Tarifangelegenheiten

Tarif

Arbeitnehmer im Verwaltungsbereich, Auszubildende und Praktikanten

Für diese gilt der Tarifvertrag zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht deutscher Länder (Angleichungs-TV Land Berlin), der die Grundwerke TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) und TVÜ-Länder (Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts) und deren Anlagen sowie diese ergänzende Tarifverträge (Tarifverträge über Rationalisierungsschutz, betriebliche Altersversorgung VBL, soziale Absicherung, Altersteilzeit usw. ; ferner Tarifverträge für Auszubildende und Praktikanten) grundsätzlich in der jeweiligen Fassung zur Anwendung bringt. Dabei sind vor allem für Beschäftigte, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätte, besondere Übergangsregelungen vereinbart. Für Arbeiter der Berliner Forsten gilt daneben besonderes nur für Berlin vereinbartes Tarifrecht.

Die wichtigsten dieser Tarifverträge finden sie hier .

Angestellte im künstlerischen Bereich

Für diese gelten die Tarifwerke Normalvertrag Bühne (NV Bühne) und Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) sowie zahlreiche diese ergänzende Tarifverträge.

Arbeiter, die Mitglied im Verband von Arbeitgebern des öffentlichen Diesntes sowie von Unternehmen sind, auf deren Leitung das Land Berlin einen entscheidenden Einfluss hat (VAdöD Berlin)

Das Referat II H nimmt in Personalunion die Aufgaben des VAdöD Berlin wahr. Die Betreuung der in diesem Verband zusammengeschlossenen Arbeitgeber – die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung sowie privatrechtlich verfasste Unternehmen, auf deren Leitung das Land Berlin einen entscheidenden Einfluss hat – erstreckt sich auf die vom VAdöD Berlin mit den Gewerkschaften ausgehandelten und vereinbarten Tarifwerke, die die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der in diesen Einrichtungen tätigen Angestellten regeln.

Grundsatzfragen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht

Das Referat II H sorgt für die Bereitstellung von Informationen und erteilt Beratung zur einheitlichen Wahrneh-mung der Arbeitgeberfunktion auf steuer- und sozialversicherungsrechtlichem Gebiet.