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Pflege zu Hause

Die Mehrzahl der Betroffenen möchte so lange wie möglich in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben. Wie dies gelingen kann beziehungsweise was bei häuslicher Pflege zu beachten ist, können Sie der Broschüre „Was ist, wenn ...? 22 Fragen zum Thema häusliche Pflege“ bzw. dem Faltblatt hierzu entnehmen. Der Hilfe- und Pflegebedarf wird - soweit möglich - größtenteils durch die Familie oder Freunde abgedeckt, ehe auf professionelle Pflege zurückgegriffen werden muss. Bereits in diesem Fall können Sie Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Dies gilt unter Umständen auch dann, wenn der Grad der Pflegebedürftigkeit so gering ist, dass noch keine Leistungen der Pflegeversicherung gewährt werden.

Zur Frage der Begutachtung als Voraussetzung für die Leistungsgewährung durch die Pflegekasse sollten Sie sich vertrauensvoll an Ihren Hausarzt oder an Ihre zuständige Pflegekasse wenden.

Sind Sie als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft, können Sie zwischen Geldleistung (Pflegegeld) und Sachleistung (Inanspruchnahme von professioneller Pflege) wählen. Mit der Inanspruchnahme von Pflegegeld entscheiden Sie, wer Sie pflegt bzw. wie Sie die Pflege organisieren möchten. Hierzu steht Ihnen ein breites und ausdifferenziertes Angebot an Diensten und Einrichtungen zur Verfügung, das die Pflege durch Ihre private Pflegeperson aber auch die Arbeit der ambulanten Pflegedienste ergänzt und unterstützt. Dazu zählen:

Ambulante professionelle Pflege

Viele Menschen benötigen insbesondere bei zunehmendem Alter Unterstützung im Alltag, Hilfe im Haushalt oder pflegerische Versorgung. In vielen Fällen leisten Angehörige, Freunde, Bekannte und Nachbarn diese Hilfen. Doch nicht jeder kann oder will bei Bedarf auf diese Unterstützung zurückgreifen und benötigt dann professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. Sie unterstützen den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit, erleichtern den Alltag, helfen, die Selbstständigkeit zu erhalten und sichern im Bedarfsfall die Versorgung.

Die professionelle ambulante Kranken- und Altenpflege kann umfassen:

  • Grundpflege bei Schwer- und Langzeitkranken jeden Alters (als Pflegesachleistung)
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Versorgung nach operativen Maßnahmen
  • hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste (als Pflegesachleistung)
  • Beratung in Fragen zum Leistungsangebot und zur Finanzierung der Leistungen
  • Hilfe bei Anträgen (Sozialberatung)
  • Pflegeberatung, Pflegeanleitung und Gesprächskreise für pflegende Angehörige (Angehörigenarbeit)
  • seelsorgerische Begleitung (bei caritativen Sozialstationen) und
  • weitere Leistungen oder deren Koordination (z.B. Fahrdienste, Begleitdienste, Mittagstisch).

Die Abrechnung kann unterschiedlich geregelt sein, je nachdem gegenüber wem (insbesondere Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfeträger) ein Anspruch auf Leistungen besteht, mit wem ein Vertrag abgeschlossen wurde und damit über die eigene persönliche Bezahlung hinaus abgerechnet werden soll / kann.

Die größten Pflegedienste sind zumeist die Sozialstationen in Trägerschaft von Mitgliedsorganisationen der freien Wohlfahrtspflege. Daneben gibt es eine große Anzahl privater Pflegedienste unterschiedlicher Größe. Gemeinsam leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur pflegerischen Versorgung der Berliner Bevölkerung. Die absolute Zahl der Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag für den Bereich der Pflegeversicherung (SGB XI) abgeschlossen haben, schwankt durch Zu- und Abgänge laufend. Insgesamt verfügt Berlin aber über ein quantitativ umfangreiches und regional gut ausgebautes Angebot.

