellt werden können. Handelt es bei den Prüfobjekten um Gesetze, Verordnungen usw. spricht man von Normenscreening oder Normenprüfung.
In Berlin wurde in den letzen Jahren das gesamte Landesrecht in zwei Fällen einem Normenscreening unterzogen:
1. Im Rahmen des Projektes Bürokratiekostenmessung nach dem >Standard-Kosten-Modell (SKM) im Land Berlin wurden 2007/2008 die Normen des Landesrechts im Hinblick auf Informationspflichten für die Wirtschaft einem Screening unterzogen.
2. Zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG (Dienstleistungsrichtlinie) waren alle Rechtsvorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Richtlinie zu überprüfen. Hierzu wurde deutschlandweit von allen (Bund, Länder, Kommunen, Kammern, Religionsgemeinschaften und sonstige Rechtsetzende Körperschaften öffentlichen Rechts) ein einheitliches elektronisches Prüfraster (IT-Verfahren NormAn-Online) eingesetzt. Mit diesem Prüfraster wurde in Berlin das gesamte für Dienstleister relevante Recht überprüft. Im Ergebnis der Prüfung erfolgte in den Fällen, in denen die Vereinbarkeit mit der Richtlinie nicht festgestellt werden konnte, eine Normanpassung. Für die Fälle, für die die Dienstleistungsrichtlinie eine Pflicht zur Berichterstattung an die Europäische Kommission vorsah, wurden die Berichte mittels des Prüfrasters automatisch erstellt und übermittelt.
Dieser Gesamtprozess wird umgangssprachlich häufig unter dem Begriff DLR-Normenprüfung oder DLR-Normenscreening zusammengefasst.
Die Umsetzung der Richtlinie konnte in Berlin bis zum Ende der Umsetzungsfrist (28.12.2009) weitestgehend abgeschlossen werden.
Neue oder geänderte Normen sind auch künftig auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Richtlinie zu überprüfen. Hierbei findet das elektronische Prüfraster Anwendung.
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O
- Öffentlich-Private-Partnerschaft
Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) oder auch Public Private Partnerships (PPP) verfolgen das Ziel, durch eine langfristig angelegte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft öffentliche Vorhaben effizienter zu realisieren als bisher. Für diese Kooperation kann als Rechtsform z.B. eine GmbH gegründet werden. Gesellschafter dieser GmbH sind dann sowohl die öffentliche Verwaltung als auch private Träger. Als Beispiel für eine Öffentlich-Private-Partnerschaft in Berlin kann die Zusammenarbeit mit der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG beim Betreiben der Internetplattform Berlin.de aufgeführt werden.
- Online Bürgerdienste
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurde 2007 vom Staatssekretärsausschuss für Verwaltungsmodernisierung mit der stufenweisen Realisierung von Online Dienstleistungen beauftragt.
Das Realisierungsprojekt baut auf der von September 2006 bis September 2007 durchgeführten Voruntersuchung zum Thema Virtuelle Bürgerdienste auf. Hier wurden aus dem Gesamtdienstleistungsportfolio des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) und der Berliner Bürgerämter von 93 Dienstleistungen insgesamt 25 repräsentative, online unterstützbare Dienstleistungen betrachtet und analysiert. Für eine erste Umsetzungsphase wurden zunächst 10 Dienstleistungen empfohlen, welche ohne den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur (siehe auch Electronic Government) auskommen.
Das Projekt Online Bürgerdienste ist ein Leitprojekt des Programms ServiceStadt Berlin und soll dazu beitragen, eine moderne, bürgerfreundliche und dienstleistungsorientierte Verwaltung zu entwickeln.
- Open Data
Übersetzt bedeutet dies soviel wie „offene Daten“. Hierbei sollen der Öffentlichkeit umfassend Daten und Informationen – auch der öffentlichen Verwaltung -, die im Interesse der Allgemeinheit stehen, möglichst kostenfrei zur Information und Weiterverwendung im Internet zur Verfügung gestellt werden. Beispiel hierfür wären u. a. Umweltdaten oder Verkehrsinformationsdaten. Die Veröffentlichung erfolgt unter Berücksichtigung geltender Datenschutzbestimmungen. Auch Berlin setzt auf Open Government und Open Data mit der Beteiligung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen im Rahmen eines EU-Projekts.
