Bezirksbeauftragter für Senioren und Menschen mit Behinderungen

Sargon Lang

Wer der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen ist

Auf Grundlage von § 29 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) berät der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen (Beauftragter) die Ämter und Fachbereiche des Bezirksamts Spandau, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei allen Vorhaben des Bezirks zu wahren.

Der Beauftragte vermittelt als Ombudsstelle zwischen Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf der einen Seite und öffentlichen Stellen als den Entscheiderinnen und Entscheidern auf der anderen Seite.

Der Beauftragte ist Ansprechpartner für alle Organisationen, die sich mit der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen befassen.

Spandauerinnen und Spandauer können sich bei Problemen im Zusammenhang mit Behinderung, Alter und Pflege an den Beauftragten wenden und erhalten Hinweise auf die für sie zuständigen Stellen.

Als Bezirksvertreter verschiedener Arbeitsgruppen setzt sich der Beauftragte auch auf der Landesebene für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Zusammen mit der Landesbeauftragten und dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen gibt der Beauftragte Stellungnahmen gegenüber dem Senat ab.

Welche Aufgaben der Beauftragte hat

  • Stellungnahmen zu Planungen und Maßnahmen des Bezirks, soweit diese Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen haben, z. B. Bau- und Sanierungsvorhaben von Gebäuden, Straßen und Grünanlagen sowie die Gestaltung von Informationen im öffentlichen Raum,
  • Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und zu Konzepten des Landes, insbesondere wenn diese Auswirkungen auf die Mobilität und das Wohnen von Menschen mit Behinderungen haben, z. B. Mobilitätsgesetz (MobG BE), Fußverkehrsplan, Radverkehrsplan, Bauordnung für Berlin (BauO Bln) und Konzept der öffentlichen Toiletten in Berlin,
  • Projekte zur Schaffung von gleichwertigen Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen, z. B. Trennung von Radverkehr und Fußverkehr, barrierefreie Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten an Bushaltestellen, mehr barrierefreier Wohnraum in Berlin und Sachverständige für Barrierefreiheit im Bauordnungsrecht,
  • Zusammenarbeit mit Organisationen, die sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen einsetzen, z. B. Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV) und Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V. (LV Selbsthilfe),
  • Vermittlung von Angeboten für Menschen mit Behinderungen und für ältere Menschen, z. B. Beratungsstellen.

In welchen Gremien der Beauftragte aktiv ist

Wie Sie den Beauftragten erreichen

Sargon Lang
Carl-Schurz-Straße 8 (Nebengebäude)
13597 Berlin
Barrierefreier Zugang mit Aufzug über Wall 3, 13597 Berlin

Telefonsprechstunde: Freitag, 11:00-12:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung

Fon (030) 90279 7551
Fax (030) 90279 2839
E-Mail
Postanschrift: SenBehB, 13578 Berlin