Die Pflegedienste erbringen ihre Leistungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) oder nach dem SGB XII im Rahmen Hilfe zur Pflege (Hilfe zur Pflege; Sozialhilfe) insbesondere auf der Basis von Leistungskomplexen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Leistungskomplexen, die Anspruchsberechtigte im Rahmen der Pflegeversicherung abrufen können, und Leistungskomplexen, die der Sozialhilfeträger zur Ergänzung des Angebots der Pflegeversicherung für Anspruchsberechtigte vorhält.

Die Leistungskomplexe sind für alle Anbieter verbindlich.

Übersicht Leistungskomplexe
  1. Pflegeversicherung
  2. Sozialhilfeträger

Informationen, Beratung und Vermittlungshilfen können Sie und Ihre Angehörigen erhalten bei

Darüber hinaus stehen Ihnen die bezirklichen Sozialämter als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung wacht im Auftrag der Pflegekasse über die Qualität der Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Aufsichtsbehörde beim Landesamt für Gesundheit und Soziales prüft bei betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen die Einhaltung des Wohnteilhabegesetzes. Die nach §§ 14 und 33 Abs. 1 Wohnteilhabegesetz vorgeschriebenen Meldungen von Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen an die Aufsichtsbehörde beim Landesamt für Gesundheit und Soziales können die Leistungserbringer hier vornehmen.

Eine dauerhafte Situation der Pflege kann sehr anstrengen und das Maß der Kräfte der Beteiligten übersteigen. Aber auch organisatorische, vertragliche und inhaltliche Probleme mit dem Pflegedienst fordern Sie gegebenenfalls heraus. Bei Beschwerden sollten Sie nach Möglichkeit zunächst Ihr Anliegen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Pflegedienstes besprechen. Wenn sie auch nach angemessener Zeit keine Veränderung sehen, Unterstützung benötigen oder unmittelbar Hilfe erforderlich ist, helfen Ihnen weiter:
  • Ihre zuständige Pflegekasse
  • Pflege in Not(Externer Link) (Schwerpunkt: Konflikte und Gewalt in der Pflege)
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Persönliche Assistenz

Die Vergütung der Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erfolgt seit dem 01.01.1997 auf der Basis von Leistungskomplexen. Hierzu gehört auch der Leistungskomplex 32, 1. Variante „Persönliche Assistenz“. Der Leistungskomplex wurde für den speziellen und zahlenmäßig kleinen Kreis der Menschen mit Körperbehinderung, die einen sehr hohen und vielschichtigen Hilfebedarf aufweisen, entwickelt. Bei der Hilfeform „Persönliche Assistenz“ werden keine Einzelleistungskomplexe vereinbart. Bewilligung und Abrechnung erfolgen vielmehr stundenbezogen.

Die Entstehung des Leistungskomplexes ist eng mit der sogenannten Independent-Living-Bewegung behinderter Menschen und dem dort formulierten Anspruch, körperbehinderten Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben auch außerhalb von Heim oder Familie zu ermöglichen, sowie dem Verein ambulante dienste e.V. verbunden. Pflege und Betreuung sind hierbei Mittel zum Zweck, um die übergeordneten Ziele der gleichberechtigten Eingliederung in die Gesellschaft und der Teilhabe am öffentlichen Leben zu unterstützen.
Die Vereinbarungen gelten speziell für die drei Pflegedienste ambulante dienste e.V., Lebenswege für Menschen mit Behinderungen gGmbH und PHÖNIX Soziale Dienste gGmbH. Jedoch können auch andere Vertragspartner der Pflegekassen und des Trägers der Sozialhilfe die Vereinbarungen anwenden, wenn hierzu im Einzelfall die Bewilligung des zuständigen Bezirksamts vorliegt und Einvernehmen mit der zuständigen Pflegekasse besteht.
Entscheidendes Kriterium der persönlichen Assistenz ist das Recht des auf Assistenz angewiesenen Menschen, seine Assistenten bzw. Assistentinnen selbst anzuleiten und deren Einsatz zu organisieren und somit das Recht, die Arbeitsinhalte und -umstände zu bestimmen.