- Open Government
Open Government beschreibt das Vorhaben, Regierungs- und Verwaltungshandeln transparenter zu gestalten. Ziel ist hierbei Politik und Verwaltung gegenüber den Bürger/innen und der Wirtschaft in weiten Bereichen offener zu gestalten, um mehr Kooperations- und Partizipationsmöglichkeiten zu schaffen und durch eine verstärkte Einbeziehung der Wirtschaft und der Bürger/innen Innovationen zu fördern und die bisher erreichte Qualität des Verwaltungshandelns zu stärken.
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P
- Personalmanagement
Unter Personalmanagement wird die bedarfs-, anforderungs- und eignungsgerechte Beschäftigung des Personals sowie eine gezielte Personalentwicklung verstanden. Ziele des Personalmanagements sind das Erkennen und Erhalten von Lern- und Leistungspotential der Beschäftigten sowie deren aufgaben- und entwicklungsbezogene Förderung. Ein erfolgreiches Personalmanagement hat zur Folge, dass die Motivation und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten steigen und jeder zur richtigen Zeit an der richtigen Position arbeitet.
- Privatisierung
Verlagerung einer Leistungssparte der öffentlichen Verwaltung in die private Wirtschaft oder einen Eigenbetrieb. Dabei gibt es verschiedene Formen der Privatisierung, die formelle Privatisierung (z.B. öffentliche Träger halten Kapitalmehrheit an gegründeter Gesellschaft), die materielle Privatisierung(vollständig in den Markt eingegliedert)und Public Private Partnerships (PPP) (Gesellschaft mit mehreren - öffentlichen und privaten - Anteilseignern).
- Produkt
Um zu ermitteln, was Verwaltungsleistungen tatsächlich kosten und Verwaltung somit steuern zu können, ist es notwendig, diese zu Produkten zusammenzufassen. Ein Produkt setzt sich aus der Summe der Tätigkeiten zusammen, die erforderlich sind, um eine Dienstleistung zu erbringen. Somit wird Verwaltungshandeln zur definierten Dienstleistung und ist auf die Bedürfnisse der Kunden abzustimmen. Für den Bereich der Hauptverwaltung wurde eine spezielle Steuerungssystematik entwickelt, so dass neben Produkten auch Projekte und 'ministerielle Geschäftsfelder' als Kostenträger definiert wurden.
Nach dem Handbuch der Standard-KLR des Bundes:
"…das Ergebnis einer bestimmten Abfolge von vorher definierten Aktivitäten …mit einem definierbaren Wert oder Nutzen für den Empfänger. Zusätzlich soll ein Produkt für die Steuerung der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Behörde sinnvoll und geeignet sein."
Unter http://www.berlin.de/verwaltungsmodernisierung/publikationen/index.html finden sich u. a. die Broschüren „Was kostet wo wieviel? Bezirke im Kostenvergleich“, die ohne vorherige Definition von Produkten nicht möglich gewesen wäre.
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Q
- Qualitätsmanagement
Dient der Sicherung einer vorab definierten Qualität der Produkte/Dienstleistungen. Durch das Qualitätsmanagement soll möglichen Fehlern vorgebeugt werden. Vorgaben dafür enthalten DIN ISO 9000 ff.
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R
- Rahmenzielvereinbarung
Rahmenzielvereinbarungen dienen der einvernehmlichen Bestimmung von Mindest- und Qualitätsstandards für bestimmte Tätigkeiten. Sie können sowohl zwischen Institutionen als auch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getroffen werden. Im Jahr 2007 wurde erstmalig eine Rahmenzielvereinbarung für den Bereich der Berliner Bürgerdienste abgeschlossen. Hierin wurden zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und den für Bürgerdienste zuständigen zwölf Bezirksvertretern/vertreterinnen konkrete Ziele zur Weiterentwicklung der Berliner Bürgerdienste vereinbart. Inzwischen nutzen weitere Bereiche der Berliner Verwaltung dieses Instrument, z. B. Berliner Ordnungsämter.
