Die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen umfasst sämtliche pflegerischen Tätigkeiten, die im häuslichen Bereich erbracht werden. Dazu gehören neben den gewöhnlichen Pflegemaßnahmen an der Person auch hauswirtschaftliche Versorgungen. Der Pflegeumfang richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf. Die Pflege kann sowohl privat als auch durch einen Pflegeverband geleistet werden.
Die ambulante Pflege erfolgt grundsätzlich im häuslichen Umfeld.
Hilfe zur Pflege - ambulant -
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Zuständigkeiten
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Telefonliste Soz 43
Liste der zuständigen Sachbearbeiter/innen