Bei der Einschuluntersuchung wird überprüft, ob gesundheitliche oder entwicklungsbedingte Einschränkungen bestehen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind und möglicherweise einen Förderbedarf begründen.
Bestandteil der Untersuchung ist die Feststellung der körperlichen Entwicklung einschließlich Größe und Gewicht, Seh- und Hörprüfung sowie die Feststellung des motorischen und kognitiven Entwicklungsstandes und der Sprachfähigkeit.
Die Einschuluntersuchung im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist gesetzlich vorgeschrieben. Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) § 55a Absatz 5 vom 26.01.2004
Die Einschuluntersuchung findet in dem Jahr statt, in dem Ihr Kind sechs Jahre alt wird. In diesem Jahr muss Ihr Kind auch eingeschult werden. Wann Sie Ihr Kind in der wohnortzugehörigen Schule anmelden müssen, entnehmen Sie bitte entsprechenden Aushängen beziehungsweise öffentlichen Informationen.
Wenn Ihr Kind eine Kindertagesstätte (Kita) im Stadtbezirk Lichtenberg besucht, bekommen Sie einen Termin über Ihre Kita. Besucht Ihr Kind keine Kindertagesstätte oder eine Kindertagesstätte in einem anderen Stadtbezirk, müssen Sie einen Termin mit der für Sie zuständigen KJGD-Dienststelle vereinbaren.
Für die Untersuchung sollten Sie zirka 45 Minuten einplanen.
- das gelbe Vorsorgeheft
- den Impfausweis
- den Schein "Anmeldung und Aufnahme in die Grundschule - Schulärztliche Untersuchung"
- den Elternfragebogen (wird über die Kitas ausgegeben)
- ärztliche Befunde oder Entwicklungsberichte, wenn vorhanden
Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Anschriften und Telefonnummern der Dienststellen finden Sie unter dem
Behördenwegweiser.