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Pflege im Pflegeheim

Wenn die häusliche Pflege trotz unterstützender Angebote nicht mehr ausreicht, stehen Pflegeheime in allen Berliner Bezirken zur Verfügung. Für die Suche eines geeigneten Pflegeplatzes - auch nach besonderen pflegefachlichen Schwerpunkten - nutzen Sie bitte die freiwillige Darstellung stationärer Pflegeeinrichtungen mit ihren Transparenz- und Qualitätsberichten im Rahmen der Transparenzoffensive.

Näheres zu den einzelnen Pflegeeinrichtungen ist zu finden auf der Seite der Vertragsangelegenheiten.

Allgemeiner Überblick

In Berlin gibt es über alle Bezirke verteilt knapp 300 Langzeitpflegeeinrichtungen. Die meisten Pflegeheime gehören einem Trägerverband an. Mit knapp 30.000 Pflegeplätzen verfügt Berlin über ein zahlenmäßig ausreichendes Angebot an Langzeitpflegeplätzen.

Einige Pflegeeinrichtungen versorgen besondere Zielgruppen nach speziellen Pflegekonzepten:

  • Menschen mit schwerer Demenz
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Menschen im Wachkoma
  • langzeitbeatmete pflegebedürftige Menschen
  • Menschen mit einer geistig/körperlichen Behinderung
  • blinde, schwerstmehrfachbehinderte Menschen
Die Pflegekonzepte sind mit den Pflegekassen und der Fachverwaltung abgestimmt.

Für die Suche eines geeigneten Pflegeheimes stehen Ihnen u.a. folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Leistungen und Qualität

Die Leistungen aller Pflegeheime sind im Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI geregelt. Die Heimentgelte werden meist für ein Jahr vereinbart.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung wacht im Auftrag der Pflegekasse über die Qualität der Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Aufsichtsbehörde beim Landesamt für Gesundheit und Soziales prüft die Einhaltung des Wohnteilhabegesetzes und der dazu gehörenden Verordnungen.

Lesen Sie zu diesem Thema auch die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen(Externer Link) Die Charta beschreibt, welche Rechte diese Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland haben und informiert wie der Hilfe- und Pflegeprozess konkret gestaltet werden kann. Die Charta geht zurück auf die Arbeiten des im Herbst 2003 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit initiierten "Runden Tisches Pflege".

Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)(Externer Link) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von FachkollegInnen in der Pflege, die sich mit dem Thema Qualitätsentwicklung auseinandersetzen. Ziel ist die Förderung der Pflegequalität auf der Basis von Praxis- und Expertenstandards in allen Einsatzfeldern der Pflege.

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Förderung von Pflegeheimen

Die Förderung von investiven Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage des Landespflegeeinrichtungsgesetzes und der Pflegeeinrichtungsförderungs-Verordnung.

Die Einzelförderung nach § 5 des Landespflegeeinrichtungsgesetzes (LPflegEG) erfolgt als Festbetragsfinanzierung auf der Grundlage von Standard- und Programmvorgaben (Planungsgrundlagen) unter Berücksichtigung festgelegter Baukostenhöchstwerte pro Platz. Diese betragen zurzeit in vollstationären Pflegeeinrichtungen

  • bei Neu- und Ersatzneubauten 81.800 € pro Platz
  • bei sonstigen Herstellungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert einer Pflegeeinrichtung nachhaltig erhöhen und die Situation der Bewohnerinnen und Bewohner unmittelbar verbessern, 51.130 € (in Ausnahmefällen bis zu 58.800 €) pro Platz.
  • Bei teilstationären Pflegeeinrichtungen wird ein Abschlag von 50% vorgenommen.
Die in den Planungsgrundlagen des Landes enthaltenen Anforderungen sind darauf ausgerichtet, für die pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner eine gute Wohnqualität zu schaffen, die Privatsphäre und Selbstbestimmung zulässt und betriebswirtschaftlich geeignete Strukturen ermöglicht. Auf diesem Wege werden qualitätsfördernde und -sichernde Grundlagen, z.B. ein ausreichendes Raumangebot für die Bewohnerinnen und Bewohner und gute Arbeitsbedingunen für das Pflegepersonal, verbindlich festgelegt und umgesetzt.

Kontakt

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
- Pflegeportal des Landes Berlin -
Oranienstr. 106
10969 Berlin

Kontakt

Weiterführende Links

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Bundesministerium für Gesundheit(Externer Link)

LAGeSo (Heimaufsicht)

Pflegefall, was tun?(Externer Link) Broschüre der Verbraucherzentrale

FAQ

Vertragsangelegenheiten nach SGB XI und SGB XII

Weitere Informationen

Foto der Broschüre "Ihre Rechte als Heimbewohnerinnen und Heimbewohner" des BMFSFJ
Publikationen(Externer Link) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

BIVA e.V.(Externer Link)

Rechtliche Grundlagen