Kindschaftsrechtliche Hilfen

Kinderzeichnung - helfen!

Die Regelungen zum Kindschaftsrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammengefasst und regeln die Beziehungen des Kindes zu seiner Familie. Hierzu gehören das Abstammungsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht, das Unterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens.

Leistungen / Aufgaben:

  • Vormundschaften und Pflegschaften für minderjährige Kinder und Jugendliche
  • Beistandschaften zur Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern und Jugendlichen
  • Beratung und Unterstützung in Kindschaftsrechtsangelegenheiten und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Beurkundungen in Kindschaftssachen und Unterhaltsangelegenheiten
  • Auskunft aus dem Sorgeregister

Alle Leistungen des Fachdienstes sind in der Regel gebührenfrei!

Sprechzeiten

Für Ihre Anliegen möchten wir uns Zeit nehmen. Terminanfragen für persönliche Gespräche sowie Beurkundungen richten Sie bitte an die Mailadresse kindschaftsrecht@ba-spandau.berlin.de

Hinweise zu den Fachthemen

Ansprechpartner:

  • Telefonverzeichnis der SachbearbeiterInnen kindschaftsrechtliche Hilfen Stand_April_2024

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