- RISER bzw. Europäische Meldeauskunft
Die Einführung der „europäischen Meldeauskunft“
ist eines von fünf Leitprojekten des Senatsprogramms ServiceStadt Berlin. Das „Register Information Service on European Residents“ (RISER) dient derzeit den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen aus acht EU- Mitgliedsstaaten dazu, unkompliziert und schnell über ein mehrsprachiges Internetportal Auskünfte aus den amtlichen Melderegistern zu erhalten.
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S
- Senatsinformations- und Dokumentationssytem (SIDOK)
Das Senatsinformations- und Dokumentationssystem (SIDOK) ist ein DMS/VBS, welches der umfangreichen Vor- und Nachbereitung von Senatssitzungen dient. SIDOK wurde im Rahmen der Neuordnungsagenda 2006 und des aktuellen Modernisierungsprogramms von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Senatskanzlei eingeführt.
- ServiceStadt Berlin 2007 - 2011
„ServiceStadt Berlin“ ist der Titel des Senatsprogramm zur Verwaltungsmodernisierung in Berlin in der Legislaturperiode 2007-2011. Unter dem Motto ‚Mehr Service - bessere Qualität’ konnten über 140 Projekte und Vorhaben in der vierjährigen Laufzeit des Programms initiiert werden. Am 28. Juni 2011 hat der Senat den Abschlussbericht zum Programm „ServiceStadt Berlin“ beschlossen. Unter dem Menüpunkt „Publikationen“ finden Sie neben dem Abschlussbericht auch die Fortschrittsberichte der vorherigen Jahre nebst entsprechender Broschüren. Da die Modernisierung der Berliner Verwaltung eine permanente Aufgabe ist, wird sie auch nach dem Abschluss des Modernisierungsprogramms weitergeführt.
- ServiceStadt Berlin 2016
Die Studie „ServiceStadt Berlin 2016 – Anforderungen an die zukünftige Ausgestaltung der Leistungs- und Serviceangebote im Land Berlin unter sich verändernden Rahmenbedingungen“ wurde von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) in Auftrag gegeben. Die Studie erschien im Mai 2009. Sie untersucht den Einfluss verschiedener Faktoren, die für die zukünftige Entwicklung der Berliner Verwaltung prägend sein werden. Untersucht werden zum Beispiel die technologische Entwicklung oder demografische und gesellschaftliche Trends. Mit der Studie verfolgt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport das Ziel, künftige Entwicklungen besser antizipieren und entsprechende Maßnahmen schon im aktuellen Modernisierungsprogramm verankern zu können. Als Konsequenz aus der Studie wurden im Herbst 2009 erste Projekte und Vorhaben verabschiedet. Unter http://www.berlin.de/verwaltungsmodernisierung/publikationen/index.html kann die Studie kostenfrei herunter geladen werden.
- Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung
Der Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung wurde in der 16. Legislaturperiode vom Senat als strategisches und ressortübergreifendes Koordinierungsgremium eingesetzt. Der Ausschuss erörtert in seinen Sitzungen die steuerungsrelevanten strategischen und projektbezogenen Themen der Verwaltungsmodernisierung und die Auswirkungen auf die Berliner Verwaltung als Ganzes. Des Weiteren werden vom Staatssekretärsausschuss regelmäßig neue Projekte aufgenommen, finanzielle Unterstützungen beschlossen, aktuelle Sachstände beraten sowie Projektabschlüsse abgenommen.
- Standard-Kosten-Modell
Für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger ergeben sich aus den gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Meldepflichten gegenüber dem Staat Kosten, die mit Hilfe des Standard-Kosten-Modells (SKM) systematisch erfasst und analysiert werden können. SKM ist also ein Instrument zur Messung der Bürokratiekosten. Diese entstehen zum Beispiel, wenn von Unternehmen regelmäßige Berichte, Kontrollen oder Statistiken verlangt werden. Letztlich dient die Bürokratiekostenmessung dem Abbau unnötiger, vom Staat auferlegter Kosten. Auch die Verwaltung profitiert hiervon in Form eines verringerten Kontrollaufwands und damit effizienteren und effektiveren Arbeitsprozessen. Der Berliner Senat beschloss im April 2007 die Messung der Bürokratiekosten der Berliner Wirtschaft anhand des Standard-Kosten-Modells. Dieses Vorhaben ist eingebettet in das Modernisierungsprogramm „ServiceStadt Berlin“. Nähere Informationen zum Bürokratieabbau in Berlin finden sich unter http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/politik/buerokratieabbau.html.
- Starter Center
Das StarterCenter Berlin
ist ein gemeinsames Projekt der IHK Berlin und der Handwerkskammer Berlin, das von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen im Rahmen des Modernisierungsprogramms „ServiceStadt Berlin“ unterstützt wurde. Unternehmensgründer erhalten im Starter Center einen Service aus einer Hand: Alle für den Gründungsprozess relevanten Daten können in ein Metaformular eingegeben werden, das an die bis zu sechs verschiedenen zuständigen Genehmigungsstellen weitergeleitet wird.
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U
- Unternehmensservice
Im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen etabliert die Berlin Partner GmbH den Unternehmensservice für ansässige Unternehmen. In jedem Bezirk wird es mit dem Unternehmensservice einen kompetenten Ansprechpartner für die ansässigen Unternehmen geben. Für die Unternehmen werden so Wege verkürzt und Genehmigungsprozesse vereinfacht. Ziel ist die optimierte Unterstützung von Unternehmen bei Standortsicherung und Expansion.
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V
- Verwaltungsmodernisierung
Im Zuge des Wandels gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und technologischer Rahmenbedingungen muss sich die Öffentliche Verwaltung permanent modernisieren, um effektiv und effizient arbeiten zu können. In den letzten Jahren entwickelte sich zunehmend das Leitbild einer nutzerorientierten Dienstleistungsverwaltung, was unter anderem eine stärkere Kundenorientierung und Managementausrichtung bedeutet. In der aktuellen Legislaturperiode wird die Verwaltungsmodernisierung in Berlin vor allem über das Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin 2007 – 2011 vorangetrieben.
- VGG - Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz
Das dritte Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung vom 17. Mai 1999 steht für Sie auf unseren Seiten unter Publikationen als pdf-Datei zur Verfügung.
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W
- Wissensmanagement
Auskünfte über die Leistungen der Berliner Verwaltung werden immer stärker über die Informations- und Kommunikationstechnik abgefragt. Eine Wissensdatenbank nutzen beispielsweise die Mitarbeiter/innen im Servicecenter der Einheitlichen Behördenrufnummer 115, um Bürger/innen schnell Informationen über Leistungen der Berliner Verwaltung geben zu können. Zukünftig sollen Interessierte selbst an zentraler Stelle im Internet in einer Wissensdatenbank recherchieren können. In Kooperation mit bundesweiten Vorhaben hat das Projekt Berliner Wissensmanagement ein Konzept für eine strukturierte Dienstleistungsdatenbank vorgelegt und damit ein effektives Instrument für ein Wissensmanagement entwickelt.
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Z
- Zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle (ZAK)
Die Zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle ist ein Teil der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen und wurde im April 2003 gegründet. Aufgabe der ZAK ist die schnelle Umsetzung von Investitionsvorhaben durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und Unterstützung der Unternehmen in allen Belangen der öffentlichen Verwaltung. Die ZAK ist inzwischen in den Unternehmensservice übergegangen.
- Zentrales Personalüberhangmanagement (ZeP)
Das Zentrale Personalüberhangmanagement wurde am 1. Januar 2004 mit der Zielsetzung gegründet, aus dem Personalabbau resultierende Überhangkräfte wieder entsprechend ihrer Fähigkeit und ihrem statusrechtlichem Amt auf freie Stellen zu vermitteln. Das ZeP ist eine der Senatsverwaltung für Finanzen nachgeordnete Behörde.
- Zielvereinbarungen
Zielvereinbarungen können zwischen Abteilungen/Ämtern (LuVs) und verschiedenen hierarchischen Ebenen der Verwaltung (Zielvereinbarungen im Verwaltungsbereich) oder internen Serviceeinheiten (Servicevereinbarungen) abgeschlossen werden.
Zielvereinbarungen dienen zur Steuerung des Verwaltungshandelns und enthalten Angaben über die zu erbringenden Leistungen sowie die Qualitätsstandards, die Personal- und Sachmittel, Berichtspflichten sowie Konsequenzen bei Zielabweichungen.
© Senatsverwaltung für Inneres und Sport