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Pflegestützpunkte in Berlin

Aktuelles: Berliner Pflegestützpunkt Testsieger im bundesweiten Vergleich durch Stiftung Warentest

Bei einem bundesweiten Test von Pflegestützpunkten durch die Stiftung Warentest hat der Berliner Pflegestützpunkt in der Wilhelmstr. 115 (Friedrichshain-Kreuzberg) das beste Ergebnis erzielt.

Von den insgesamt 16 getesteten Pflegestützpunkten in ganz Deutschland wurden fünf mit der Note "gut" bewertet, darunter auch der Pflegestützpunkt in der Wilhelmstraße als Testsieger mit der Gesamtwertung 2,1. Getestet wurde sowohl die fachliche Qualität als auch der Kundenservice. In der Kategorie Fachliche Qualität konnte der Berliner Pflegestützpunkt als Einziger die Bewertung "gut" erzielen. Beim Kundenservice wurde mit der Note 1,6 ebenfalls die beste Bewertung an den hiesigen Pflegestützpunkt vergeben.
Die detaillierten Testergebnisse sind im aktuellen Heft der Stiftung Warentest (Ausgabe 11/2010) veröffentlicht.

Aufgaben der Pflegestützpunkte

Mit den Pflegestützpunkten wurden im September 2009 in Berlin wohnortnah Anlaufstellen geschaffen, die alte und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige umfassend, unabhängig und unentgeltlich zu allen Fragen

  • rund um die Pflege und ums Alter,
  • zu diesbezüglichen Leistungen der Pflege- und der Krankenkassen,
  • zu Sozialleistungen des Staates und
  • zu sämtlichen Hilfsangeboten in der Pflege beraten, sowie
  • auf Wunsch den senioren- und pflegegerechten Umbau der Wohnung planen und organisieren und über Hilfsmittel, Alltagshilfen und Möglichkeiten der Wohnungsanpassung informieren.

Pflegestützpunkte sind jedoch keine Anlaufstelle nur für Ältere, sondern z.B. auch für Kinder und Jugendliche mit Hilfebedarf und deren Familien.

Darüber hinaus koordinieren die Stützpunkte sämtliche für die Versorgung und Betreuung im Einzelfall in Frage kommenden Angebote und unterstützen die Betroffenen bei deren Inanspruchnahme. Schließlich werden die regional oder bei den verschiedenen Trägern und Einrichtungen vorhandenen pflegerischen und sozialen Versorgungs- und Betreuungsangebote aufeinander abgestimmt und vernetzt, um auf diese Weise den Bürgerinnen und Bürgern möglichst das gesamte Angebot an Hilfeleistungen aufzuzeigen und zur Verfügung stellen zu können.

Die Pflegestützpunkte stehen in einer gemeinsamen Trägerschaft aller Pflege- und Krankenkassen und des Landes Berlin. Das Land Berlin beteiligt sich nicht nur an den Pflegestützpunkten, es bringt sich auch mit seinen Sozialen Diensten und Einrichtungen bedarfsgerecht an den Pflegestützpunkten zugunsten der Berlinerinnen und Berliner ein.

Hierbei haben die Pflegestützpunkte die Lotsenfunktion durch die Vielfalt des Gesundheitswesens für alle Hilfesuchenden übernommen. Diese Lotsenfunktion setzt sich aus den Komponenten Beratung, Begleitung (Case-Management) und Vernetzung (Care-Management) zusammen. In dieser Kombination heben sie sich von allen anderen bereits existierenden Beratungs- und Hilfe-Angeboten ab.

Standorte

Im Sommer 2009 ist es gelungen, zunächst 26 Pflegestützpunkte(Externer Link), verteilt auf alle Berliner Bezirke, einzurichten.

Die Zahl der Pflegestützpunkte soll bis Ende 2011 in Berlin auf 36 Pflegestützpunkte erweitert werden.

Der Landesrahmenvertrag zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte im Land Berlin

Anfang Mai 2009 wurde zwischen den Landesverbänden der Pflege- und der Krankenkassen und dem Land Berlin ein Landesrahmenvertrag gemäß § 92c Abs. 8 SGB XI zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte abgeschlossen.

Der Landesrahmenvertrag regelt für alle Pflegestützpunkte in Berlin die Ausgestaltung der gemeinsamen Trägerschaft durch die Pflege- und Krankenkassen und durch das Land. Er schafft damit die Grundlage für eine Beteiligung des Landes und regelt in diesem Zusammenhang die Integration der Berliner Koordinierungsstellen Rund ums Alter in die Pflegestützpunkte. Angesichts der umfassenden Aufgaben der Pflegestützpunkte gemäß § 92 c Abs. 1 SGB XI sind grundsätzliche Vereinbarungen über die Aufgabenerfüllung der Vertragspartner aber auch Regelungen über eine Aufgabenabgrenzung unter den Vertragspartnern und zur inneren Organisationsstruktur getroffen worden. Zur gleichmäßigen Entwicklung der Pflegestützpunkte im Land Berlin haben sich die Vertragspartner in dem Vertrag auf die Bildung eines gemeinsamen Steuerungsgremiums und eines Fachbeirates verständigt. Ferner haben sich die Vertragspartner auf eine Finanzierung der Pflegestützpunkte geeinigt.

Der Landesrahmenvertrag enthält vier Anlagen:

Kontakt

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
- Pflegeportal des Landes Berlin -
Oranienstr. 106
10969 Berlin

Kontakt

Weiterführende Links

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Bundesministerium für Gesundheit(Externer Link)

LAGeSo (Heimaufsicht)

Pflegefall, was tun?(Externer Link) Broschüre der Verbraucherzentrale

FAQ

Vertragsangelegenheiten nach SGB XI und SGB XII

Pflegestützpunkte

Die offizielle Seite der Pflegestützpunkte Berlin(Externer Link).