Beurkundung

Was heißt das?
Das Jugendamt nimmt urkundliche Erklärungen gemäß § 59 1 SGB VIII in Kindschaftssachen (Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsangelegenheiten, und Sorgerechtserklärungen) auf.

Was muss ich beachten / mitbringen?
Bitte erfragen Sie vorher telefonisch welche Unterlagen benötigt werden und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Die Beurkundungstätigkeit des Jugendamtes ist in der Regel gebührenfrei.

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