Warum höhere Einstiegsborde bei Bushaltestellen notwendig sind
Bisher galten Bushaltestellen als „barrierefrei“, wenn das Fahrzeug über die Klapprampe erreichbar ist. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen in Spandau” und der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen (“Beauftragter”: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/beauftragte/menschen-mit-behinderung/artikel.776250.php) haben gezeigt, dass dies u. a. dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) widerspricht.
Nach dem BGG sind bauliche Anlagen und Verkehrsmittel barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen selbständig, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich sind (vgl. § 4 BGG).
Genau dies ist bei Bushaltestellen in Berlin bisher nicht der Fall: Für die Aktivierung der Klapprampe sind Fahrgäste auf die Busfahrenden und damit auf fremde Hilfe angewiesen.
Einstiegsborde mit 22 cm statt bisher nur 16 cm Höhe verringern die Reststufe zwischen Bushaltestelle und Fahrzeug erheblich. Auf diese Weise können Fahrgäste mit radgebundenen Hilfsmitteln den Bus in der Regel selbstständig und ohne Einsatz der Klapprampe berollen.
Wie sich der Beauftragte für höhere Einstiegsborde an Haltestellen einsetzt
Der Beauftragte hat eine schriftliche Stellungnahme zur Einführung von höheren Einstiegsborden bei Bushaltestellen erarbeitet. Seine Stellungnahme hat der Beauftragte am 22.9.2017 in die Konferenz der Berliner Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (Konferenz) zur Diskussion eingebracht.
- Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die Stellungnahme des Beauftragten zur Einführung von höheren Einstiegsborden bei Bushaltestellen.
- Hier finden Sie in Kürze (sobald das Dokument barrierefrei aufgearbeitet ist) die Begründung des Beauftragten zu dieser Stellungnahme.
Was das Ergebnis der Stellungnahme des Beauftragten zur Einführung von höheren Einstiegsborden bei Bushaltestellen ist
Die Konferenz hat die Stellungnahme des Beauftragten in einer Resolution zur “Errichtung von Bushaltestellen mit barrierefreiem Busbord im Regelbetrieb” übernommen. Diese Resolution wurde sowohl vom
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Landesbeirat für Menschen mit Behinderung in Berlin als auch von den
- Bezirksbeiräten für Menschen mit Behinderungen
unterstützt.
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hat die gemeinsame Resolution am 17.11.2016 an die für Verkehr zuständige Landesverwaltung (SenUVK, Landesverwaltung) zur Beachtung der Forderungen und Empfehlungen gerichtet und um Rückmeldung gebeten.
Darauf hat die Landesverwaltung 2017 auf einem Betriebshof der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) eine Testhaltestelle errichtet. Die Tests haben gezeigt, unter welchen Bedingungen bereits heutige Busfahrzeuge eine Bushaltestelle mit einem 22 cm hohen Einstiegsbord unfallfrei anfahren und bedienen können.
Der 22 cm hohe Einstiegsbord und seine Anfahrtsbedingungen wurden 2019 in den Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 aufgenommen und darin sogar zur zukünftig angestrebten Regellösung erklärt.
Mit einer Sondergenehmigung der Landesverwaltung konnte das Bezirksamt Spandau Ende 2019 die erste Bushaltestelle mit einem 22 cm hohen Einstiegsbord an der Station Obstallee (Südseite) errichten. Bei sachgerechter Anfahrt der Busse können dort seitdem alle Fahrgäste erstmals in Berlin selbstständig ein- und aussteigen.
In einem Rundschreiben an die Bezirke hat die Landesverwaltung am 7.5.2020 den 22 cm hohen Einstiegsbord an Bushaltestellen erstmals für allgemein zulässig erklärt.
Leider zögern die Bezirke weiterhin mit der Umsetzung. Bevor in Berlin flächendeckend barrierefreie Bushaltestellen entstehen können, muss der 22 cm hohe Einstiegsbord an Bushaltestellen als Regellösung in die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes (AV Geh- und Radwege, Ausführungsvorschriften Geh- und Radwege) übernommen werden.