Ukraine

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Energiesparen

Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung Spandau

Euroscheine und Münzen

Sondermittel der BVV sollen unvorhergesehene „Notfälle“ bei Vereinen und gemeinnützigen Trägern lindern helfen. Zuschüsse können für Vereine, Bürgerinitiativen und Projekte aller Art beantragt werden.

Sondermittel sind ausschließlich für bezirkliche Aktivitäten zu beantragen. Die BVV prüft jeden Antrag und holt eine Stellungnahme des Bezirksamtes ein. Die Hilfe soll ohne langwierige Vorplanung und Berücksichtigung in den jährlichen oder zweijährigen Haushaltsplänen möglich sein.

Gleichwohl gelten die haushaltsrechtlichen Anforderungen:

  • Die Zwecke müssen im erheblichen Interesse des Bezirks Spandau stehen. Eine solche Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn die zu fördernde Maßnahme einen bezirklichen Anknüpfungspunkt aufweist.
  • Für bereits begonnene Maßnahmen ist die Vergabe von Sondermitteln unzulässig.
  • Auch ist eine nachträgliche Finanzierung abgeschlossener Projekte haushaltsrechtlich nicht möglich.

Der Antrag auf Vergabe von Sondermitteln sollte mindestens 3 Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden und zwar

  • schriftlich (nutzen Sie die folgenden Formulare!),
  • mit genauer Beschreibung der angestrebten Maßnahme,
  • unter Angabe des regelmäßig zu erbringenden (finanziellen) Eigenanteils an der Projektdurchführung,
  • mit Nennung der erwünschte Zuschusshöhe,
  • mit jeweils drei Kostenvoranschlägen für jede Position der geplanten Ausgaben (bei Personalkosten ist der jeweilige Stundensatz und die
    Anzahl der Stunden anzugeben).

Grundsätzlich soll jede/r Begünstigte innerhalb eines Haushaltsjahres nur
eine Bezuschussung erhalten.

Nur vollständige Anträge werden an das Bezirksamt zur Stellungnahme weitergeleitet.

Die endgültige Entscheidung über die Vergabe von Sondermitteln trifft die Bezirksverordnetenversammlung auf Empfehlung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung und Beauftragte (HPR).

Zuwendungen an juristische Personen werden veröffentlicht.

Die Angabe der Registrierungsnummer (nur juristische Personen) bei der Transparenzdatenbank des Landes Berlin (Anmeldung: https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/transparenz/transparenzdatenbank/index.cfm?dateiname=start_cfm&anwender_id=5&login=transparenz) ist erforderlich. Zuwendungen an juristische Personen dürfen grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn diese in die Veröffentlichung folgender Angaben im Internet eingewilligt haben: Name und Postanschrift des Zuwendungsempfängers, Art, Höhe und Zweck der Zuwendung.

Die Veröffentlichung von Zuwendungen an juristische Personen erfolgt zum 30.06. des Folgejahres in der zentralen Zuwendungsdatenbank des Landes Berlin. Zuwendungen an natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts werden pro Politikbereich, Kapitel und Titel in je einer Summe veröffentlicht.

  • Sondermittelantrag Word-Dokument

    DOC-Dokument (93.5 kB)

  • Sondermittelantrag PDF-Dokument

    PDF-Dokument (193.1 kB)

Ab 2009 sind alle Zuwendungen des Landes Berlin in einer Zuwendungsdatenbank bei der Senatsverwaltung für Finanzen erfasst.