Neben der Form der Absicherung des Assistenzbedarfes durch Pflegedienste entwickelte sich insbesondere in Berlin in engem inhaltlichen Kontext das Konzept der behinderten Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen (sog. Arbeitgebermodell). Bei diesem Modell übt der behinderte Mensch die Personal-, Anleitungs-, Organisations-, Raum- sowie die Finanzkompetenz selbst aus. Er verhandelt selbst mit den jeweiligen Kostenträgern, insbesondere dem Träger der Sozialhilfe, um die Kostenübernahme zu sichern, sucht seine Assistenten bzw. Assistentinnen auf dem freien Arbeitsmarkt, beschäftigt sie in abhängigen Arbeitsverhältnissen, weist sie selbst in die Tätigkeiten ein, bestimmt selbst wo, wann und wie die Hilfen erbracht werden und gewährleistet die notwendige Sicherung der Qualität, u.a. durch Fortbildungen. Als "Betrieb im eigenen Haushalt" hat er grundsätzlich die gleichen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Pflichten zu erfüllen wie jeder andere Arbeitgeber bzw. jede andere Arbeitgeberin.

Die Verankerung dieses Konzeptes wird in Berlin auf Betroffenenseite insbesondere von der Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen (ASL e.V.(Externer Link); Trendelenburgstr. 12, 14057 Berlin) mit Informations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen betrieben. Beratung zum Arbeitgebermodell und zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget (TPB) bietet z.B. auch das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. an (BZSL e.V.(Externer Link); Prenzlauer Allee 36; 10405 Berlin).

Mobilitätshilfedienste

Unter dem Motto "Draußen spielt das Leben - wir bringen Sie hin" bieten die Berliner Mobilitätshilfedienste seit mehr als 20 Jahren in allen Berliner Bezirken Begleitdienste und Rollstuhlschiebedienste für Ältere und Menschen mit Behinderungen an, die ihre Wohnung nicht ohne fremde Hilfe verlassen können. Daneben bieten die Dienste Blindenführungen und Treppentransporte (Beförderung im Rollstuhl aus einer Wohnung ohne Fahrstuhl mit Treppensteigegerät) an. Als Ansprech- und Kommunikationspartner tragen sie den Bedürfnissen ihrer Klient/-innen nach Nähe, Aufmerksamkeit und Kommunikation Rechnung und motivieren sie, den eigenen Handlungsspielraum gezielt zu erweitern.

Ziel ist,

  • mobilitätsbeeinträchtigten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen,
  • ihre Mobilität zu erhalten bzw. zu fördern und
  • sie gezielt an andere Versorgungs- und Beratungsangebote (insbesondere ambulante Pflegedienste und Berliner Pflegestützpunkte) heranzuführen.
Auf diese Weise soll der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit unterstützt und die Inanspruchnahme vollstationärer Pflege und Krankenhäuser soweit wie möglich hinaus gezögert werden.

Die insgesamt 16 dauerhaft etablierten Mobilitätshilfediensten(Externer Link) werden von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung mit Landesmitteln gefördert. Die Berliner Mobilitätshilfedienste arbeiten seit 10 Jahren nach den Standards ihres praxisorientierten Referenzhandbuchs.

Fallen Kosten bei der Inanspruchnahme der Mobilitätshilfedienste an?

  • Bei der Inanspruchnahme der Dienste fällt eine jährliche Eigenbeteiligung in Form einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 80 € jährlich oder 40 € halbjährlich an.
  • Falls Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II haben und / oder dieses durch den berlinpass belegen können, brauchen Sie nur einen um die Hälfte verminderten Beitrag zu zahlen in der Höhe von 40 € kalenderjährlich oder 20 € kalenderhalbjährlich.
  • NutzerInnen von Sonderfahrdiensten zahlen einen verminderten Beitrag in der Höhe von 60 € kalenderjährlich oder 30 € kalenderhalbjährlich.
  • Von jeglicher Zuzahlung befreit sind aus sozialen Gründen Menschen, die in stationären Einrichtungen leben und dort den „Barbetrag“ des Sozialgeldes erhalten.
  • Ohne Zahlung einer Halb-/Jahresgebühr kostet ein einzelner Einsatz (bis zu 2 Stunden) 5 €.

Wo / wann / wie sind die Mobilitätshilfedienste zu erreichen?

In den Bezirken sind die Mobilitätshilfedienste telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr zu erreichen.

