Die Landeszentrale fördert Vorhaben der politischen Bildung für Einwohnerinnen und Einwohner Berlins mit finanziellen Zuwendungen. Die Haushaltslage und das Ziel, zahlreiche sowie vielfältige Initiativen zu unterstützen, setzen ihr jedoch Grenzen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hinweisen und Vorschriften.
Zurzeit (Stand Januar 2012) gelten die Regelungen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung, da das Haushaltsgesetz für 2012 vom Abgeordnetenhaus von Berlin noch nicht beschlossen ist. Dies bedeutet für die Projektförderung, dass wir zwar die inhaltlichen Schwerpunkte öffentlich bekannt machen und Anträge prüfen werden, über Bewilligungen aber erst entscheiden können, wenn der Haushalt des Landes Berlin in Kraft gesetzt ist.
Die Themen, für die eine Förderung beantragt werden kann, finden Sie unter Ausschreibung Projektförderung. Sollten Sie uns zu einem Thema oder sogar zu mehreren Themenangeboten einen Antrag einreichen wollen, beachten Sie bitte die neuen Richtlinien. Anträge können bis zum 31. März 2012 gestellt werden. Sie werden von der Landeszentrale geprüft, bei Rückfragen werden Sie angerufen. Bitte geben Sie daher im Antrag alle Telefonnummern an, unter denen Sie erreichbar sind. Die Projekte sollten auf das zweite Halbjahr 2012 orientiert sein (ca. Juli bis November, im Dezember stattfindende Projekte können grundsätzlich nicht gefördert werden), sie dürfen vor einer eventuellen Bewilligung nicht begonnen haben. Über unsere Entscheidung werden Sie nach der Freigabe der Mittel informiert.
Bitte verfolgen Sie hierzu die aktuellen Mitteilungen auf unserer Homepage.