Ambulante Pflege für körperbehinderte Menschen mit sehr hohem und vielschichtigem Unterstützungsbedarf nach dem Arbeitgebermodell: In der Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht wurde das Rundschreiben I Nr. 06/2010 über Hilfe zur Pflege im Arbeitgebermodell nach dem SGB XII veröffentlicht, welches für die Kalkulation der Kosten die erforderlichen Verfahrenshinweise gibt.
Inkrafttreten der meisten Regelungen des neuen Wohnteilhabegesetzes (WTG). Mit dem Wohnteilhabegesetz des Landes Berlin wird der ordnungsrechtliche Teil des bisherigen Heimgesetzes (HeimG) des Bundes abgelöst.