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Falls aufgrund des Alters oder körperlicher Einschränkungen eine selbständige Versorgung im eigenen Haushalt mit eigenen Mitteln nicht mehr bewerkstelligt werden kann, haben Sie die Möglichkeit professionelle oder private Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Übernahme der entstehenden Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung vorrangig sind und bei der Feststellung des Leistungsanspruchs berücksichtigt werden.
Falls Leistungen aus der Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat) nicht möglich sind, weil Sie nicht Mitglied sind oder die Wartezeiten nicht erfüllt sind, können Sie Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege erhalten.
Pflege ist ein umfassendes und intimes Thema. Falls sie Fragen bezüglich der Antragsstellung und den Unterlagen haben, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.