Übersicht über die Mobilitätshilfe in den Bezirken(Externer Link)

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Hausnotruf

Der Hausnotruf ist ein Dienst, mit dem in einem Notfall Hilfe herbeigerufen werden kann. Wird ein Notruf ausgelöst, wird eine Verbindung zu einer rund um die Uhr besetzen Zentrale hergestellt. Hierfür wird ein Zusatzgerät zum Telefon installiert, das eine Kennung überträgt, mit der die Teilnehmer/innen auch dann identifiziert werden können, wenn sie nicht mehr zu einem Gespräch in der Lage sind.

Um schnell Hilfe herbeiführen zu können, werden Eingangsschlüssel bei Angehörigen, Nachbarn oder einer Zentrale hinterlegt.

Bei Vorliegen einer Pflegestufe kann der Hausnotruf in bestimmten Fällen auch von den Pflegekassen finanziert werden.

Da es verschiedene Anbieter gibt, ist es sinnvoll, sich vor der Auswahl eines Hausnotrufdienstes zur Beratung an einen der Pflegestützpunkte in Berlin zu wenden. Diese sind erreichbar unter der gemeinsamen kostenfreien Telefonnummer 0800 - 59 500 59 (Mo. - Fr. von 9:00 - 18:00 h).

Mahlzeitendienste

Die Teilnahme an Mahlzeitendiensten bietet sich an, wenn die eigenständige Zubereitung schwierig geworden ist.

Es gibt mehrere Anbieter unter verschiedenen Bezeichnungen wie zum Beispiel "Essen auf Rädern", "Fahrbarer Mittagstisch" oder "Menü-Service".

Sie bieten die Möglichkeit der täglichen oder auch nur tageweisen Versorgung. Auch die gängigen Diäten werden angeboten.

In verschiedenen Regionen werden auch so genannte "stationäre Mittagstische", zum Beispiel in Freizeitstätten oder Pflegeheimen angeboten. Interessant für alle, die nicht in der Mobilität eingeschränkt sind und gerne in Gemeinschaft essen.

Wegen der Vielfältigkeit der Angebote und der regionalen Besonderheiten ist es sinnvoll, sich zur Beratung an einen der Pflegestützpunkte in Berlin zu wenden. Diese sind erreichbar unter der gemeinsamen kostenfreien Telefonnummer 0800 - 59 500 59 (Mo. - Fr. von 9:00 - 18:00 h).

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Ehrenamtliche Besuchsdienste

Ein umfangreiches Informationsangebot zu den ehrenamtlichen Besuchsdiensten erhalten Sie auf den Seiten der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung. Folgen Sie bitte dem entsprechenden Link:

Verhinderungs-, Tages- und Kurzzeitpflege

Die Tagespflege kommt immer dann in Betracht, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann und dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. So trägt sie dazu bei, pflegende Angehörige zu entlasten, eine stationäre Unterbringung hinauszuzögern oder die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, wiederherzustellen.

Wie die Tagespflege dient auch die Kurzzeitpflege der Entlastung pflegender Angehöriger, insbesondere im Anschluss an eine stationäre Behandlung der oder des Pflegebedürftigen oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist (z.B. wegen Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit der pflegenden Person).

Wenn das Budget für die Kurzzeitpflege in dem Jahr bereits ausgeschöpft wurde und wenn die maximal 4 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr nicht ausreichen, um einen vorübergehenden Ausfall (z.B. bedingt durch Urlaub oder Krankheit) der pflegenden Person abzudecken, kann Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt werden.

Kontakt

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
- Pflegeportal des Landes Berlin -
Oranienstr. 106
10969 Berlin

Kontakt

Weiterführende Links

zurück zum Internetauftritt "Soziales"

Bundesministerium für Gesundheit(Externer Link)

LAGeSo (Heimaufsicht)

Pflegefall, was tun?(Externer Link) Broschüre der Verbraucherzentrale

FAQ

Vertragsangelegenheiten nach SGB XI und SGB XII

weitere Informationen

Pflegestützpunkte in Berlin

Hilfelotse Berlin(Externer Link) (Datenbank mit Informationen zu Hilfsangeboten in Berlin)