Bei einem bundesweiten Test von Pflegestützpunkten durch die Stiftung Warentest hat der Berliner Pflegestützpunkt in der Wilhelmstr. 115 (Friedrichshain-Kreuzberg) das beste Ergebnis erzielt.
Von den insgesamt 16 getesteten Pflegestützpunkten in ganz Deutschland wurden fünf mit der Note "gut" bewertet, darunter auch der Pflegestützpunkt in der Wilhelmstraße als Testsieger mit der Gesamtwertung 2,1. Getestet wurde sowohl die fachliche Qualität als auch der Kundenservice. In der Kategorie Fachliche Qualität konnte der Berliner Pflegestützpunkt als Einziger die Bewertung "gut" erzielen. Beim Kundenservice wurde mit der Note 1,6 ebenfalls die beste Bewertung an den hiesigen Pflegestützpunkt vergeben.
Die detaillierten Testergebnisse sind im aktuellen Heft der Stiftung Warentest (Ausgabe 11/2010) veröffentlicht.
Mit den Pflegestützpunkten wurden im September 2009 in Berlin wohnortnah Anlaufstellen geschaffen, die alte und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige umfassend, unabhängig und unentgeltlich zu allen Fragen
Im Sommer 2009 ist es gelungen, zunächst 26 Pflegestützpunkte
, verteilt auf alle Berliner Bezirke, einzurichten.
Die Zahl der Pflegestützpunkte soll bis Ende 2011 in Berlin auf 36 Pflegestützpunkte erweitert werden.
Anfang Mai 2009 wurde zwischen den Landesverbänden der Pflege- und der Krankenkassen und dem Land Berlin ein Landesrahmenvertrag gemäß § 92c Abs. 8 SGB XI zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte abgeschlossen.
Der Landesrahmenvertrag regelt für alle Pflegestützpunkte in Berlin die Ausgestaltung der gemeinsamen Trägerschaft durch die Pflege- und Krankenkassen und durch das Land. Er schafft damit die Grundlage für eine Beteiligung des Landes und regelt in diesem Zusammenhang die Integration der Berliner Koordinierungsstellen Rund ums Alter in die Pflegestützpunkte. Angesichts der umfassenden Aufgaben der Pflegestützpunkte gemäß § 92 c Abs. 1 SGB XI sind grundsätzliche Vereinbarungen über die Aufgabenerfüllung der Vertragspartner aber auch Regelungen über eine Aufgabenabgrenzung unter den Vertragspartnern und zur inneren Organisationsstruktur getroffen worden. Zur gleichmäßigen Entwicklung der Pflegestützpunkte im Land Berlin haben sich die Vertragspartner in dem Vertrag auf die Bildung eines gemeinsamen Steuerungsgremiums und eines Fachbeirates verständigt. Ferner haben sich die Vertragspartner auf eine Finanzierung der Pflegestützpunkte geeinigt.
Der Landesrahmenvertrag enthält vier Anlagen: